296 lieren, ſondern die kleine Summe, die notwendig iſt, zu bewilligen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Kaufmann: Es liegen außer der Magiſtratsvorlage zwei Anträge vor: von Herrn Kollegen Holz, einen Vertreter zu entſenden, von Herrn Kollegen Stadthagen, zwei Vertreter zu entſenden. (Die Verſammlung beſchließt unter Annahme des Abänderungsantrages des Stadtv. Dr Stadt⸗ hagen nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Entſendung von 2 Vertretern zu der in der Zeit vom 7. bis 10. September 1909 in Zürich ſtattfindenden XXXIV. Verſamm⸗ lung des Deutſchen Vereins für öffentliche Geſundheitspflege wird mit der Maßgabe zugeſtimmt, daß die erforderlichen Mittel dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen ſind.) Damit iſt der Antrag des Kollegen Holz er⸗ ledigt. Meine Herren, ich möchte bitten, daß Sie nun noch geduldig ausharren; es werden mehrere Punkte von der Tagesordnung abgeſetzt; wir ſparen dann die Dienstagſitzung. Punkt 18 der Tagesordnung: Borlage betr. Übereignung eines weiteren Teiles des Grundſtückes Goetheſtraße 22 an den Verein Jugendheim. — Druckſache 186. An Stelle des Herrn Kollegen Jachmann wird Herr Kollege Gredy Bericht erſtatten. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, wir ſind im vorigen Jahre einſtimmig dafür ge⸗ weſen, das fragliche Grundſtück dem Verein Jugend⸗ heim zu übertragen. Es hatten ſich damals einige mehr oder weniger formelle Schwierigkeiten heraus⸗ geſtellt, die ſowohl auf die Koſten wie auf die Aus⸗ führung des Baus Bezug hatten. Dieſe Schwierig⸗ keiten ſind jetzt glücklich gelöſt, wie Sie aus der Magiſtratsvorlage erſehen, und ich glaube keine Fehlbitte zu tun, wenn ich Sie erſuche, die Ma⸗ giſtratsvorlage im Intereſſe dieſes außerordentlich beliebten und volkstümlichen Unternehmens zu genehmigen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Zu dem gemäß Gemeindebeſchluß vom 30. Ok⸗ tober 1907/4. Dezember 1907 dem Verein „Jugendheim“ unentgeltlich zu übereignenden Grundſtücke Goetheſtraße Nr. 22 von zirka 544 qm Größe wird dem Verein noch ein an dieſes anſchließendes Geländeſtück von 9 m Tiefe und zirka 160 qm Fläche, wie es auf dem vorgelegten Lageplane durch die Buch⸗ ſtaben 4, B, C, D begrenzt iſt, unentgeltlich übereignet unter den durch den genannten Gemeindebeſchluß feſtgeſetzten und folgenden weiteren grundbuchlich zu ſichernden Be⸗ dingungen: a, der Stadtgemeinde wird das Recht zur Benutzung des von der Bebauung frei⸗ Sitzung vom 23. Juni 1909 bleibenden hinteren (nördlichen) Teiles des dem Verein überwieſenen Grund⸗ ſtücks vorbehalten, b) die Stadtgemeinde hat das Recht, einen Höherbau des gemäß den vorgelegten Plänen auf dem überwieſenen Gelände zu errichtenden Bauwerks zu verbieten. Die Auflaſſung des geſamten Grundſtücks an den Verein „Jugendheim“ darf erfolgen, obgleich die durch den genannten Gemeinde⸗ beſchluß dem Verein auferlegte Bedingung, daß er vor der Auflaſſung ein eigenes Kapital von 80 000 ℳ nachzuweiſen habe, noch nicht völlig erfüllt iſt: doch wird dem Verein die möglichſt baldige Aufbringung der vollen 80 500 ℳ zur Pflicht gemacht.) 12 Vorſteher Kaufmann: Es iſt beantragt worden, Punkt 19 zu vertagen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich halte mich verpflichtet, darauf hinzuweiſen, daß Sie dann aber in der nächſten Sitzung in die Lage kommen werden, zu dieſer Vorlage endgültig Stellung zu nehmen; denn andernfalls laufen wir Gefahr, daß das Angebot der Geſellſchaft vom 8. März d. I. verfällt. Die Vorlage hat ſich leider mit Rückſicht auf die dringlichen anderen Angelegen⸗ heiten nicht früher an die Verſammlung bringen laſſen; der Magiſtrat hat ſie aber zur heutigen Sitzung eingebracht, um Ihnen Gelegenheit zu einer Ausſchußberatung zu laſſen, die für den Fall, daß Sie heute die Sache abſetzen, in der nächſten Sitzung nicht mehr vorhanden ſein wird. Wir müſſen damit rechnen, daß unter Umſtänden das Verſicherungskonſortium, wenn wir das Angebot erſt nach den Ferien annehmen, eine ſolche ver⸗ ſpätete Annahme zu akzeptieren, nicht mehr bereit iſt. Vorſteher Kaufmann: Ich möchte dem Herrn Bürgermeiſter mitteilen, daß ſich einige andere Verficherungsgeſellſchaften ſich beſchwerend an die Stadtverordnetenverſammlung gewandt haben, daß ſie nicht auch zugezogen wären. Ich ſchließe daraus, daß ein ſo leichter Verfall des Angebots nicht zu befürchten iſt. Stadtv. Dr. Frentzel (zur Geſchäftsordnung): Ich wollte lediglich dasſelbe ausführen, was der Herr Vorſteher ausgeführt hat. Es iſt bei Ge⸗ ſchäften mit Verſicherungsgeſellſchaften nicht ſo genau zu nehmen wie bei Grundſtücksgeſchäften. Es iſt mir unzweifelhaft, daß der Magiſtrat auch in der Lage ſein würde, eine Verlängerung des Termins über die Ferien hinaus durchzuſetzen. Das Geſchäft iſt zu gut, das läßt man ſich nicht ſo leicht entgehen. Vorſteher Kaufmann: Der Vertagung iſt nicht widerſprochen; der Punkt wird auf die nächſte Sitzung vertagt. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Borlage betr. gärtneriſche Ausgeſtaltung des Karolingerplatzes. — Druckſache 188. Berichterſtatter Stadtu. Stein: Meine Herren, Sie haben das Bild vor Augen, wie der Karolinger⸗