Sitzung vom 23. Juni 1909 platz geſtaltet werden ſoll. Die Koſten trägt der Bismarckſtraßenfonds. Zwei Drittel ſind für die gärtneriſche Ausgeſtaltung, der dritte Teil, zirka 11 000 ℳ, für den Tiefbau. Ich bitte Sie dringend, die Vorlage einſtimmig zu bewilligen. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Der Karolingerplatz iſt nach dem Ent⸗ wurf der Parkverwaltung anzulegen. Die Koſten für die gärtneriſchen Arbeiten und die Befeſtigung und Entwäſſerung der Wege auf dem inneren Teile des Platzes im Ge⸗ ſamtbetrage von 34 000 ℳ werden bewilligt. Die Mittel ſind aus dem Bismarckſtraßenfonds zu entnehmen.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 21 der Tages⸗ ordnung: Borlage betr. Neubau der Gotzkowskybrücke. Druckſache 189. Berichterſtatter Stadtv. Zietſch: Meine Herren, wer von Ihnen die alte Gotzkowskybrücke kennt, wird ohne weiteres für die Vorlage zu ſtimmen bereit ſein. Ein derart trauriges Überbleibſel aus früherer Zeit heute noch in Charlottenburg zu haben, iſt kein beſonderer Stolz der Charlotten⸗ burger. Ich wünſchte nur, daß mit dieſer Brücke zugleich noch einige andere Brücken, die in ähn⸗ lichem Zuſtande ſind, verſchwinden könnten; ich denke vor allen Dingen an die Marchbrücke, die aber auch in der nächſten Zeit noch nicht umgebaut werden wird. Ich begrüße alſo die Vorlage, deren Vor⸗ geſchichte ziemlich weit zurück reicht. Die lange Dauer der Verhandlungen darüber iſt darauf zurück⸗ zuführen, daß es ſchwer war, zwiſchen den beiden Gemeinden Berlin und Charlottenburg ein Über⸗ einkommen zu treffen, auf Grund deſſen der ge⸗ meinſame Bau der Brücke ausgeführt werden konnte. Wenn ich die einzelnen Beſtimmungen des Vertrages durchgehe, ſo möchte ich mich gegen einen Paragraphen wenden, gegen den § 7. Wie Sie aus der Vorlage entnommen haben werden, iſt Charlottenburg Berlin gegenüber bereit, die Verpflichtung einzugehen, die Hälfte der Brücken⸗ baukoſten zu tragen. Ferner hat Charlottenburg die auf ſein Gebiet entfallenden Zugänge zur Brücke auf eigene Koſten auszuführen, ſo daß rund 410 000 ℳ auf den Charlottenburger Anteil entfallen würden. Aber der § 7 des Vertrages mit Berlin ſieht die Beſtimmung vor, daß die Brücke, wenn ſie fertig iſt, wohl das ausſchließliche Eigentum Berlins bleiben wird, Charlottenburg aber ver⸗ pflichtet ſein ſoll, trotzdem ein Drittel der Unter⸗ haltungskoſten der Brücke zu beſtreiten Ich habe ſehr lebhafte Bedenken dagegen. Wenn Berlin das Eigentumsrecht hat, muß es auch die Unter⸗ haltungskoſten allein tragen. Der beſtehende Zu⸗ ſtand iſt, daß Berlin die Brücke jetzt im Eigentum beſitzt und die Unterhaltungskoſten zu tragen hat. Ein fernerer Punkt, der mir zu Bedenken Veranlaſſung gegeben hat, iſt, daß Charlottenburg auf die architektoniſche Ausgeſtaltung der Brücke nur bedingungsweiſe Einfluß hat. (Zuruf) 4 297 — Gewiß, auf die Geſtaltung der Brücke nach der Charlottenburger Seite hin wird Charlottenburg ein Einfluß eingeräumt. Aber derſelbe beſteht nur darin, daß Charlottenburg die Pläne zur Begut⸗ achtung vorgelegt werden. Die endgültigen Be⸗ ſtimmungen über die Ausgeſtaltung der Brücke zu treffen, iſt aber das Vorrecht von Berlin. Wenn Charlottenburg ſich mit der architektoniſchen Ausgeſtaltung der Brücke durch Berlin nicht ein⸗ verſtanden erklärt, und Berlin baut, wie es will, ſo kann Charlottenburg dagegen nichts tun, ebenſo⸗ wenig wie es irgendwelches Recht hat, eine Ver⸗ änderung der Brücke beantragen oder vornehmen zu können. Wenn alles das Berlin vorbehalten bleibt, wenn Berlin die einzige unbeſchränkte Eigentümerin der Brücke bleiben ſoll, dann muß es auch die Unter⸗ haltungskoſten allein tragen. Aus dieſen Gründen bitte ich, zur Klärung dieſer Fragen, nämlich ob die Stadt Charlottenburg die Verpflichtung übernehmen will oder muß, ein Drittel der Unterhaltung der Brücke zu tragen, dieſe Vorlage einem Ausſchuß von 9 Mitgliedern zu überweiſen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes von 9 Mitgliedern und wählt zu Mit⸗ gliedern dieſes Ausſchuſſes die Stadtverordneten Becker, Bergmann, Dr Flatau, Freund, Haack, Klick, Schmidt, Wolffenſtein und Zietſch.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 22 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Regulierung der Niebuhrſtraße zwiſchen Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße. Druckſache 190. Verichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, Sie wiſſen, daß wir uns oft mit der Niebuhr⸗ ſtraße beſchäftigt haben. Da ſind neue Bauflucht⸗ ten feſtgelegt worden, die neuen ſind wieder um⸗ geworfen, die alten ſind hergeſtellt worden; immer wieder war die Niebuhrſtraße daran, und ſtets bildeten wir uns ein, daß der Stein des Anſtoßes beſeitigt ſei. Das war aber immer nur theoretiſch der Fall, während praktiſch die Wüſte leer blieb, ſo wie ſie jetzt iſt. Nun ſind wir endlich ſo weit, daß die Niebuhrſtraße tatſächlich reguliert werden ſoll. Damit iſt nicht bloß uns im Saal, ſondern auch weiten Kreiſen Charlottenburgs ein großer Ge⸗ fallen getan, und die einzig unregulierte Straße, die ſüdlich von der Stadtbahn liegt, das einzige Stück, das Charlottenburg hier noch unreguliert beſitzt, wird verſchwinden. Ich glaube, wir ſind alle einverſtanden und ſtimmen der Vorlage zu. Ich bitte darum. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der proviſoriſchen und, ſobald die Voraus⸗ ſetzungen hierzu erfüllt ſind, endgültigen Re⸗ gulierung der Niebuhrſtraße zwiſchen Leibniz⸗ und Wilmersdorfer Straße auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. Die Koſten der Regulierung einſchl. der Be⸗ leuchtungsanlagen in Höhe von 153 000 ſind zu Laſten des Straßenregulierungsfonds