298 vorſchußweiſe zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes erfolgt durch die von den An⸗ liegern zu zahlenden Regulierungskoſten⸗ beiträge. Die auf das Bäſell'ſche Grundftück entfallen⸗ den, ortsſtatutariſch nicht einziehbaren Regu⸗ lierungskoſten ſind, falls nicht noch nachträg⸗ lich eine Einigung mit Bäſell erzielt wird, auf den Straßenbauetat zu übernehmen. Die auf die ſtädtiſchen Grundſtücke entfallen⸗ den Regulierungskoſten ſind dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zur Laſt zu legen. . Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 23 700 ℳ in das Extraordinarium des Kana⸗ liſationsetats für 1909 einzuſtellen. Die mit den Anliegern Mittelſtädt, Boden⸗ geſellſchaft Kurfürſtendamm, Köpke, Ber⸗ liniſche Bodengeſellſchaft, Lachmann & Zauber und Maul abgeſchloſſenen Regulierungsver⸗ träge — Nr. 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1061 — nebſt Nachtragsverträgen — Nr. 1087, 1088, 1089, 1090, 1099 — werden genehmigt.) 2 Vorſteher Kaufmann: Punlt 23 der Tages⸗ urdnung: Vorlage betr. Straßenlanderwerb am Kaiſer⸗ damm und Regulierung von Teilen des Königs⸗ weges und der Sophie⸗Charlotten⸗Straße. Druckſache 191. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: In dieſer Angelegenheit verhält es ſich ebenſo wie in der eben behandelten. Das einzige Stück, das um den Lietzenſee herum zwiſchen Kaiſerdamm und Ver⸗ bindungsbahn — nicht Oaſe in der Wüſte, ſondern Wüſte in der Oaſe iſt, iſt dieſes Stück längs des Lietzenſees. Das hat ſeine Urſache darin, daß lang⸗ jährige Prozeſſe ſchwebten, die wir zum Teil ver⸗ loren haben, und die der Stadt ſchon über 100 000 ℳ gekoſtet haben, die an den Beſitzer ausgeſpuckt werden mußten. Dadurch, daß die Stadt nun die ganze Straße nicht regulieren konnte, ſind andere Adjazenten zu dem Entſchluß gekommen, der Stadt anzubieten, daß ſie für den Riß eintreten, wenn die Stadt ſich mit dem prozeſſierenden Beſitzer endlich einigt. Auf dieſe Weiſe iſt die Stadt nun⸗ mehr in der Lage, die Anbaufähigkeit der ganzen Straße zu ſchaffen, ohne einen Pfennig dafür zu zahlen; ſie bekommt ſogar die Summe von über 100 000 ℳ, die ſie infolge eines Prozeſſes auf Grund des Urteils des Bezirksausſchuſſes ſchon herausgegeben hatte, zurück, und die ganzen Straßen zwiſchen der neuen Kantſtraße und dem Kaiſerdamm, dem Lietzenſee und der Verbindungs⸗ bahn können mit einem Schlage reguliert werden, ohne daß es der Stadt einen Pfennig koſtet. Wir können nichts Beſſeres tun, als auch hier glattweg zuzuſtimmen. Auch darum bitte ich. Stadtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, ich möchte eine Bemerkung richtigſtellen. Es handelt ſich nicht um 108 000 ℳ, die wir in einem Prozeſſe verloren haben, ſondern die wir für Abtretung des Grundeigentums zu zahlen haben. Da das Gelände nunmehr unentgeltlich abgetreten iſt, bekommen wir die 108 000 ℳ, die wir bezahlt haben, zurück. Ich wollte das nur feſtſtellen, damit kein Miß⸗ verſtändnis obwaltet. 4 Sitzung vom 23. Juni 1909 (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 4 1. Der mit dem Kaufmann Sigismund Witting geſchloſſene Prozeßvergleich über das von ihm zum Kaiſerdamm abgetretene Straßenland — Nr. 1084 des Urkundsverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird genehmigt. Der Regulierung des Königsweges zwiſchen Kaiſerdamm und Riehlſtraße und der Sophie⸗ Charlotten⸗Straße zwiſchen Kaiſerdamm und Königsweg auf Koſten der Anlieger wird zugeſtimmt. Die Koſten der Regulierung des Königswegs und der Sophie⸗Charlotten⸗Straße ſind nach Maßgabe des Fortſchreitens der Arbeiten von den Anliegern vorher bar einzuzahlen bis auf einen Betrag von 18 000 ℳ, der vorſchußweiſe aus dem Straßenregulierungs⸗ fonds zu entnehmen iſt. Der vom Kaufmann Witting vertragsmäßig im Anbaufall zu zahlende Beitrag von 18 000 ℳ iſt dem Straßenregulierungsfonds zuzuführen. Die Koſten der Kanaliſierung ſind in der anſchlagsmäßigen Höhe in das Extraordi⸗ narium des Kanaliſationsetats einzuſtellen. Die mit der Neu⸗Weſtend⸗Aktiengeſellſchaft und der Terraingeſellſchaft Park Witzleben geſchloſſenen Verträge vom 25. Mai/9. Juni und 7./13. Juni 1909 werden genehmigt.) 21 Vorſteher Kaufmann: Punkt 24 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betreffend Abänderung der Fluchtlinien am Reichskanzlerplatz. — Druckſache 192. Berichterſtatter Stadtv. Wolffenſtein: Meine Herren, ich kann auch den beſtehenden Bebauungs⸗ plan am Reichskanzlerplatz nur als ein trauriges Überbleibſel aus alter Zeit bezeichnen. Die Flucht⸗ linien bedürfen dringend einer Veränderung. In der Vorlage des Magiſtrats ſind die neuen Flucht⸗ linien bezeichnet. Leider fehlen die Ergänzungs⸗ pläne, welche zur Klarſtellung notwendig ſind. Ich beantrage daher zur Aufklärung eine Ausſchuß⸗ beratung von 9 Mitgliedern. 2 Stadtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, ich möchte nur auf den Vorwurf, daß wir nicht das vollſtändige Planmaterial vorgelegt hätten, er⸗ widern, daß wir bei der Aufſtellung von Flucht⸗ linienplänen im allgemeinen das Material ſo vor⸗ legen, wie es auch diesmal geſchehen iſt. Ausnahms⸗ weiſe iſt hier eine perſpektiviſche Darſtellung der künftigen Bebauung nach dem projektierten Be⸗ bauungsplan vom Stadtbourat für Hochbau ge⸗ fertigt worden; ſie konnte ihres Umfanges wegen nicht hier im Saal ausgeſtellt werden, ſie wird aber dem Ausſchuß vorgelegt werden. Wir haben, wie geſagt, einer alten Gepflogenheit gemäß nur diejenigen Pläne vorgelegt, die zur Feſtſetzung des Fluchtlinienplanes notwendig ſind. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes von 9 Mitgliedern und wählt zu Mit⸗ gliedern dieſes Ausſchuſſes die Stadtverordneten