Sitzung vom 23. Juni 1909 299 Barnewitz, Bartſch, Brode, Freund, Harniſch, Jolenberg, Scharnberg, Schwaß und Wolffenſtein.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 25 der Tages⸗ ordnung: Borlage betreffend Tarif der Entwäſſerungs⸗ anſchlußtoſten. — Druckſache 193. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, die gegenwärtige Vorlage ſoll einem Konflikt, der in dieſem Jahre mit dem Be⸗ zirksausſchuß entſtanden iſt, für die Zukunft vor⸗ beugen. Die Sachlage iſt folgende: Wir müſſen die Kanaliſationsbeiträge in Charlottenburg ent⸗ ſprechend dem Berliner Tarif erheben, weil einer⸗ ſeits ein Teil von Charlottenburg von Berlin ver⸗ ſorgt wird, anderſeits innerhalb Charlottenburgs keine Differenzierung eintreten darf. Nun hat die Stadtverordnetenverſammlung im Jahre 1897 den generellen Beſchluß gefaßt, daß der Magiſtrat, ohne der Stadtverordnetenverſammlung Vorlagen zu machen, immer den Tarif im Einklang mit dem⸗ jenigen von Berlin aufſtellen ſoll. Das iſt Jahre lang geſchehen. Der Bezirksausſchuß hat dieſen Tarif auch jederzeit genehmigt. In dieſem Jahr erhebt der Bezirksausſchuß nun mit einemmal Einſpruch und erklärt, es gehöre ein Gemeinde⸗ beſchluß dazu, da der Tarif erſt nach dem 1. April 1909 vorgelegt wäre, während er am 1. April 1909 in Kraft treten ſolle. Letzteres erklärt ſich daraus, daß die Anfrage bei der Stadt Berlin, wie ſich ihr Tarif geſtaltet, von Berlin nicht rechtzeitig beant⸗ wortet war oder werden konnte. Die Sachlage war aber vor 2, 4, 6 Jahren genau die gleiche, und es iſt kaum begreiflich, wie der Referent des Bezirks⸗ ausſchuſſes ſie hat überſehen können oder, wenn er ſie nicht überſehen hat, ſie nicht vorgetragen hat, ſo daß der Bezirksausſchuß dem Magiſtrat eine ſo formaliſtiſche Antwort hat erteilen können, wie er ſie erteilt hat. So formaliſtiſch hat die Stadt⸗ verordnetenverſammlung im Jahre 1897 ſicher nicht gedacht; ihre generelle Genehmigung war fraglos ſo gemeint, daß ſie unabhängig davon gegeben wurde, ob der Tarif vor oder nach dem 1. April fertig wird. Der Magiſtrat hat, trotzdem er ſicher iſt, im Verwaltungsſtreitverfahren durchzukommen, zur Beſchleunigung der Sache uns die Vorlage gemacht, in der er bittet, dem Tarif zuzuſtimmen und für die Zukunft noch einmal ihm die Genehmigung zur alleinigen Aufſtellung des Tarifs zu geben, nur in einer etwas anderen Form als im Jahre 1897. Dieſen Vorſchlägen des Magiſtrats können wir durchaus zuſtimmen. Bei der ganzen Angelegenheit iſt mir nur eins aufgeſtoßen. Wenn wir im Jahre 1897 beſchloſſen haben, daß der Tarif ſich nach dem Berliner Tarif richten ſoll, ſo, meine ich, mußte der Magiſtrat die Geltungsdauer des Tarifs auch immer in Einklang mit der des Berliner Tarifs halten. Da dieſer nun immer auf ein Jahr aufgeſtellt iſt, ſo mußte der Magiſtrat den Tarif auch immer für ein Jahr deklarieren. Mehrere Jahre hindurch hat der Magiſtrat das getan. Dann iſt mit einemmal ohne jede Begründung — man findet wenigſtens abſolut nichts darüber in den Atten — beim Bezirksaus⸗ ſchuß der Antrag geſtellt worden, auf „weitere Zeit“ den Tarif zu bewilligen. Der Bezirksausſchuß hat das auf zwei Jahre getan. Dann iſt dieſe zwei⸗ jährige Periode mit einemmal üblich geworden. Im Jahre 1902 hat dann ein Magiſtratsvertreter in den Akten vermerkt: wieſo auf 2 Jahre, früher ſei es vermieden, überhaupt eine Zeit anzugeben. Eine Aufklärung iſt auch da nicht aktenmäßig feſt⸗ gelegt. Es iſt aber üblich geblieben, den Tarif auf zwei Jahre aufzuſtellen. Wir haben aber trotzdem jedes Jahr bei Berlin angefragt; eine Schwierig⸗ keit iſt nur dadurch nicht entſtanden, daß Berlin zufällig in der Zwiſchenzeit eine Anderung nicht vorgenommen hat. Um nun Schwierigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, möchte ich vorſchlagen, die Vorlage des Magiſtrats mit der Maßgabe an⸗ zunehmen, daß nicht geſagt wird: „der Tarif gilt vom 1. April 1909 ab“, ſondern: „vom 1. April 1909 bis zum 1. April 1910“. Das ändert nichts an der Tatſache, daß bei einem ſpäteren Termin rück⸗ wirkende Kraft eintritt. Durch dieſe Anderung wird für die Zukunft Klarheit geſchaffen, die früher nicht vorhanden war. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit mit der vom Berichterſtatter beantragten Maßgabe, daß in der Überſchrift des Tarifs ſtatt: „vom 1. April 1909 ab“ geſagt wird „vom 1. April 1909 bis zum 1. April 1910“, nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Dem abgedruckten abgeänderten Tarif der Einzelpreiſe für Arbeiten und Lieferungen bei Ausführung der Haus⸗ und Dachwaſſer⸗ ableitungen wird zugeſtimmt. Die Stadtverordnetenverſammlung ſtimmt für die. Zukunft einer vom Magiſtrat vor⸗ zunehmenden Feſtſetzung des Tarifs für die Arbeiten und Lieferungen bei Ausführung der Haus⸗ und Dachwaſſerableitungen zu, ſofern die Feſtſetzung nach Maßgabe des für die Stadtgemeinde Berlin geltenden Tarifs erfolgt.) 1⁰ Vorſteher Kaufmann: Punkt 26 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Beteiligung an dem erweiterten Grunderwerb am Großſchiffahrtweg Berlin— Stettin. — Druckſache 194. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Stadtgemeinde Charlottenburg be⸗ teiligt ſich an dem erweiterten Grunderwerb am Großſchiffahrtwege Berlin⸗Stettin ge⸗ mäß § 3 des Geſetzes betreffend den erwei⸗ terten Grunderwerb am Rhein⸗Weſer⸗Kanal und am Großſchiffahrtwege Berlin⸗Stettin vom 17. Juli 1907 und übernimmt der Stadt Berlin gegenüber die Gewähr für die Auf⸗ bringung von 10% des auf die Stadt Berlin entfallenden Geſamterforderniſſes.) Punkt 27 der Tagesordnung: Vorlage betr. Rachbewilligungen im Armenetat für 1908. — Druckſache 195. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2 98