Sitzung vom 23. Juni 1909 Charlottenburg zugute kommt, wie dies in der Vor⸗ lage des Magiſtrats ja auch zum Ausdruck gebracht iſt. Ich muß zugunſten der Anſtalt ferner feſt⸗ ſtellen, daß die unmittelbaren Leiſtungen, die wir von der Anſtalt erhalten, nicht unberückſichtigt bleiben dürfen. Wenn nämlich von der Stadt aus Frauen in die Anſtalt hineingelegt werden, ſo ſind lediglich für die 10 Tage nach der Entbindung Kur⸗ koſten zu zahlen, während wir für die Dauer der Aufnahme vor der Entbindung und für die Zeit, die die Frauen mit den Kindern nachher in der Anſtalt bleiben, nichts zu leiſten haben, ſodaß wir in dieſer Hinſicht auch in Geld ſchätzbare Vorteile von der Anſtalt haben. Dies iſt beſonders auch als Parallele zu dem Säuglingsheim anzuführen, für das ja mit Rückſicht darauf, daß wir im höheren Maße Leiſtungen empfangen, als wir Gegen⸗ leiſtungen gewähren, ebenfalls eine ähnliche Zu⸗ wendung vor einiger Zeit beſchloſſen worden iſt. 301 Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich wollte nur die kurze Erklärung abgeben, daß meine Freunde im Gegenſatz zu dem Herrn Referenten für die Vorlage ſtimmen. (Stadtv. Holz: Hört, hört! — Heiterkeit.) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung lehnt die Magiſtratsvorlage ab.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 32 und 33 werden von der heutigen Tagesordnung abgeſetzt. Eine außerordentliche Sitzung findet am Diens⸗ tag nicht ſtatt. Ich teile das nur nachrichtlich noch mit. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß der Sitzung 10 Uhr 40 Minuten.) Druck von Adolf Gert G. m. b. §., Charlottenburg.