Sitzung vom 30. Juni 1909 die Grundlage zum Weiterarbeiten, die ihm ſonſt entzogen ſein würde. Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage anzunehmen. Stadtv. Harniſch: Meine Herren, ich möchte bloß noch dem widerſprechen, was vorhin über die Sachverſtändigen und über die Bauordnung geſagt worden iſt. Die Bauordnung — das iſt nun ein Urteil von einem Sachverſtändigen, Herr Kollege Gredy — die Bauordnung wird nicht in der Tiefbaudeputation gemacht. Sie ſagten vorhin, Sie möchten wohl wiſſen, was geſchehen wäre, wenn man die Bauordnung damals kritiſiert hätte. (Stadtv. Gredy: Bebauungsplan!) — Bebauungsplan iſt etwas anderes; Sie ſprachen von Bauordnung. — Dann iſt die Sache aus⸗ geglichen. Was das Ruhmeshallenprojekt betrifft — „dor lach ick äwer.“ Glauben Sie, daß ſich in der Hoch⸗ baudeputation irgend jemand mit dem Ruhmes⸗ tempel, der auf irgend einer Stkizze als Ideal⸗ entwurf ſteht, beſchäftigt hat, und glauben Sie, daß irgend eine Hochbaudeputation jemals die 5 Millionen gutheißen würde, die ein ſolches Projekt koſten würde? (Zuruf bei der Freien Vereinigung: Ja! — Heiterkeit.) — Gegen den Glauben kann man nichts machen. Wenn die Frage an uns herantreten ſollte, werden Sie ja ſehen, wie man darüber urteilen wird. (Stadtv. Stein: Charlottenburger Brücke!) (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Wolffenſtein: Nach den ausführlichen Darlegungen der Herren, die für die Vorlage eingetreten ſind, kann ich mich kurz faſſen. Ich bedaure ſehr, daß die Anſicht, die von mir wie von ſeiten des Kollegen Harniſch ſowie von dem Magiſtrat vertreten worden iſt, nicht allgemein geteilt war. Die Wirkung des Platzes iſt bei der Benutzung der beſtehenden Fluchtlinien mit der Anlage von Bauwichen zwiſchen den einzelnen Häuſern völlig gefährdet. Als die Bauordnung für Neu⸗Weſtend feſtgeſtellt wurde, hat man nicht bedacht, daß man danach Häuſer bauen kann, welche einige 20 m Front und 40 m Tiefe haben. Denken Sie ſich ſolche Kaſten, getrennt durch Bauwiche, dort auf dem Reichskanzlerplatz? Darum iſt eine ge⸗ ſchloſſene Bauweiſe hier vorzuziehen, wo es ſich um die Umgrenzung eines Platzes handelt, Um alle Mißlichteiten, welche durch die beſtehenden Fluchtlinien ſich herausſtellen werden, zu demon⸗ ſtrieren, müßte man den Plan zur Hand haben. Sie würden dann erkennen, daß z. B. die Front eines Hauſes, welches zwiſchen Kaiſerdamm und Reichsſtraße an der weſtlichen Seite des Platzes gebaut würde, eine ganz ſchmale iſt. Der Reichs⸗ kanzlerplatz würde in ſeiner Bebauung nach dem beſtehenden Fluchtlinienplan ſo viel Straßen und Lücken von Bauwichen aufweiſen, daß man ſich überhaupt nicht zurechtfinden könnte. Ich bitte Sie nochmals dringend, die Vorlage anzunehmen. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Dr Stadt⸗ hagen hat beantragt: der Nr. 1 der Magiſtratsvorlage hinzuzu⸗ fügen: „falls die Anlieger für ſämtliche ent⸗ ſtehenden Koſten aufkommen“, 309 die Nr. 2 zu ſtreichen und an ihre Stelle zu ſetzen: „Die förmliche Feſtſetzung der Flucht⸗ linie bedarf noch eines Gemeindebeſchruſſes“. Die Magiſtratsvorlage geht zweifellos weiter. Oder ſoll dieſer Antrag als Amendement behandelt werden? Dann werde ich den Verſuch machen. Stadtv. Dr. Stadthagen (zur Geſchäfts⸗ ordnung): Mein Antrag iſt doch ein Amendement zur Magiſtratsvorlage; ich und wohl auch mancher Kollege würde der Magiſtratsvorlage nur zu⸗ ſtimmen, falls der Zuſatz gemacht wird. Es iſt alſo wohl über mein Amendement zuerſt ab⸗ zuſtimmen. Vorſteher Kaufmann: Ich war dabei, ſo vorzugehen. Ich werde den Antrag als Amendement behandeln und darüber zunächſt abſtimmen laſſen. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Dr Stadthagen ab und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Der Abänderung der Fluchtlinien am Reichs⸗ kanzlerplatz nach Maßgabe des im Einver⸗ nehmen mit dem Hochbauamt aufgeſtellten Entwurfs des Stadtbaurats Bredtſchneider vom 25. Mai d. I. wird zugeſtimmt. Vor förmlicher Feſtſetzung der Fluchtlinien zu 1 iſt über die Aufbringung der Mittel zur Neuregulierung des Reichskanzler⸗ platzes ein Gemeindebeſchluß herbeizuführen.) 10 Punkt 8§ der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Borlage betr. Neugeſtaltung des Normalbeſoldungsetats für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen. — Druckſachen 170, 229. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, die Beſchlüſſe, deren Annahme Ihnen der Ausſchuß heute empfiehlt, ſind das Ergebnis einer ſehr reiflichen Beratung. Wie eingehend die Be⸗ ratung geweſen iſt, beweiſt ſchon der äußerliche Umſtand, daß wir dazu zwei mehr als fünfſtündige Sitzungen gebraucht haben, obwohl die grund⸗ fätzlichen Fragen, die wir bei den übrigen Beſol⸗ dungsetats zur Klärung gebracht haben, hierbei von vornherein aus der Erörterung ausſcheiden konnten. Mit Rückſicht auf die Geſchäftslage der heutigen Sitzung werde ich mich in meinem Bericht darauf beſchränken, die wichtigſten an der Magiſtrats⸗ vorlage vorgenommenen Anderungen zu be⸗ gründen. Um hierbei in der Reihenfolge der Vorlage zu bleiben, habe ich zunächſt die Lehrer an den höheren Lehranſtalten zu berückſich⸗ tigen. Wie Sie ſich erinnern werden, war in der vorigen Leſung ausgeſetzt worden, daß das Ver⸗ hältnis der Erhöhung zwiſchen den Gehältern der Direktoren und den Gehältern der Oberlehrer kein richtiges ſei, indem die Direktorengehälter um 13, 13 bis 16,67%, die der Oberlehrer um 9,09% erhöht werden ſollten. Im Ausſchuß hat der Magiſtrat die von uns beanſtandete Maßnahme damit begründet, daß die Frequenz der höheren Lehranſtalten Charlottenburgs derart zugenommen habe, daß an die leitenden Perſönlichkeiten dieſer Anſtalten ganz außerordentlich hohe Anforderungen