310 geſtellt würden. Er hat uns ferner mit Recht darauf hingewieſen, daß die Erhöhung der Direk⸗ torengehälter in Wirklichkeit keine ſo erhebliche iſt, wie ſie nach den Zahlen, die angeführt worden ſind, ſich darſtellt, weil die Erhöhung der Miets⸗ entſchädigung mit Rückſicht darauf, daß die Direk⸗ toren ſämtlich Dienſtwohnungen haben, lediglich auf dem Papier ſteht. Wir haben aber trotzdem in der großen Mehrheit des Ausſchuſſes auf einer Erhöhung der Oberlehrergehälter be⸗ ſtehen zu ſollen geglaubt, einer Erhöhung, die ein⸗ mal wiederum einen gewiſſen Ausgleich gegen⸗ über den Verſchiedenheiten mit den Nach⸗ barkommunen, vor allen Dingen mit Schöneberg, vermutlich auch mit Wilmersdorf, bietet, die aber weiterhin ſachlich dadurch begründet iſt, daß die erhöhte Frequenz auch auf die Tätigkeit der Ober⸗ lehrerſchaft einwirkt, da infolgedeſſen auch die einzelnen Klaſſen die zuläſſige Höchſtfrequenz aufweiſen. Nachdem der Magiſtrat eine weiter⸗ gehende Erhöhung als die aus dem Protokoll erſichtliche nicht für angängig hielt, haben wir uns ſchließlich auf dieſe Sätze geeinigt. Der Prozent⸗ fatz der Gehaltserhöhung für die Oberlehrer ſteigert ſich damit von 9,09 auf 10,07% bei einem Mehr⸗ aufwande von jährlich rund 5000 ℳ. Eine ent⸗ ſprechende Erhöhung mußte danach das Gehalt der Oberlehrerinnen erfahren, das prozentual nach dem Gehalt der Oberlehrer bemeſſen iſt. Ich mache dann noch darauf aufmerkſam, daß für die auswärtigen Oberlehrer die Härten, die die An⸗ derung ihrer bisherigen Dienſtaltersberechnung nach den Ausführungsbeſtimmungen der Magiſtrats⸗ vorlage hätte in ſich ſchließen können — es kommen da nur wenige Herren in Betracht —, durch die Abänderung dieſer Ausführungsbeſtimmungen vermieden werden, wie Sie ebenfalls aus dem Protokoll erſehen. Ebenſo wie das Gehalt der Oberlehrer bedurfte nach der Anſicht der großen Mehrheit des Aus⸗ ſchuſſes das der ordentlichen Lehrer an den höheren Mädchenſchulen einer Erhöhung, um nicht in auffälliger Weiſe hinter dem in den weſtlichen Nachbarkommunen ge⸗ zahlten zurückzubleiben. Es iſt der Wunſch der Beteiligten, ſie mit den akademiſch gebildeten Zeichenlehrern und den Fortbildungsſchullehrern gleichzuſtellen. Hiergegen ſind magiſtratsſeitig Bedenken erhoben worden, und eine Ausſicht, eine Gleichſtellung zu erreichen, wäre nur vorhanden geweſen, wenn etwa die akademiſch gebildeten Zeichenlehrer und die Fortbildungsſchullehrer in ihrer Erhöhung herabgemindert worden wären auf das den ordentlichen Lehrern zugewieſene Niveau. Dieſen Weg zu gehen, hat ſich der Aus⸗ ſchuß nicht zu entſchließen vermocht. Er iſt deshalb auch hier zu einem von dem Herrn Vertreter des Magiſtrats für gangbar gehaltenen Kompromiß⸗ wege gelangt, welcher wiederum wie bei den Gehältern der Oberlehrer zu einer Hebung der mittleren Stufen führt. Eine prozentual gleich⸗ mäßige Erhöhung wurde zugunſten der ent⸗ ſprechenden weiblichen Lehrkräfte an den höheren Mädchenſchulen be⸗ ſchloſſen. Allerdings iſt der bedeutende Vorſprung der weſtlichen Nachbarkommunen hierdurch nur zu einem Teil beſeitigt worden. Zu den längſten und eingehendſten Debatten führte die Gehaltsbemeſſung für die Lehrer an den Gemeindeſchulen. Da haben Sitzung vom 30. Juni 1909 wir zunächſt an den Herrn Vertreter des Magiſtrats die Frage gerichtet, wie der Magiſtrat ſich einer Er⸗ höhung des Grundgehaltes der Lehrer und dem⸗ entſprechend des Grundgehalts der Rektoren um 100 ℳ gegenüberſtellen würde. Der Magiſtrat hat eine ſolche Erhöhung für unannehmbar erklärt, und wir ſind darauf auf den Standupnkt zurück⸗ gekommen, den ich in meinem vorigen Referat vertreten hatte, nämlich daß wir nicht vom Ma⸗ giſtrat verlangen ſollten, ſchematiſch die Gehälter in den einzelnen Sätzen von denen der weſtlichen Nachbarvororte gewiſſermaßen abzuſchreiben, daß wir aber doch darauf hinwirken wollten, ein weſent⸗ liches Zurückbleiben zu verhindern und dadurch die Erhaltung der Führung Charlottenburgs auf dem Gebiete der Schule zu gewährleiſten. In dieſem Sinne iſt — neben dem Antrage auf völlige Gleich⸗ ſtellung mit den Schöneberger Lehrergehälterr ein Antrag geſtellt worden, der durch eine nicht unbeträchrüche Erhöhung der mittleren Stufen eine Annäherung des Geſamtgehaltes an das in Schöne⸗ berg gezahlte bis auf wenige hundert Mark bezweckte. Wir haben dieſen Antrag im Aus⸗ ſchuß mit der größten Entſchiedenheit verfochten, und er iſt erſt zurückgezogen worden, als uns der Herr Bürgermeiſter in eindeutiger, jeden 3weifel ausſchließenden Weiſe erklärte, daß der Magiſtrat auch einem ſolchen Beſchluſſe beizutreten nicht in der Lage ſein würde. Der Antrag auf Gleich⸗ ſtellung mit den Schöneberger Lehrergehältern iſt dann mit großer Mehrheit abgelehnt und der inzwiſchen eingebrachte aus dem Protokoll erſicht⸗ liche Kompromißantrag, den der Herr Bürgermeiſter bei dem Magiſtrat zu befürworten beſprach, ein⸗ ſtimmig angenommen worden. In Konſequenz dieſes Beſchluſſes wurde dem⸗ nächſt auch der in erſter Kommiſſionsleſung ge⸗ faßte Beſchluß, das Grundgehalt der Rektoren um 100 ℳ zu erhöhen, wieder rückgängig gemacht, nachdem auch dieſer Beſchluß auf den beſtimmten Widerſpruch des Herrn Magiſtratsvertreters geſtoßen war. Dagegen haben auch die Rektoren den Vorteil von der Beſchlußfaſſung hinſichtlich der Lehrer, indem ſich ihr Gehalt ebenſo wie das der Vorſchullehrer nach dem 16., 19. und 22. Dienſt⸗ jahre um je 50 ℳ gegenüber der Magiſtratsvorlage erhöht. Bemerkt ſei, daß durch dieſe Anderung die Gehälter der Rektoren den Gehältern, die den Rektoren in Schöneberg gezahlt werden, tat⸗ ſächlich gleichkommen. Meine Herren, es liegt mir daran, mit einiger Ausführlichkeit vor der Offentlichteit die für die Beſchlußfaſſung der Mehrheit des Ausſchuſſes maßgebenden Gründe darzulegen. Ich habe zu betonen, daß die Mehrheit des Ausſchuſſes ihren prinzipiellen Standpunkt keineswegs aufgegeben hat; im Gegenteil bedauern wir es aufs lebhafteſte, daß der Magiſtrat ſich unſeren, wie wir überzeugt ſind, berechtigten Wünſchen nicht anzuſchließen vermocht hat. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Indem wir auf einen erheblichen Teil dieſer Wünſche verzichten, bringen wir ein Opfer; wir bringen es im Einverſtändnis mit der Lehrer⸗ ſchaft und im Intereſſe der Lehrer⸗ ſchaf t. Was die neue Beſoldungsordnung der Lehrerſchaft bietet, iſt nicht alles, aber es iſt doch auch nicht wenig. Durch unſere Beſchlüſſe erhöht ſich die Aufbeſſerung für die Lehrer auf 528 1 gleich 16,27 %, für die Rektoren auf 679 ℳ gleich