314 Sitzung vom 30. Juni 1909 dieſe Gleichſtellung hinauszugehen und ihnen für in den beiden Jahren 46 mehr, als die Magiſtrats⸗ ewige Zeiten vor den Oberlehrern an ſtaatlichen Anſtalten einen Gehaltsvorſprung zu ſichern. Das glaubten wir nicht anerkennen zu dürfen. Trotzdem iſt die weitere Erhöhung der Gehälter für die Ober⸗ lehrer beſchloſſen worden. Wir haben uns ver⸗ ſchiedene Male die Mühe gegeben, die Herren Liberalen zu einer anderen Auffaſſung zu bekehren. Da ſtanden ſie aber feſt wie die Mauern, da war nichts zu machen. Trotz alledem werden wir es heute noch einmal im Plenum verſuchen, die Ma⸗ giſtratsvorlage wieder herzuſtellen. Dann haben wir einen Antrag zu ſtellen, der eine Erhöhung der Amtszulage für die Rektoren an den Gemeindeſchulen von 1200 ℳ auf 1300 ℳ vorſieht. Wir haben auch dieſe Forderung ſchon im Ausſchuß des näheren begründet. Ich will des⸗ wegen hier von einer weiteren Begründung ab⸗ ſehen. Feſt dürfte ohne Zweifel ſtehen, was auch teilweiſe von ſeiten des Magiſtrats anerkannt worden iſt, daß die Gemeindeſchulrektoren durch die größeren und umfaſſenderen ſozialen Einrichtungen, die in den Gemeindeſchulen Platz gegriffen haben, durch die A⸗ und B⸗Klaſſen, durch die Schüler⸗ ſpeiſungen uſw. ganz erheblich mehr belaſtet worden ſind, als ſich durch die in der Magiſtrats⸗ vorlage vorgeſehenen Gehaltserhöhung annehmen läßt. Von Schöneberg werden wir jetzt wohl nicht mehr überflügelt, von Wilmersdorf werden wir aber noch übertroffen. Wenn ich recht berichtet worden bin, hat der Ausſchuß der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung in Wilmersdorf für die Rektorengehälter eine Norm feſtgeſetzt, die in allen Gehaltsklaſſen mit 200 ℳ über die Charlottenburger Skala hinaus⸗ geht. Wir glauben, mit Recht für die Rektoren eine Amtszulage von 1300 ℳ. in Anſpruch nehmen zu können. Der Ausſchuß hat auch die Gehälter der Rektoren ein wenig dadurch verbeſſert — wie ſchon der Herr Referent geſagt hat —, daß durch die Erhöhung der drei mittleren Ortszulageklaſſen für die Gemeindeſchullehrer um je 50 ℳ auch eine ebenſo ſtarke Erhöhung der Ortszulagen für die Rektoren Platz greifen wird. Für die Rektoren kommt durch dieſe Verbeſſerung im Jahre 1908 insgeſamt ein Plus von 750 ℳ, für 1909 ein ſolches von 450 ℳ, in den zwei Jahren pro Perſon von ungefähr 48 ℳ heraus. Wir haben dann einen weitergehenden Antrag für die Lehrer an den Gemeindeſchulen zu ſtellen. Ich will auch hier die Begründung dafür nicht wiederholen. Ich könnte doch nur anführen, was ich darüber zum Teil ſchon in der erſten Leſung geſagt habe. Es handelt ſich hier um eine prinzi⸗ pielle Auffaſſung von uns, alſo um keine Frage des Gefühls oder eine ſolche der mehr oder weniger großen Symphatie für dieſen oder jenen Lehrer, ſondern wir ſtellen die prinzipielle Forderung auf, daß ſich Charlottenburg von andern Gemeinden in dieſer Beziehung nicht überflügeln laſſen darf im Intereſſe der Bevölkerung und der beſtmöglichen Ausbildung der Volksſchüler. Wir bitten, unſerem Antrage zuzuſtimmen, wonach die Ortszulagen für die Lehrer an den Gemeindeſchulen betragen ſollen 400, 500, 600, 650, 700, 850, 900, 900, 900, 900 ℳ, ſo daß das Gehalt mit 2600 ℳ anfangen und mit 5000 ℳ endigen würde. Die Aufbeſſerung, die auf Grund des Ausſchußantrages den Lehrern jetzt über den Rahmen der Magiſtratsvorlage hinaus zuteil werden ſoll, beträgt in den beiden Jahren 1908 und 1909 19 350 ℳ. Danach würden vorlage vorſah, auf den Lehrer entfallen. Sie ſehen hier die Gegenüberſtellung der Wir⸗ kungen der Verbeſſerungsanträge des Ausſchuſſes bei den Oberlehrern, Rektoren und Lehrern. Die Verbeſſerungsanträge des Ausſchuſſes haben für die Oberlehrer 80 ℳ, für die Rektoren 48 ℳ, für die Lehrer 46 ℳ pro Perſon, im Durchſchnitt der beiden Jahre gerechnet, ergeben. Wie leicht kommt man durch dieſe vergleichenden Zahlen zu der Auffaſſung, als wenn das Wohlwollen der Mehrheit des Ausſchuſſes geſunken wäre, je nachdem ob höhere oder niedrigere Lehrerklaſſen in Frage kamen. Ferner haben wir die Forderung zu ſtellen, die ich als prinzipiell wichtig auch ſchon in der erſten Leſung hervorgehoben habe, daß für die weiblichen Lehrkräfte als Grundlage des Gehalts zum mindeſten 80% des Gehalts der männlichen Lehrkraft in An⸗ rechnung gebracht werden müſſen. Es iſt auch im Ausſchuß darauf hingewieſen worden, daß die Lehrerinnen meiſt nicht in die Lage kommen, die⸗ ſelben wirtſchaftlichen Aufwendungen machen zu müſſen wie die männlichen Lehrer, die Familien⸗ vorſtände ſind uſw. Das trifft nicht überall zu. Einmal iſt auch ein Teil der männlichen Lehrer⸗ ſchaft nicht verheiratet, zum andern hat ein Teil der Lehrerinnenſchaft ganz erhebliche Unterſtützun⸗ gen für Familienmitglieder zu leiſten; manchmal dürften die wirtſchaftlichen Aufwendungen der Lehrerinnen, durch familiäre Verpflichtungen be⸗ dingt, prozentual noch die Verpflichtungen der männlichen Lehrer überſteigen. Sodann aber fordern wir ja prinzipiell, daß die weibliche Arbeits⸗ kraft in derſelben Weiſe bezahlt werden muß wie die männliche. Weiter beſtimmt uns zur Stellung dieſer Forderung noch der Umſtand — eine ſolche Bemerkung iſt von ſeiten des Magiſtrats im Aus⸗ ſchuß gefallen —, daß gewöhnlich nur ein ver⸗ ſchwindend geringer Teil der Lehrerinnen, viel⸗ leicht überhaupt keine Lehrerin, in die Lage kommt, die letzte Gehaltsſtufe, nach 31 Dienſtjahren, zu erreichen. Die Lehrerinnen ſind alſo gar nicht in der Lage, die Höchſtgehälter, die jetzt feſtgeſetzt worden ſind, zu erlangen, während von den männ⸗ lichen Lehrkräften ein beträchtlicher Teil dieſe höchſte Gehaltsſtufe erreicht. Wenn wir uns hierbei auch darauf ſtützen, daß dieſe Forderung ſogar einmal in einem Miniſterialreſkript niedergelegt worden iſt — ein preußiſches Miniſterialreſtript vom 20. April 1885 ſtellt die Forderung auf, daß die Gehälter der weiblichen Lehrkräfte mit 75—80 % der Gehälter der männlichen Lehrkräfte in An⸗ rechnung gebracht werden müſſen —, dann wird man vielleicht einwenden, daß dieſes Miniſterial⸗ reſtript von dem Miniſter nicht mehr beachtet, von der Regierung und den geſetzgebenden Körper⸗ ſchaften nicht befolgt worden iſt, und daß die ſtaatliche Geſetzgebung bei der Gehaltsregelung für die Lehrer dieſen Grundſatz durchbrochen hat. Das iſt aber für uns kein durchſchlagendes Argument. Wenn die Regierung eingeſehen hat, daß einmal ein Miniſterialreſtript vernünftig war, und ſie nun wieder in die altpreußiſche Tradition zurückgefallen iſt und gegen das Vernünftige handelt, dann haben wir erſt recht die Verpflichtung, das Vernünftige aufrecht zu erhalten. Deswegen ſtellen wir den Antrag: „Die Gehälter für die weiblichen Lehr⸗ kräfte ſind, ſoweit geſetzliche Beſtimmungen dem nicht entgegenſtehen, auf der Grundlage zu berech⸗