Sitzung vom 30. Juni 1909 nen, daß den Lehrerinnen mindeſtens 80 % der Gehälter der Lehrer, die in vergleichbarer Tätigkeit ſtehen, gewährt werden.“ Ich möchte mir nun zum Schluß noch einige Bemerkungen erlauben, die etwas allgemeiner Natur ſind, und die darauf hinaus gehen, den event. von Ihrer Seite auftauchenden Einwendungen von vornherein begegnen zu können. Sie werden ja wiederum ſagen: die Anträge, die da geſtellt werden, werden doch nicht angenommen, und die Herren von der Sozialdemokratie, die das ja auch im vornherein wußten, wollen nur wiederum vor der Offentlichkeit ein Wettrennen veranſtalten und damit zeigen, daß ſie nur allein ſich der Inter⸗ eſſen der Lehrerſchaft annehmen. Ich weiß nicht, ob man nicht auch wieder ſo weit gehen und in Bekundung eines etwas ſehr zweifelhaften Ge⸗ ſchmacks ſagen wird, daß es eine „Entweihung des hohen Moments“ bedeute, auf unſere Gründe einzugehen oder auf unſere Ausführungen Bezug zu nehmen. Ich will vor allen Dingen betonen, daß wir bei den vorliegenden Anträgen — ebenſo wenig als bei den Anträgen, die wir in der zweiten Leſung des Beſoldungsetats für die Beamten⸗ und Arbeiterſchaft geſtellt haben — uns durchaus nicht haben leiten laſſen oder beſtimmt wurden durch irgend welche parteipolitiſchen Momente oder Er⸗ wägungen. Das lag und liegt uns vollkommen fern. Sie müſſen ſich doch ſelbſt ſagen, wenn Sie auch meinen Worten keinen Glauben ſchenken wollen, daß Ihnen ſchon die einfachſte Überlegung zeigen kann, daß wir ja gar keine Ausſicht haben, hier bei der Frage der Lehrerbeſoldung mit der Wurſt nach der Speckſeite werfen zu können. Es ſteht doch feſt, daß wir die Lehrerſchaft nicht für uns in Anſpruch nehmen können, (Stadtv. Hirſch: Nicht dürfen!) ſo lange nicht, als die Lehrer in ihrer Mehrheit auch noch in Charlottenburg die Grundſäulen des Bezirksfreiſinns ſind. (Heiterkeit.) Wir rechnen alſo gar nicht damit, daß die Lehrer zum Dank dafür, daß wir ihre Intereſſen hier in ungebeugter, energiſcher Weiſe vertreten, vielleicht für uns wählen. Bei der Reichstagswahl können wir das freilich nicht kontrollieren; ich halte es aber auch da für ziemlich ausgeſchloſſen, daß viele Lehrer für uns eintreten. Bei der Gemeindewahl, für welche die öffentliche Stimmabgabe beſteht, dürfen ſie es eo ipso nicht. Alſo Sie ſehen doch ohne weiteres ein: parteipolitiſche oder taktiſche Er⸗ wägungen können uns in unſerer Stellungnahme für die Lehrer nicht leiten. Hier handelt es ſich für uns nur um die prinzipielle Forderung, daß für die Volksſchule das Meiſte gegeben werden ſoll, daß für ſie das Beſte gerade gut genng iſt, und daß wir keine Mittel ſcheuen dürfen, um das aufzuwenden, was gegeben werden muß, ſollen unſere Schulen ſich weiter entwickeln. Ich appelliere daher noch einmal an Sie, meine Herren, daß Sie für unſere Anträge ſtimmen mögen, weil es ſich ja bei der Feſtſetzung der Lehrergehälter nicht um die Regelung der Beſoldungen vielleicht nur auf eine Dauer von 3 oder 5 Jahren handelt Sie ſind nicht in der Lage, wie bei dem Beſoldungs⸗ normaletat für die Beamten⸗ und Arbeiterſchaft, in 3, 5 oder 6 Jahren aus eigener Machtvollkommen⸗ f heit die Gehälter der Lehrer erhöhen zu können, ſondern Sie ſind gebunden an die geſetzlichen Beſtimmungen —, ſondern weil Sie auf dauernde 315 Zeit hinaus die Lehrer hier in ihren Gehältern feſtlegen und event. noch weiter aufbeſſern können. Ich bitte Sie, die Gelegenheit dazu nicht vorüber gehen zu laſſen, ohne ſie er ſchöpfend aus⸗ genutzt zu haben. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich möchte zunächſt eine Erklärung abgeben, die ich hier abzugeben im Ausſchuſſe verſprochen habe. Sie betrifft die Ausführungsanweiſung zu dem Normaletat der Oberlehrer hinſichtlich der Frage der Anrechnung des Militärjahres. Ich habe mich mit dem Dezernenten des Provinzialſchulkollegiums in Verbindung geſetzt und dort die vorbehaltloſe Beſtätigung meiner im Ausſchuß gemachten Aus⸗ führungen in jeder Hinſicht gefunden, ſodaß ich hier nur noch einmal wiederholen kann, daß es vollkommen entbehrlich iſt, irgend eine Beſtimmung über die Anrechnung des Militärjahres in die Ausführungsbeſtimmungen aufzunehmen. Dieſe Ausführungsbeſtimmungen ſind in jeder Weiſe erſchöpfend. Die Frage wird durch den Abſatz 2 des § 3 geregelt, demzufolge in die vierjährige Karenzzeit alles hineinfällt, jeder verbrachte Zeit⸗ raum, insbeſondere natürlich auch das Militärjahr. Die Beſtimmung des Abſ. 5 des § 3 bezieht ſich, wie ich im Ausſchuſſe ausgeführt habe, lediglich auf die techniſchen und die Zeichenlehrer und hat mit den Oberlehrern nichts zu tun. Die Aus⸗ führungsbeſtimmungen, ſo wie ſie von dem Aus⸗ ſchuß angenommen worden ſind, ſind alſo in jeder Beziehung korrekt und können alſo von Ihnen beſtätigt werden. Dann, meine Herren, halte ich mich für ver⸗ pflichtet, lediglich um etwaigen Mißverſtändniſſen für die Zukunft vorzubeugen, zu bemerten, daß dem Herrn Berichterſtatter ein kleines Verſehen in der Begründung der Erhöhung der Skala für die Oberlehrerinnen IVb, nämlich für die Oberlehrerin⸗ nen nach den preußiſchen Miniſterialbeſtimmungen, paſſiert zu ſein ſcheint. Dieſe Erhöhung iſt nicht notwendig geworden durch die Erhöhung der Oberlehrerſtala, ſondern durch die Erhöhung der Skala der ordentlichen Lehrerinnen an den höheren Mädchenſchulen. Im Anſchluß hieran kann ich es aber nicht unterlaſſen, einige allgemeine Bemerkungen zu dem Referat des Herrn Berichterſtatters zu machen. Ich bedaure ſehr, daß er den Magiſtrat ſo gewiſſer⸗ maßen als den böſen Mann hingeſtellt hat, an deſſen hartnäckigem Widerſtande alle guten Abſichten des Ausſchuſſes und der Stadtverordnetenverſammlung geſcheitert ſeien. Meine verehrten Herren, ich hoffe ſehr, die Mitglieder des Ausſchuſſes werden nicht alle den Eindruck des Herrn Referenten teilen. Wenn Sie ſehen, daß in einer erheblichen Anzahl von Geſichtspunkten der Magiſtrat ſich durch ſeine Vertreter zu einem Entgegenkommen bereit erklärt hat, ſo, glaube ich, iſt es nicht berechtigt, hier zu ſagen: es liegt lediglich an dem Magiſtrat, wenn nicht mehr erreicht worden iſt, als was durch die Ausſchuß⸗ anträge vorgeſchlagen wird. Ich möchte vorweg, um das Ergebnis der Ausſchußanträge zu beleuchten, darauf hinweiſen, daß Sie durch die Anträge des Ausſchuſſes den vom Magiſtrat erforderten Bedarf ür die Lehrerbeſoldungen von rund 430 000 bzw. 450 000 ℳ auf rund 450 000 ℳ bzw. 470 000 ℳ erhöhen, d. h. alſo um rund 20 000 ℳ; während Sie die Magiſtratsvorlage für die Beamten, die