316 Sitzung vom 30. Juni 1909 Privatbedienſteten, Schweſtern und Arbeiter, die werden würde, wenn die Situation nicht vorläge. einen Geſamtaufwand von rund 800 000 ℳ aus⸗ machten, d. i. beinahe das Doppelte von der Summe, die für die Lehrerſchaft erfordert wird, durch Ihre Ausſchußbeſchlüſſe nur um 13 000 und 19 000 ℳ erhöht haben. Man kann alſo, relativ gerechnet, wohl ſagen, daß die Erhöhung, die der Beſoldung der Lehrer zuteil geworden iſt, das Doppelte von dem beträgt, was die Beſoldungsordnung der Beamten, Privatangeſtellten und Arbeiter er⸗ fahren hat. Meine Herren, ich will noch eins hinzufügen. Es darf nicht vergeſſen werden, daß wir in unſeren Beſchlüſſen über die Beſoldungsordnung uns die Tragweite unſerer geſamten Beſchlüſſe immer vor Augen halten müſſen, daß man ſich immer ver⸗ gegenwärtigen muß, daß eine Konzeſſion an die eine Stelle, eine Zugabe hier oder dort unwider⸗ ruflich ſo und ſo viele andere Folgen nach ſich zieht. Durch Ihre Beſchlüſſe über die hoffentlich jetzt zum Abſchluß gelangte Neugeſtaltung unſerer Be⸗ ſoldungsordnungen belaſten Sie das Jahr 1908 mit einer Summe von 1 231 000 ℳ, das Jahr 1909 mit einer Summe von 1 264 000 ℳ, wozu noch die Ausgabe für die Erhöhung der Betriebs⸗ arbeiterlöhne für das Jahr 1909 hinzukommt, die bekanntlich in dieſer Summe nicht inbegriffen iſt, und die Unkoſten für die Einführung des neun⸗ ſtündigen Arbeitstages. Sie kommen durch dieſe Beſchlüſſe auf eine Belaſtung des Etats von ins⸗ geſamt mindeſtens 1 500 000 ℳ, die in den nächſten Jahren für den neunſtündigen Arbeitstag noch um 50 % wachſen muß. Ich glaube, meine ver⸗ ehrten Herren, das iſt eine Aufwendung im Intereſſe unſerer Beamten, Lehrer, Privatdienſtverpflichteten und Arbeiter, deren ſich die Stadt Charlottenburg durchaus nicht zu ſchämen braucht. Im übrigen müſſen wir auch uns der Ver⸗ antwortung bewußt ſein, die wir nicht nur unſeren Gehaltsempfängern, ſondern auch unſerer Bürger⸗ ſchaft gegenüber haben. Meine verehrten Herren, wenn der Herr Referent darauf hingewieſen hat, daß Sie, wenn Sie ſich heute mit den Ausſchuß⸗ anträgen begnügen, unter dem Drucke des Ver⸗ antwortlichkeitsgefühls handeln, das auf Ihnen laſtet, die Sache in möglichſt friedlichen Bahnen zu Ende zu bringen, ſo nehme ich auch für den Magiſtrat in Anſpruch, daß er in dieſem erweiterten Sinne durchaus von ſeinem Verantwortlichkeits⸗ gefühl getragen geweſen iſt, als er Ihnen dieſe Vorlage gemacht hat und als er die Vorlage ſo in dem Ausſchuß hat vertreten laſſen, wie es ge⸗ ſchehen iſt. Wenn es ferner von Ihnen als ein Entgegen⸗ kommen an die Situation, die übrigens nicht wir geſchaffen haben, ſondern die durch die Erfüllung Ihres Wunſches herbeigeführt worden iſt, die Beſoldungsordnung noch vor den Ferien zu Ende zu bringen, — wenn es von Ihnen als ein Ent⸗ gegenkommen betrachtet wird, wodurch Sie ver⸗ anlaßt werden, ſich heute mit den Ausſchußanträgen zu begnügen, ſo möchte ich auch meinerſeits erklären, daß, wenn der Magiſtrat morgen bereit ſein ſollte, dieſen Anträgen zuzuſtimmen, er es ebenfalls nur tut aus dem Gefühl des Entgegenkommens gegen Ihre Wünſche, die Beſoldungsordnung noch vor den Ferien zu erledigen. Ich halte es nicht für unmöglich, daß von beiden Seiten, von Ihnen nach der einen und vom Magiſtrat nach der andern Richtung, eine ganz andere Stellung eingenommen Ich möchte daher bitten, bei den Erörterungen über das beiderſeitige Entgegenkommen an die Si⸗ tuation mit gleichem Maße zu meſſen: dann dürften Sie einen Vorzug von dem Magiſtrat nicht voraus haben. Wenn die Lehrerſchaft, wie überhaupt die ganze Beamtenſchaft und Arbeiterſchaft, Ihnen, die Sie die Mittel bewilligen, und dem Ausſchuſſe, der in langdauernden Verhandlungen mit dem Magiſtrat zu den Beſchlüſſen gekommen iſt, die Ihnen vorge⸗ legt worden ſind, gewißlich zu Dank verpflichtet iſt, ſo möchte ich meinen, daß der Magiſtrat durchaus dasſelbe Quantum von Dank in Anſpruch nehmen kann, ſofern es überhaupt angemeſſen iſt, in der⸗ artigen Situationen auf Dank zu rechnen und ſich nicht lediglich mit dem Bewußtſein der Pflicht⸗ erfüllung zu begnügen. Soweit aber dieſer Ge⸗ ſichtspunkt zuläſſig iſt, verdient der Magiſtrat nicht nur durch die Vorlage, die er Ihnen gemacht hat, ſondern auch durch das Ihnen bisher erwieſene und hoffentlich auch im weiteren Verlauf zu erweiſende Entgegenkommen gegen Ihre Beſchlüſſe denſelben Dank, und ich hoffe, daß das trotz des nicht ganz befriedigenden Abſchluſſes der Angelegenheit bei den Beteiligten zum Durchbruch kommen und zur Erkenntnis gelangen wird. Stadtv. Zander: Ich bin ſicher, daß die Angehörigen der Charlottenburger Lehrerſchaft davon überzeugt ſind, daß diejenigen Herren, die dem Ausſchuß angehört haben und nicht Mitglieder der ſozialdemokratiſchen Fraktion geweſen ſind, mit demſelben warmen Herzen empfinden wie die Kollegen von der ſozialdemokratiſchen Fraktion. Was das ſogenannte Kompromiß anbetrifft, von dem hier geſprochen worden iſt, ſo würde es allerdings in der Darſtellung des Herrn Kollegen Zietſch kompromittierend ſein. Ich für meine Perſon habe das Kompromiß ganz anders auf⸗ gefaßt. Ebenſo wie bei dem Herrn Vorſteher ſind auch bei uns einzelne Deputationen der Lehrerſchaft geweſen und haben gebeten, ihre Sache in der Kommiſſion zu vertreten und das möglichſt Beſte für ſie herauszuſchlagen. Der Herr Vorſteher hat ſich in die Materie vertieft, hat mit den Herren hin und her geſprochen, und wie es bei jedem Geſchäft iſt — denn es handelt ſich ja nur um ein Geſchäft —, hat er ſelbſtverſtändlich von ihnen hören wollen: gebt mir doch das Außerſte an, mit dem ihr zufrieden ſein würdet, wenn nicht mehr zu erreichen iſt. Da iſt ihm ſchließlich geſagt worden: wir würden zu guterletzt zufrieden ſein, wenn uns das und das zugelegt wird. Darauf hat ſich der Herr Vorſteher, wie ich aus der ganzen Sache vernommen habe, bewogen gefühlt, einen Fühler in der Form aus⸗ zuſtrecken, daß er privatim mit dem Herrn Bürger⸗ meiſter geſprochen und gehört hat: was würdet ihr uns wohl zubilligen. Er hat dann gehört, daß der Magiſtrat dem zuſtimmen würde, was als Endreſultat nun auch zuſtande gekommen iſt. Der Herr Vorſteher hat die ganzen Verhandlungen bis zum Schluß vorübergehen laſſen, bis er mit ſeinem Antrage herausgekommen iſt. Er hat mich nicht beſonders liebenswürdig in der Sitzung be⸗ handelt; (Unruhe) aber das hat ja damit gar nichts zu tun. (Sehr richtig!) Ich wollte nur in dieſem Punkt richtig ſtellen, wie es geweſen iſt, und muß den Herrn Vorſteher