Sit ung vom 30. Juni 1909 Klärung, die zu einer Beſchlußfaſſung führen konnte, erfolgte. Das beſtätigt wieder die Richtig⸗ keit des Ausſpruchs, den ich hier bereits als Referent in der letzten Sitzung des Plenums tat, daß die Angelegenheit eine derartig ſchwierige und kom⸗ plizierte iſt, daß es mir nicht möglich erſchien, Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage ohne Aus⸗ ſchußberatung zu empfehlen. Ich möchte gleich vorweg bemerken, daß in verhältnismäßig ſehr kurzer Zeit die Punkte 2 und 3 der Magiſtrats⸗ vorlage erledigt wurden, nämlich diejenigen, welche den Grenzregulierungsvertrag und den Vertrag bezüglich des ominöſen Schwarzen Grabens be⸗ treffen. Der Ausſchuß hat ſich hier meinem Antrage, den ich bereits im Plenum zum Ausdruck brachte und im Ausſchuß wiederholt habe, die Anträge des Magiſtrats ohne weitere Diskuſſion zu genehmigen, angeſchloſſen, und wir waren ſehr bald mit dieſer Angelegenheit fertig. Die Hauptzeit, die von uns verwandt wurde, war im weſentlichen dem Vertrage mit Schöne⸗ berg bezüglich der Untergrundbahn gewidmet, und auch hier war es in der Hauptſache der Puntt, den ich bereits im Plenum als ſolchen bezeichnet hatte, der beſondere Schwierigkeiten machte, nämlich der Bau des gemeinſamen Untergrundbahnhofs am Nollendorfplatz — ein Punkt, der bereits heute in einem Stadium, das man mit Recht noch als ein dunkles bezeichnen kann, der Stadt Charlotten⸗ burg event. größere Verpflichtungen pekuniärer Natur auferlegt. Es wurde im Ausſchuß, ab⸗ geſehen von einigen kleineren Fragen, die ſchnell Erledigung fanden, im weſentlichen über dieſes Thema verhandelt, und es wurden noch einmal die ſämtlichen Fälle, die ich bereits angeführt habe, einer eingehenden Analyſe und Durchprüfung unter⸗ worfen. Es wurde feſtgeſtellt, daß ſich allerdings unter Umſtänden der von mir als Fall 4, und zwar Kategorie b, bezeichnete Fall ereignen könnte, daß nämlich die Stadt Schöneberg mit ihrem Untergrundbahnprojekt weiter nach Berlin hinein⸗ geht, daß ſie ausſchließlich das Recht erhält, den Untergrundbahnhof zu bauen unter Zuzahlung der Hälfte der Koſten ſeitens unſerer Stadt, und daß zu gleicher Zeit weder die Wilmersdorfer Strecke noch unſere Charlottenburger Strecke ſo weit gefördert iſt, daß ſie von dieſem auf gemeinſame Koſten errichteten Bahnhofe irgendwelchen Nutzen ziehen kann. Dieſer Fall wurde analuſiert. Es beſtand aber doch ſehr bald unter den Mitgliedern des Ausſchuſſes Übereinſtimmung darin, daß dieſer Fall nur ein theoretiſch konſtruierter, nicht ein ſolcher ſei, der praktiſch zur Wirklichkeit kommen könne, und zwar deswegen, weil entweder in dieſem Falle die behördliche Genehmigung für einen dann vollkommen unnützen Bahnhof nicht zu erreichen ſein würde, oder weil es gegen das Intereſſe von Schöneberg ſein würde, auf dem Bau dieſes ſehr unhandlichen, ſehr ſchwer und teuer zu bewirtſchaftenden Bahnhofs zu beſtehen, wenn in Wirklichkeit der Begriff des Gemeinſchafts⸗ bahnhofs, nämlich eines Bahnhofs, in den zwei verſchiedene Linien einmünden, gar nicht vor⸗ handen ſei. 10 Kompliziert wurde aber unſere Ausſchuß⸗ verhandlung durch zwei Dinge, welche ſich zwiſchen der Zeit, wo die Vorlage von dem Magiſtrat ein⸗ gebracht wurde, und der Zeit, wo der Ausſchuß zu einer Sitzung zuſammentrat, ereignet haben. Erſtens haben unſere Kollegen in Schöneberg 321. bei Beratung dieſer gleichen Vorlage beſchloſſen, eine Beſtimmung, die wir für ſehr wichtig halten, nämlich die Beſtimmung des § 17 Abſ. 6, zu ſtreichen, lautend: Ein etwa von der Gemeinde Wilmersdorf beantragter Anſchluß an die geplanten Bahnen hat vermittels der Charlottenburger Bahn ſtattzufinden. Die Feſtſetzung der Anſchluß⸗ bedingungen iſt Sache der Stadt Char⸗ lottenburg. Zweitens wurde bekannt, was in dieſen Tagen auch den Weg durch die geſamte Berliner Preſſe gemacht hat, daß der Miniſter verfügt hätte, es habe der Anſchluß der Wilmersdorfer Strecke bzw. der Anſchluß der Hoch⸗ und Untergrundbahn an die Stammlinie unter Umgehung des Nollendorf⸗ platzes derart zu erfolgen, daß das Gleisdreieck durch eine Linienführung durch die Nettelbeck⸗ und Kurfürſtenſtraße aufgelöſt werde. Meine Herren, dieſe Nachricht, die durch die Zeitungen gegangen iſt, iſt ungenau und verfrüht. In dieſer Art iſt eine Entſcheidung des Herrn Miniſters nicht ergangen, wie uns von dem Vertreter des Magiſtrats, und zwar auf Grund authentiſcher Nachrichten, die aus dem Miniſterium ſtammen, mitgeteilt werden konnte. Immerhin iſt nicht zu vergeſſen, daß durchaus mit dem Moment zu rechnen iſt, daß die Wilmersdorfer Linie niemals den Anſchluß an den Nollendorfplatz erreichen wird, ſondern auf anderm Wege weiter nach Oſten geführt werden wird. Meine Herren, welche Bedeutung haben dieſe beiden Momente? Sie wollen ſich vergegen⸗ wärtigen, daß bei der Beſprechung derjenigen Fälle, die für die ſpätere Fruktifizierung des ge⸗ meinſamen Untergrundbahnhofs Nollendorfplatz eintreten könnten, auch diejenigen Eventualitäten nicht ohne Bedeutung waren, daß nicht Charlotten⸗ burg, ſondern die Hoch⸗ und Untergrundbahn bzw. Wilmersdorf von dem von Charlottenburg ge⸗ bauten zweiten Teil dieſes Bahnhofs praktiſchen Gebrauch macht, ſei es nun, daß die Charlotten⸗ burger Linie in dem Sinne eine Wilmersdorfer Linie wird, daß bereits in einem früheren Stadium des Verlaufs unſere Linie in die Wilmersdorfer einmündet, ſei es auch, daß eine Charlottenburger Linie in unſerm Sinne überhaupt oder wenigſtens nach einer gewiſſen Zeit noch nicht zuſtande ge⸗ kommen iſt. Durch dieſe beiden Momente iſt die Möglichkeit gegeben, daß dieſe Eventualität, die wir, und zwar mit Recht, bei unſerer Überlegung berückſichtigt haben, vollkommen für uns aus⸗ ſcheidet. Infolgedeſſen mußten wir dazu Stellung nehmen, und es mußte eine gewiſſe Vorſorge getroffen werden. Dieſe iſt durch die Anträge ge⸗ troffen worden, die der Ausſchuß angenommen hat, und die Sie gedruckt vor ſich ſehen. Dieſe Anträge bezwecken weiter nichts, als daß die Stadt Charlottenburg aus der Verpflichtung des Zuſchuſſes zu dem gemeinſamen Bahnhofe heraus⸗ kommen kann, falls der eine oder der andere Fall eintritt, nämlich der eine Fall, daß der § 17 Abſ. 6 definitiv aus den Verträgen verſchwindet oder dadurch vollkommen illuſoriſch gemacht wird, daß infolge der Verfügung der Aufſichtsbehörde für Wilmersdorf der Anſchluß an den Nollendorfplatz überhaupt zur Unmöglichkeit gemacht wird. Meine Herren, ich brauche Ihnen die Anträge nicht zu verleſen; Sie finden darin dieſe Gedanken ausgedrückt. Es iſt danach beſchloſſen. worden,