322 zunächſt den § 17 Abſ. 6 beizubehalten bzw. zu verlangen, daß Schöneberg die Streichung dieſes Abſatzes rückgängig macht. Es könnte ſich nun ergeben, wenn der § 17 Ziffer 6 wieder eingefügt wird, daß die weitere Zuſatzbedingung, die Sie auf Seite 2 unter b finden, überflüſſig wird. Wir haben es aber doch für richtig gehalten, hier dieſen, ſozuſagen, Eventual⸗ beſchluß zu faſſen, und zwar deswegen, um dem Magiſtrat, der ſich ja über dieſe Sache noch nicht geäußert hat, freie Hand zu geben. Wir glauben, daß es tatſächlich von geringem praktiſchem Wert iſt, ob der § 17 Ziffer 6 durch die neue Beſchluß⸗ faſſung erſetzt wird, oder ob er beſtehen bleibt. Wir können aber nicht wiſſen, ob ſich der Magiſtrat dieſem unſerm Vorgehen anſchließen wird. Damit in jedem Falle im Intereſſe des Entgegenkommens gegen die Nachbargemeinde, im Intereſſe der Be⸗ ſchleunigung der Angelegenheit, für die auch wir durchaus in unſerm Sinne einzutreten haben, keine Verſchleppung eintritt, wollen wir dem Magiſtrat, der weiter zu beſchließen hat, die Möglich⸗ keit geben, nach dieſer oder jener Seite zu verfahren. Wir halten ſachlich beide Maßnahmen für be⸗ gründet, aber wir legen ganz beſtimmten Wert darauf — und dieſe Anſicht iſt auch von den Magiſtratsvertretern geteilt worden —, daß auch für den Fall, daß § 17 Ziffer 6 ſtehen bleibt, dieſer Zuſatz, der mit den Worten: „Für den Fall, daß die Geſellſchaft“ beginnt, dem § 17 Ziffer 6 an⸗ gefügt wird. Es iſt weiter die Frage im Ausſchuß auf⸗ getaucht, ob es nicht zweckmäßig wäre, bei dieſer Sachlage überhaupt zunächſt von einer Beſchluß⸗ faſſung abzuſehen und die ganze Angelegenheit zu vertagen. Wir haben uns nach reiflicher Über⸗ legung dahin geeinigt, daß es beſſer iſt, wenn wir jetzt eine beſtimmte Stellung einnehmen. Ich glaube nicht, daß ein Ausſchuß, der nach den Ferien wieder tagen wird, irgendwie weſentlich andere Dinge zutage fördern wird, als es ge⸗ ſchehen iſt. Sache Schönebergs wird es nun ſein, ſich in ſeinen Gemeindebehörden mit dieſem Be⸗ ſchluſſe abzufinden. Schöneberg hat naturgemäß, wie bereits in der vorigen Sitzung ausgeführt worden iſt, das größte Intereſſe daran, daß eine Beſchleunigung der Angelegenheit eintritt, weil es mit ſeinem Bau bereits vor den Toren Char⸗ lottenburgs angelangt iſt und nicht weiter kann, wenn ihm nicht die kleinbahngeſetzliche Zuſtimmung in irgendeiner Weiſe zuteil wird. Wir haben damit jedenfalls den Standpunkt des äußerſten Ent⸗ gegenkommens gewahrt, und ich glaube, dieſer Standpunkt iſt der richtige. Deswegen möchte ich, obgleich es aus manchen Geſichtspunkten beinahe verführeriſch erſcheinen könnte, die Sache weiter zu vertagen und heute noch nicht zu be⸗ ſchließen, doch die Verſammlung bitten, den Aus⸗ ſchußanträgen zuzuſtimmen und auf dieſe Weiſe einen Beſchluß herbeizuführen. Die übrigen Veränderungen, die die Schöne⸗ berger Stadtverordnetenverſammlung vorgenom⸗ men hat, die ja auch gedruckt Ihnen vorliegen, ſind verhältnismäßig unweſentlicher Natur und derart, daß ſie ohne weiteres von uns akzeptiert werden können. Ich möchte deswegen bitten, auch dieſe Veränderungen anzunehmen. Stadtv. Dr. Flatau: Meine Herren, ich wäre dem Magiſtrat dankbar, wenn er uns eine Auskunft Sitzung vom 30. Juni 1909 darüber erteilen könnte, ob es durchaus geboten iſt, daß wir heute ſchon über dieſe Vorlage und die Auträge des Ausſchuſſes unſern Beſchluß faſſen. Ich bin zu dieſer Anfrage aus dem Geſichtspunkt heraus gelangt, daß wir dieſe Ausſchußanträge, wie Sie alle wiſſen, erſt unmittelbar vor der Sitzung erhalten haben und dieſelben deshalb nach den ver⸗ ſchiedenſten Richtungen hin, insbeſondere auf ihre finanzielle und ſonſtige, juriſtiſche Tragweite hin eigentlich eine ſorgfältige Prüfung wohl von allen Mitgliedern der Verſammlung kaum werden er⸗ fahren können. Wenn uns natürlich ſeitens des Magiſtrats erklärt wird, daß eine unbedingte Not⸗ wendigkeit in dieſer Hinſicht beſteht, dann würden wir eventuell über ſonſtige pflichtgemäße Bedenken unter Umſtänden unter beſchleunigter Beſchluß⸗ faſſung hinweggehen müſſen. Auf der andern Seite ſehe ich doch aus den Anträgen des Aus⸗ ſchuſſes, daß die Organe der Stadtverwaltung von Schöneberg ſich ſelbſt gar nicht mehr an den Vertrag gehalten haben, der uns urſprünglich zur Beſchluß⸗ faſſung vorlag, ſelbſt vielmehr von dieſem Vertrage abgegangen ſind. Ich weiß auch nicht, wie ſich das weitere Verfahren, ſoweit Schöneberg in Betracht kommt, abſpielen ſoll. Wenn wir auch unſere Zuſtimmung geben, ſo liegt deshalb augenblicklich noch nicht die Ausſicht vor, daß auch die beiden in Betracht kommennde Organe der Stadtverwaltung in Schöneberg unſeren Anträgen nunmehr ſofort zuſtimmen; denn mir iſt bekannt, daß die Stadt⸗ verordnetenverſammlung von Schöneberg zunüchſt gar nicht daran denkt, eine beſondere Sitzung an⸗ zuberaumen, um ſich darüber ſchlüſſig zu machen, daß vielmehr die Stadtverordnetenverſammlung von Schöneberg bereits in die Ferien gegangen iſt. Vielleicht iſt aber der Magiſtrat in dieſer Beziehung beſſer orientiert und in der Lage, uns Auskunft darüber zu geben, was von dem anderen Kontra⸗ henten, alſo den Schöneberger Stadtorganen, in Ausſicht genommen worden iſt, um die An⸗ gelegenheit weiter zu behandeln. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, wir ſind ja nach der Vorlage, die Ihnen ſeinerzeit über den Bau einer eigenen Untergrundbahn ſeitens der Stadtgemeinde Charlottenburg zu⸗ gegangen iſt, entſchloſſen geweſen, gemeinſchaftlich mit der Gemeinde Schöneberg vorzugehen, unſere Charlottenburger Linie am Nollendorfplatz mit der Schöneberger Linie zu vereinigen. Unſer Standpunkt, den wir gerade in den gegenwärtigen Untergrundbahnfragen einnehmen, baſiert auf der Tatſache, daß wir eine derartige ſelbſtändige Unter⸗ grundbahn verfolgen, die wir — man kann das wohl ruhig ausſprechen — nur in Gemeinſchaft mit Schöneberg nach Berlin hineinführen können. Es liegt deshalb zweifellos nicht nur im Intereſſe der Stadtgemeinde Charlottenburg, ſondern auch im Intereſſe der Stadtgemeinde Schöneberg, wenn das gemeinſchaftliche Vorgehen ein möglichſt ein⸗ heitliches iſt, und wenn jeder Vertragsteil ſich möglichſt bemüht, alles zu tun, um dieſes gemein⸗ ſchaftliche Vorgehen nicht zu erſchweren. Inſofern iſt es zweifellos geboten, daß die Vorlage heute verabſchiedet wird. Wenn wir auch Anderungen an der Vorlage vorgenommen haben, die auch wiederum einer neuen Beſchlußfaſſung der ſtädti⸗ ſchen Körperſchaften in Schöneberg bedürfen, ſo iſt es doch klar, daß, wenn heute unſere Vorlage verabſchiedet wird, die Beſchlußfaſſung dort, ſelbſt