324 Gemeinde Wilmersdorf oder Dah⸗ ch noch einmal die Annahme der Magiſtratsvorlage. lem oder einem von ihnen dur Zuſtimmungserteilung benannten Dritten ſich bereit erklärt, einer aus Wilmersdorf bzw. Dahlem oder aus beiden Gemeinden kom⸗ menden Bahn auf einem anderen 2 Wege als durch die Kleiſtſtraße und am Nollendorfplatz den An⸗ ſchluß an ihre Bahn zu gewähren, oder wenn für einen Anſchluß an die Schöneberger Bahn mit einer anderen Linienführung als durch 2 die Kleiſtſtraße die ſtaatliche Ge⸗ nehmigung, ſei es auch nur unter Vorbehalt der Zuſtimmung der Gemeinde Schöneberg, erteilt wird, c) die im § 6 vorbehaltenen Erwerbs⸗ rechte auszuüben. 2. Die aus der Ausübung der im § 6 des Vertrages eingeräumten Erwerbsrechte entſtehenden Grunderwerbskoſten ſind zu⸗ nächſt vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Entſcheidung über die endgültige Deckung bleibt einem beſonderen Gemeinde⸗ beſchluſſe vorbehalten. . Der Magiſtrat wird ermächtigt, 1. den abgedruckten Grenzregulierungsver⸗ trag mit der Stadtgemeinde Schöneberg abzuſchließen, 2. die Umgemeindung von Schöneberger Gebietsteilen nach Charlottenburg und von Charlottenburger Gebietsteilen nach Schöneberg den Beſtimmungen des Ver⸗ trages gemäß zu betreiben. 2 . Der Magiſtrat wird ermächtigt, in der Streit⸗ ſache, welche Charlottenburg gegen Schöne⸗ berg wegen der Einführung von Grundwaſſer in die Charlottenburger Kanaliſation beim Landgericht 1I1 Berlin (24 O0. 348/08) führt, einen Vergleich auf folgender Grundlage abzuſchließen: Die Stadtgemeinde Charlottenburg ver⸗ zichtet auf alle ihre Anſprüche gegen Zahlung einer Entſchädigung von 15 000ℳ ſeitens der Stadtgemeinde Schöneberg. Letztere übernimmt die Gerichtskoſten des Vorprozeſſes. (2 0. 799/03.) Die Gerichtskoſten des ſchwebenden Prozeſſes werden von den Parteien je zur Hälfte getragen, die außergerichtlichen Koſten dieſes Prozeſſes trägt jede Partei für ſich. D. Die vorſtehenden Beſchlüſſe zu 4, B und 0 ſind als eine einheitliche Vereinbarung auf⸗ zufaſſen.) Vorſteher Kaufmann: Auf Wunſch des Herrn Dezernenten des Magiſtrats, der die Verſammlung bald verlaſſen muß, wird Punkt 11 der Tages⸗ ordnung vorausgenommen: Vorlage betr. Erhöhung der Kurkoſtenſätze in den ſtädtiſchen Krankenhäuſern (zweite Beratung). — Druckſache 157. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, wir treten in die zweite Leſung dieſer Vorlage ein auf Wunſch des Herrn Kollegen Hirſch. Ich ſelber habe meinen Ausführungen in der erſten Sitzung vom 30. Juni 1909 Leſung nichts weiter hinzuzuſetzen und beantrage Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, ich muß nur mit ganz wenigen Worten auf das zurück⸗ kommen, was ich in der vorigen Sitzung geſagt habe bezüglich der Möglichkeit, di e Kurkoſten⸗ ſätze den Vermögensver hältniſſen der Einwohner anzupaſſen. Meine Ausführungen haben ja ſowohl bei dem Vertreter der liberalen Fraktion wie der ſozialdemokratiſchen Fraktion ein gewiſſes Entgegenkommen gefunden. Es wurde nur bemängelt, daß ich die Abſtufung nach dem Steuerzettel habe machen wollen, im übrigen wurde die Sache als erwägenswert be⸗ trachtet. Es iſt auch meine Anſicht, daß man das nur erwägen kann. Mit dem Ausdruck Steuerzettel habe ich auch keineswegs einen beſtimmten Modus angeben, ſondern nur ſagen wollen, daß man die Sätze den Vermögensverhältniſſen anpaſſen ſollte. Die weitere Behandlung, event. die Vorlage einer Reſolution, muß ich mir für die ſpäteren Verhand⸗ lungen, vielleicht im Etatsausſchuß oder bei anderer Gelegenheit, vorbehalten. Stadtv. Vogel 1: Meine Herren, ich möchte nochmals auf den Einwand zurückkommen, der ſowohl vom Herrn Berichterſtatter wie auch von anderer Seite, auch von dem Herrn Vorredner, gemacht worden iſt, daß in dem Falle, wenn wir die Sätze nicht erhöhen, viele Patienten von außerhalb in unſere Krankenhäuſer kommen merden. Dieſer Einwand fällt doch ſchon deshalb fort, weil wir für Fremde die Sätze ſowieſo erhöht haben. Deswegen iſt doch in keinem Falle zu erwarten, wenn wir für die hieſigen Patienten die bisherigen Sätze beibehalten, daß von auswärts Patienten herkommen würden. Ich möchte Sie noch einmal bitten, recht genau zu erwägen, welche ſchlimmen Folgen es für den allgemeinen hygieniſchen Zu⸗ ſtand unſerer Stadt haben könnte, wenn wir die Sätze erhöhen. Unſere ganze Geſundheitspflege wird dadurch erſchüttert, daß die Benutzung der Krankenhäuſer erſchwert wird. Deshalb bitte ich, davon abzuſehen. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, leider bin ich durch ein Mißverſtändnis an einer ſpäteren Stelle zum Wort gekommen, als zu der ich mich gemeldet hatte. Ich bin deshalb vielleicht genötigt, noch auf einige Punkte zurückzukommen, die von meinem Vorredner bereits angedeutet worden ſind. Wir haben die zweite Leſung beantragt, weil wir es für notwendig hielten, über eine ſo wichtige Vorlage nicht ohne Ausſchußberatung zu beſchließen; wir ſagten uns, daß eine Vorlage von ſo weit⸗ tragender Bedeutung, wenn keine Ausſchußbera⸗ tung beliebt wird, zum mindeſten doch im Plenum gründlich durchberaten werden muß. Der Herr Vertreter des Magiſtrats, Herr Stadtrat Gottſtein, hat unter anderem darauf hingewieſen, daß, wenn wir uns dem Vorgehen der anderen Städte nicht anſchließen würden, unſer Krankenhaus in eine große Not kommen würde, und er fuhr dann fort: es würde dadurch die Geſundheit unſerer Stadt gefährdet werden. Die Mehrheit der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung hat dieſe Außerung mit „Sehr richtig!“ begleitet. Das war die Antwort, die der Herr Stadrat auf die Ausführungen ge⸗ geben hat, die von dieſer Seite gefallen ſind, daß