Sitzung vom 25. Auguſt 1909 definitiver Plan ausſieht, und daß die Aufſtellung neuer Pläne und deren Erörterung notwendig ge⸗ worden iſt. Meine Herren, wir dürfen nun wohl erwarten, daß ſolche Angriffe verſtummen werden, daß ſolche Preßgerüchte nicht mehr auftreten werden, und daß diejenigen Behörden, die ſich ex officio mit ſolchen Untergrundbahnprojekten zu beſchäftigen haben werden, jede Voreingenommenheit fallen laſſen und nur das Geſetz und die Tatſachen ſprechen laſſen und jeden der beiden Konkurrenten mit gleichem Maße behandeln werden. Meine Herren, wir dürfen das fordern; denn das iſt unſer Recht, wie ich durch eine aktenmäßige Darlegung Ihnen glaube beweiſen zu können. Ich knüpfe wieder an unſern erſten Vertrag an, den wir vor Beginn unſerer Ferien beraten haben. Dieſer Vertrag war das Ergebnis einer langen Reihe von Verhandlungen, die zwiſchen beiden Magiſtraten von Schöneberg und Char⸗ lottenburg ſtattgefunden hatten; er war von beiden Magiſtraten unbedingt genehmigt worden und wäre wahrſcheinlich auch in der Form, wie er urſprünglich vorgelegen hat, von dieſer Verſammlung ange⸗ nommen worden. Vertrage die Schöneberger Stadt⸗ verordnetenverſammlung! In ihrer Sitzung vom 21. Juni haben die Schöneberger Stadtverordneten — was ja ihr gutes Recht war — eine ganze Reihe von Paragraphen umgeſtaltet, und dieſe Paragraphenumänderungen ſind von uns auch alleſamt akzeptiert worden. Ich erinnere z. B., um Unweſentliches wegzulaſſen, daran, daß ein Klagerecht, das uns in dem urſprünglichen Vertrage zugeſichert war, wegen der Bahnfort⸗ ſetzung über den Nollendorfplatz nach Berlin von uns fallen gelaſſen wurde, weil wir glaubten, an dieſer Forderung nicht feſthalten zu brauchen. Nur ein nicht unweſentlicher Paragraph war von Schöneberg geſtrichen: der § 1 Abſ. 6, der⸗ jenige Paragraph, der die Beſtimmung enthielt, daß der Anſchluß der von Wilmersdorf geplanten Bahn nur über die Charlottenburger Bahn er⸗ folgen darf und nie ein Anſchluß an die Schöne⸗ berger Bahn ſtattfinden dürfe. Sie wiſſen, daß wir in zwei ſehr lange dauernden Ausſchußſitzungen uns mit dieſem Paragraphen beſchäftigten. Wir akzeptierten die Streichung dieſes Paragraphen, die ſehr veränderte Verhältniſſe in bezug auf den gemeinſamen Bahnhof am Nollendorfplatz ſchuf, und ſetzten an ſeine Stelle einige Zuſätze hinzu. Wir waren aber ſo vorſichtig, auch dieſe Zuſätze nicht etwa in den Vertrag hineinzuredigieren, ohne uns mit Schöneberg in Verbindung zu ſetzen, londern ganz im Gegenteil: zwiſchen dem Char⸗ lottenburger Dezernenten und dem Schöneberger Magiſtrat fand ein telephoniſcher Austauſch der Meinungen ſtatt, und ſo kam es, daß wireigent⸗ lich Vorſchläge akzeptierten, die uns von dem Schöneberger Ober⸗ bürgermeiſter vorgeſchlagen wor⸗ den waren. (Hört, hört! bei den Liberalen.) Wir handelten alſo im Einverſtändnis und im Sinne der Schöneberger Kommune. Das iſt ſchriftlich unter dem 28. Juni beſtätigt worden; es ſchreibt dazu „im Auftrage“ der Magiſtratsaſſeſſor Dr Kayſel über einen dem Beſchluß der Charlottenburger Stadtverordnetenverſammlung ihrem ſachlichen In⸗ Geändert hat an dem. 351 halt nach entſprechenden von Ir Kayſel vorge⸗ ſchlagenen Zuſatz: Ich habe, Herr Stadtſyndikus, die obige Klauſel mit Herrn Oberbürgermeiſter Wilde beſprochen. Er iſt bereit, ſie als Verpflich⸗ tung der Stadt Schöneberg zu übernehmen und Ihnen eine Ausfertigung mit zwei Magiſtratsunterſchriften ſofort zugehen zu laſſen, unter der Vorausſetzung, daß der Ver⸗ trag von Charlottenburg ohne weitere Ab⸗ änderungen noch vor den Ferien angenom⸗ men wird. Nun, meine Herren, ich weiß nicht, ob man noch loyaler und entgegenkommender vorgehen kann. — Nun iſt aber dieſer Brief am nächſten Tage von dem Herrn Oberbürgermeiſter von Schöneberg widerrufen worden, und zwar noch vorher, ehe in unſerer Verſammlung hier ein definitiver Be⸗ ſchluß gefaßt wurde, und gleichzeitig iſt in dieſem Briefe ausgeführt worden, daß der Stadt Schöne⸗ berg nichts anderes übrig bliebe, als nunmehr den Ergänzungsantrag zu ſtellen. Alſo es wurde uns der Krieg verkündet. Wie der Ergänzungsantrag ausſehen würde, davon erfuhren wir zunächſt nichts. Das erfuhr der Magiſtrat erſt am 7. Juli, als ihm ein 23 Seiten langes Schreiben zuging durch Vermittlung des Bezirksausſchuſſes, während ihm auferlegt wurde, binnen 5 Tagen, unter welchen ſi ch noch ein Sonntag befand, auf dieſes 23 Seiten lange Schriftſtückeine Ent⸗ gegnung zu verfaſſen, und in dem auch der Ergänzungsantrag der Gemeinde Schöneberg enthalten war. Freilich war derſelbe ebenſo wie in dem Schreiben des Oberbürgermeiſters ſo un⸗ deutlich gehalten, daß auch jetzt wiederum keiner wußte, worauf es ſich denn nun eigentlich bezog, und, meine Herren,erſt in de m Verfahren vor dem Bezirksausſchuß konnte, wie ich aus den Akten feſtſtellen konnte, durch ein Kreuzverhör von dem Vorſitzenden feſtgeſtellt wer⸗ den, daß der Ergänzungsantrag ſich nur auf die etwa 100 m lange Linie von der Schöneberger Grenze bis zu dem Bahnhof Nollendorf⸗ platz bezieht, daß er alſo etwas ganz anderes verlangte, als was Gegenſtand der voraufge⸗ gangenen und kurzerhand abgebrochenen Verhand⸗ lungen war. Ich konſtatiere alſo, meine Herren, daß Schöneberg den Ergänzungsantrag für eine Zu⸗ ſt immung eingereicht hat, welch e überhaupt nicht Gegenſtand der ſo kurzerhand abgebrochenen Ver⸗ handlung war, (hört, hört!) und ich bin der Anſicht, daß, wenn aus keinem andern Grunde, das Verfahren vor dem Bezirks⸗ ausſchuß ſchon deswegen rechtsungültig wäre, weil zunächſt Schöneberg verpflichtet geweſen wäre, nachzuweiſen, daß ihm zu dieſer Strecke ſeiner Bahn die Zuſtimmung von Charlottenburg ver⸗ weigert worden iſt — was überhaupt gar nicht der Fall geweſen iſt. 4 (Hört, hört!) Meine Herren, ich muß mich, wenn auch ſo kurz wie möglich, mit dieſem Schreiben des Schöne⸗ berger Magiſtrats noch etwas beſchäftigen. Wenn Sie es durchſehen und die Ausrufungszeichen und