358 Sitzung vom 25. Auguſt 1909. Streitſache wegen Einführung von Grund⸗ 2) Der Gemeindebeſchluß vom 30. Juni/1. Juli 1909 wird aufgehoben. waſſer in die Charlottenburger Kanaliſation b) Der Magiſtrat wird ermächtigt, den abge⸗ auf der im Gemeindebeſchluß vom 24./30. druckten Vertrag mit der Stadtgemeinde Juni 1909 feſtgeſetzten Grundlage wird zu⸗ Schöneberg betreffend die Einräumung einer geſtimmt.) Grundgerechtigkeit zur Benutzung des Char⸗ lottenburger Grund und Bodens in der Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das Pro⸗ ſüdlichen Motzſtraße und auf dem Nollendorf⸗ tokoll vollziehen heute die Herren Dr Frentzel, platz durch die Schöneberger Untergrundbahn Freund und Gredy. 477422 abzuſchließen. Ich ſchließe die Sitzung. c) Dem abgeſonderten Abſchluß eines Vergleichs mit der Stadtgemeinde Schöneberg in der (Schluß der Sitzung 8 Uhr 10 Minuten.) Drur von Moſf Ger) 6. m. I. 5., chelnleburg.