368 Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem hieſigen Königlichen Poliz eipräſidenten einen Vergleich wegen Erſtattung der aus Anlaß des Peſtfalles Sachs gezahlten Entſchädi⸗ gungen für vernichtete oder unbrauchbar gewordene Sachen abzuſchließeu. Die er⸗ forderliche Summe von 1430,18 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 5 Vorlage betr. den 32. ordentlichen Branden⸗ burgiſchen Städtetag. — Druckſache 240. Der Magiſtrat erſucht, über die Vertretung der Stadtverordnetenverſammlung Beſchluß zu faſſen. Ich bitte die Herren, Vorſchläge zu machen. Stadtv. Otto: Ich ſchlage vor, daß wir, entſprechend dem Vorgehen in früheren Jahren, zum Brandenburgiſchen Städtetag diesmal unſer⸗ ſeits die beiden Herren Vorſteher entſenden und außerdem 4 Stadtverordnete, aus jeder Gruppe einen, und dem Herrn Vorſteher zugleich das Recht geben, im Falle der Verhinderung eines Herrn einen andern Herrn der betreffenden Gruppe zu beſtimmen. Ich ſchlage weiter vor, die Herren Kollegen Meyer, Hirſch, Barnewitz und Gredy zu wählen. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es ſind vorgeſchlagen der Herr Vorſteher und ſein Stell⸗ vertreter und die Herren Kollegen Meyer, Hirſch, Gredy und Barnewitz. Wenn kein Widerſpruch laut wird, ſtelle ich feſt, daß die Verſammlung ſo beſchließt, und daß ferner beſchloſſen iſt, daß, wenn einer von den Herren, die gewählt ſind, nicht hin⸗ gehen kann, dann dem Vorſteher überlaſſen wird, einen Stellvertreter zu ernennen. — Es iſt ſo be⸗ ſchloſſen. Punkt 6: Vorlage betr. Zuſchuß für Abputz eines Haus⸗ giebels. — Druckſache 241. Sta dtv. Harniſch: Meine Herren, es handelt ſich hier um 600 ℳ zur Bewilligung für den Abputz einer Giebelfläche, die die Schule in der Joachims⸗ thaler Straße begrenzt. Ich möchte Ihnen mit⸗ teilen, daß die Selbſtkoſten des Beſitzers ungefähr das Zweieinhalbfache betragen, daß alſo die Summe, die wir zuzuſchießen haben, gewiſſermaßen gerecht⸗ fertigt iſt. Nur, glaube ich, wäre es richtig, wenn der Magiſtrat ſich bei der Abmachung das Recht wahrte, daß wir an der abgeputzten Fläche — — (Unruhe. — Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, ich bitte um etwas Ruhe! Es iſt nicht zu verſtehen, was der Redner ſagt. Stadtv. Harniſch (fortfahrend): — daß wir das Recht haben, zu verlangen, daß nun dieſe Putz⸗ fläche nicht durch Farbe, durch irgendwelche Re⸗ flame uſw. behandelt wird, und daß der Beſitzer nicht hinterher das Recht haben kann, zu ſagen: ich werde ſie trotzdem teeren. Ich möchte alſo bitten, dem Magiſtratsantrage jetzt zuzuſtimmen, bitte aber den Magiſtrat, dafür zu ſorgen, daß Sitzung vom §. September 1909 er das Recht hat, zu verlangen, daß dieſer Giebel nun nicht hinterher, alſo nach dem Abputz, anders mit Farbe behandelt werden darf. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Ein Antrag iſt nicht geſtellt; ich darf alſo annehmen, daß die Verſammlung dem Antrage des Magiſtrats zu⸗ ſtimmt. Stadtv. Stein (zur Geſchäftsordnung): Soviel ich verſtanden habe, iſt kein Antrag geſtellt, ſondern es iſt nur über die Vorlage berichtet worden. Ich wollte fragen: iſt der Antrag geſtellt, die 600 einfach zu bewilligen? Sta dtv. Harniſch: Ich hatte gebeten, daß der Magiſtrat dieſen unſern Wunſch berückſichtigen möge, und ich bin auch überzeugt, daß das genügt, und daß unſer Wunſch auch beachtet wird. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt alſo nur ein Wunſch ausgeſprochen worden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Beſitzer des Nachbargrundſtückes der Gemeindeſchule vII/VIII, Joachimsthaler Straße Nr. 31/32, wird für Abputz ſeines der Schule zugekehrten Hausgiebels ein Zu⸗ ſchuß von 600 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Wr kommen nun zu Punkt 13 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. übernahme der Talonſtener ſeitens der Stadtgemeinde. — Druckſache 247. Sta dtv. Meyer: Meine Herren, die Vorlage des Magiſtrats betr. die Übernahme der Talon⸗ ſteuer zerfällt in zwei Teile, die ich zu unterſcheiden bitte. Es handelt ſich einmal um die Übernahme der Talonſteuer für die nach dem 1. Auguſt 1909 ausgegebenen Zinsſcheinbogen, und es handelt ſich zweitens um die Übernahme der Talonſteucr für diejenigen Zinsſcheinbogen, welche vor dem beſagten Termin ausgegeben worden ſind. Die Stellungnahme meiner Freunde zu dieſen beiden Teilen der Vorlage iſt eine verſchiedene. Die Magiſtratsvorlage begründet die Über⸗ nahme der Talonſteuer durch die Städte mit der andernfalls zu befürchtenden Gefahr der Ver⸗ ſchlechterung des Kursſtandes und der Er⸗ zielung ſchlechterer Preiſe bei der Emiſſion neuer Anleihen. Wir verkennen nicht, daß dieſe Argumente ſehr ſchwer ins Gewicht fallen, nachdem es der Geſetzgebungsweisheit beliebt hat, die Reichs⸗ und Staatsanleihen durch Befreiung von der Talon⸗ ſteuer anders zu behandeln als Kommunalanleihen, ſo daß eine Nichtübernahme der Talonſteuer für die Kommunalanleihen dieſe gerade gegenüber den Reichs⸗ und Staatsanleihen ſicherlich ſtark benachteiligen würde. Aber, wenn wir auch dieſen Geſichspunkt würdigen, ſo haben wir doch für diejenigen Zins⸗ ſcheinbogen, welche nmach dem 1. Auguſt aus⸗ gegeben worden ſind, erhebliche Bedenken, uns ohne weiteres auf den Boden der Magiſtratsvorlage zu ſtellen, weil wir uns ſagen müſſen, daß ein