Sitzung vom 8. derartiger Beſchluß die Tendenzen, die der Geſetz⸗ geber mit dem Talonſteuergeſetz verfolgt, einfach konterkarieren, einfach aufheben würde. Die Talonſteuer iſt bekanntlich eine der berühmten indirekten Beſitzſteuern; ſie ſoll nach der Abſicht des Geſetzgebers von den Beſitzern von Wert⸗ papieren, unter denen man ſich offenbar lauter Millionäre vorſtellt, getragen werden. Und was ſehen wir nun? Wir ſehen, daß ſie auf dem Wege der Übernahme durch die Kommunen zu einer diretten Kommunalſteuer wird, zu einer direkten Steuer, die allerdings die der agrariſchen Mehrheit nicht unliebſame Beſonderheit hat, daß ſie vor⸗ wiegend von den Städtern getragen werden muß. Meine Herren, wenn wir auch ſchließlich ge⸗ nötigt ſein werden, hinſichtlich der nach dem 1. Auguſt ausgegebenen Scheine der Magiſtrats⸗ vorlage aus den vom Magiſtrat angeführten Gründen zuzuſtimmen, ſo halten meine Freunde es doch für notwendig, dieſe Frage noch einer genauen Prüfung zu unterziehen. Wir glauben, es den ſtädtiſchen Steuerzahlern ſchuldig zu ſein, noch einmal in einem Ausſchuſſe zu beſprechen, ob es in der Tat geboten und richtig iſt, dieſen Weg zu gehen, und ich bin beauftragt, an den Magiſtrat die Anregung zu geben, ob es nicht angezeigt wäre, zu veranlaſſen, daß ſich der Deutſche Städtetag hier einmal um die Herbeiführung eines einheit⸗ lichen Vorgehens aller Städte bemühte. Meine Herren, der Deutſche Städtetag hat ja allerdings gerade in der Frage der Reichsſteuern bereits außerordentlich verſagt. Es iſt ungemein bedauerlich, daß der Vorſtand des Städtetages es nicht hat über ſich gewinnen können, rechtzeitig nud energiſch gegen eine Geſetzgebung Stellung zu nehmen, welche die von ihm vertretenen deutſchen Städte benachteiligt, wie es von Charlottenburg und Schöneberg ſeinerzeit beantragt worden war. Wir bedauern, daß der Deutſche Städtetag das verab⸗ ſäumt hat, wünſchen aber daher um ſo mehr, daß der Deutſche Städtetag wenigſtens jetzt auf dem Poſten ſein und in Erwägungen eintreten möchte, wie eine gemeinſame Regelung dieſer Frage ſeitens der Städte möglich ſein würde. (Sehr richtig!) Das, meine Herren, iſt das, was ich über den erſten Teil der Magiſtratsvorlage zu ſagen habe. Völlig ablehnend verhalten ſich meine Freunde gegen den zweiten Teil der Magiſtratsvorlage, und wir bedauern eigentlich, daß der Magiſtrat uns den Vorſchlag der Übernahme der Talonſteuer für die bereits vor dem 1. Auguſt ausgegebenen Zinsſcheinbogen überhaupt gemacht hat. Es unter⸗ liegt ja gar keinem Zweifel, und es iſt auch ſogar von der offiziöſen Preſſe zugegeben, daß nach dem Wortlaute des Geſetzes die Talonſteuer für die vor dem Inkrafttreten des Geſetzes aus⸗ gegebenen Zinsſcheinbogen nicht zu tragen iſt. Zum Überfluß iſt im Reichstag noch ausdrücklich darauf hingewieſen worden, daß durch die Ausgabe der Zinsſcheinbogen vor dem Inkrafttreten des Ge⸗ ſetzes die Talonſteuer der Reichskaſſe entzogen werden könnte. Nun iſt es vom ſtaatsrechtlichen Standpunkte aus durchaus unzuläſſig, daß eine Ausführungsbeſtimmung des Bundesrats es ver⸗ ſucht, den klaren und unzweideutigen Wortlaut des Geſetzes zu ändern, daß hier mit einer Fiktion gearbeitet wird, für die weder der Wortlaut noch die Entſtehungsgeſchichte des Geſetzes auch nur die geringſte Grundlage bieten, indem man ſagt: „Als September 1909 369 nach dem Intrafttreten des Geſetzes ausgegeben gelten auch diejenigen Zinsſcheinbogen, deren Ausgabe erſt nach dem Inkrafttreten des Geſetzes fällig iſt.“ Meine Herren, der Magiſtrat ſelbſt macht uns darauf aufmertſam, daß eine erſte Autorität wie Laband ſich auf den Standpunkt ſtellt, daß die Ausführungsbeſtimmungen des Bundesrats der rechtlichen Wirkſamkeit entbehren. Neuerdings ſehen wir ja auch in Konſequenz dieſer Tatſache die Verbündeten Regierungen halbamtlich ihre Abſicht verlautbaren, ein Ergänzungsgeſetz zu veranlaſſen, das dieſe Ausführungsbeſtimmungen in rechtlich gültige Formen kleiden ſoll. Aber wir halten es nicht für richtig, daß unſere Stadt ſich bereits mit einem derartigen Ergänzungsgeſetz wie mit einer vollzogenen Tatſache von vornherein abfinden ſoll. Bei allem Mißtrauen, das wir gegen die Geſetzgebung der nächſten Zulunft hegen, dürfen wir doch nicht auf ſolche Weiſe vorgreifen, und wir widerſprechen deshalb nicht nur dem zweiten Teile der Vorlage, ſondern auch ganz beſonders ihrer Begründung. Wir hätten es vorgezogen, wenn in der Magiſtratsvorlage ſtatt der dortigen Begründung etwa ſtände, daß die deutſchen Städte erwarten und fordern, daß eine geſetzliche Aus⸗ dehnung der Steuer auf die früher ausgegebenen Talons nicht ſtattfindet, daß ſie vielmehr der ſicheren Hoffnung ſind, daß, nachdem nun die Talonſteuer, was die vom Geſetzgeber damit ver⸗ folgte Abſicht anlangt, ein völliges Fiasko ergeben hal, nachdem ſich erwieſen hat, daß ſie nicht eine Beſitzſteuer iſt, wie der Geſetzgeber gewollt hat, daß man nun den Fehler vermeiden wird, dieſe ſchlechte Steuer noch auszudehnen, ſie mit einer rückwirkenden Kraft auszuſtatten und ihr gewiſſer⸗ maßen noch den einzigen Fehler hinzuzufügen, den ſie bisher nicht hat. (Sehr richtig!) Meine Herren, wir haben die Abſicht, den zweiten Teil des Antrags des Magiſtrats abzu⸗ lehnen, der ſich auf die Zinsſcheinbogen, die vor dem Inkrafttreten des Geſetzes ausgegeben ſind, bezieht. Aber da die Forderung des Magiſtrats äußerlich nicht in zwei ertenntliche Teile zerfällt, ſondern eine einheitliche iſt, ſo ſcheint es notwendig, die geſamte Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen, und ich beantrage deshalb die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Meine Herren, eigentlich ſind es nur die Ausführungen im zweiten Teile der Rede des Herrn Vorredners, die mich veranlaſſen, heute das Wort zu nehmen. Der Magiſtrat wird ſelbſtverſtändlich ſehr gern bereit ſein, mit Ihnen in dem großen Ausſchuſſe über die Frage, die ja für unſere ganze Finanzgebarung ungemein wichtig iſt, zu beraten. Ich will deshalb auf die Bedeutung der Übernahme der Talonſteuer für die ſtädtiſchen Anleihen und für den Kurs der ſtädtiſchen Anleihen heute nicht weiter eingehen, möchte aber zu dem zweiten Punkt ein paar Worte ſagen, weil ich aus den Worten des Herrn Vorredners ſehe, daß die Vorlage von ihm und ſcheinbar auch von ſeiner Frattion doch nicht ſo aufgefaßt worden iſt, wie ſie eigentlich gemeint iſt. Der Herr Vorredner ſprach davon, daß er mit Bedauern geſehen habe, daß der Magiſtrat ge⸗ wiſſermaßen dadurch, daß er das Geld von Ihnen angefordert hätte, anerkennt, daß uns eine gewiſſe Verpflichtung obliegt, dieſe Summe für die bereits