370 vor dem 1. Auguſt ausgegebenen Zinsſcheinbogen zu bezahlen. Das iſt ein völliger Irrtum, und ich möchte bitten, in dieſer Vorlage, die meines Er⸗ achtens genau in zwei Teile geteilt iſt — einmal in den für die Zinsſcheinbogen, die vor dem 1. Auguſt ausgegeben ſind, und dann in den für die andern Zinsſcheinbogen —, den Satz ausdrücklich zu leſen, in dem wir geſagt haben: Wir werden. deshalb die Steuer für die fraglichen Zinsſcheinbogen erſt nach völliger Klärung der Rechtslage entrichten. Darin iſt gleichzeitig geſagt, daß, wenn wir nicht gezwungen werden, dieſe Summe zu be⸗ zahlen, wir nicht bezahlen werden. Wir ſtehen mit dem Rechtslehrer Laband auf dem Standpunkt, daß die Städte nicht gezwungen werden können. Aber um Sie für den Fall, daß ein Prozeß, der eventuell von irgendeiner Seite angeſtrengt werden kann, entgegen entſchieden werden ſollte, nicht nochmals mit einer beſonderen Vorlage zu be⸗ helligen, haben wir uns dieſen Kredit gewiſſer⸗ maßen eröffnen laſſen wollen, um für alle Fälle gedeckt zu ſein. Ich möchte daher bitten, dieſen zweiten Teil der Vorlage dahin zu verſtehen, daß der Magiſtrat von der Anſchauung ausgeht: wir haben die Steuer nicht zu bezahlen, aber wir wollen uns trotzdem das Geld bewilligen laſſen, und zwar nur für den Fall, daß die Rechtslage dahin geklärt wird, daß die Städte bezahlen müſſen. Über die Anregung, daß dieſe Angelegenheit auf einem Städtetage beraten werden ſoll, wird wohl auch im Ausſchuß noch geſprochen werden. Ich möchte bloß bemerken, daß bereits von der Zentralſtelle des Städtetages eine Rundfrage an die Städte ergangen iſt, wie ſie ſich zu dieſer Frage ſtellen, und daß ich daraus entnommen habe, daß einzelne Städte bereits erklärt haben, daß ſie die Talonſteuer übernehmen. Meines Erachtens kommt die Anregung des Herrn Vorredners etwas post festum; denn nachdem die Hypothetenbanken ihre Stellung eingenommen und nachdem einige große Städte bereits ihre Stellungnahme feſt präziſiert haben, werden einzelne Städte ſich nicht auf den Standpunkt ſtellen können: für die früheren Fälle bezahlen wir nicht, für die Zukunft bezahlen wir, — oder ſie werden für die Zukunft Nachteile in finanzieller Beziehung erleiden. Aus dieſem Grunde glaube ich, daß wir über dieſe Frage hin⸗ wegkommen werden. Aber wir werden im Aus⸗ ſchuß darüber noch näher ſprechen können. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes von 15 Mitgliedern.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Die Vor⸗ ſchlagsliſte iſt noch nicht gegangen; ich werde ſie nachher zur Verleſung bringen. Das Protokoll vollziehen heute die Herren Guttmann, Harniſch und Jacobi. Punkt 16 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Vogel 1 und Gen. betr. Gemeindefriedhof. — Druckſache 250. Der Antrag lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, ſich mit aller Energie um die Erwerbung eines Grundſtückes zur Anlage Sitzung vom 8. September 1909 eines Gemeindefriedhofes ohne Verzug zu bemühen. 5 Antragſteller Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, unſer Antrag iſt entſtanden aus dem Gefühl der Unbefriedigung, das wir über die Antwort empfanden, die am 30. Juni der Magiſtrat auf unſere in gleicher Angelegenheit an ihn ge⸗ richtete Anfrage erteilt hat. In der Beſprechung unſerer Anfrage wurden wir durch einen Schluß⸗ antrag verhindert, dieſem Gefühl der Unbefrie⸗ digung Ausdruck zu geben, und die Herren, die in der Beſprechung das Wort ergriffen, ſchienen doch einigermaßen wenigſtens von der Stellung⸗ nahme des Magiſtrats befriedigt. Zum mindeſten kam nicht mit voller Schärfe zum Ausdruck, daß die Verſammlung bzw. derjenige Teil der Verſammlung, der durch die Herren, die das Wort ergriffen, vertreten wurde, von der Antwort des Magiſtrats nicht befriedigt ſeien, und daß die Verſammlung bzw. dieſe Herren mit vollem Nachdruck den Standpuntt feſthalten, daß die Stadtverordneten⸗ verſammlung wünſcht, der Magiſtrat ſolle nach wie vor ſich um die Anlegung eines Gemeindefriedhofes bemühen. Der Magiſtrat erklärte, ſeine weitere Tätigkeit in dieſer Frage von der Beantwortung zweier Fragen abhängig machen zu wollen, die er an die Stadtſynode wegen des Stahnsdorfer Friedhofes gerichtet habe, und auf Grund der Be⸗ ſprechung kann der Magiſtrat unſeres Erachtens der Meinung ſein, daß dieſer ſein Standpunkt von der Verſammlung gebilligt wird. Wir unſerſeits ſind der Meinung: die Verſammlung billigt dieſen Standpunkt nicht, und wollen das durch eine Abſtimmung in voller Klarheit zum Ausdruck bringen. In der Antwort des Magiſtrats ließ Herr Bürgermeiſter Matting außerdem durchblicken, daß die Anfrage von meinen Freunden wohl lediglich geſtellt ſei im Intereſſe desjenigen Teiles der Bürgerſchaft, der einer kirchlichen Gemeinſchaft nicht angehört und infolgedeſſen einen Anſpruch auf Beſtattung auf den kirchlichen Friedhöfen nicht habe, und der Magiſtrat meinte, daß, ſoweit dieſer Teil der Bürgerſchaft in Frage komme, ein beſonderer Notſtand weiterhin nicht anerkannt werden könne, nachdem vom 1. Mai 1909 ab auf dem Stahnsdorfer Friedhof ein Block für Andersgläubige zur Verfügung geſtellt ſei. Nun möchte ich demgegenüber aber in aller Schärfe hervorheben, daß meine Freunde keines⸗ wegs unſere damalige Anfrage lediglich im Intereſſe der Diſſidenten geſtellt haben, ſondern daß ſie eine Friedhofsnot für Charlottenburg auch für die der Kirche Angehörenden in vollem Maße für beſtehend erachten und nicht glauben, daß dieſe Friedhofsnot durch den Friedhof in Stahns⸗ dorf in irgendeiner annehmbaren Weiſe behoben werden kann. Aber wenn wir uns einmal auf den Stand⸗ puntt ſtellen wollen, daß die Friedhofsnot durch die Anlegung des Friedhofs in Stahnsdorf — — (Unruhe. Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, ich bitte, nicht ſo laut zu ſprechen! Antragſteller Stadtv. Dr. Borchardt (fort⸗ fahrend): — in wenigſtens einigermaßen an⸗ nehmbarer Weiſe behoben werden kann, dann