Sitzung vom 22. Dahlemer Gebiet abzuſchwenken. Meine Herren, wenn Sie ſich die Karte vor Augen halten und ſich beide Bahnen anſehen, dann fällt Ihnen auf den erſten Blick auf, daß dieſes Projekt eine Ungeheuer⸗ lichkeit in ſich ſchließt, weil hier zwei Bahnen abſolut parallel laufen, und zwar auf einem Streifen parallel laufen, der nicht groß genug iſt, beide zu alimentieren. Trotzdem iſt unſer Magiſtrat in dankenswertem Eifer an die Prüfung und Bearbeitung heran⸗ egangen. Aber was ich Ihnen ſchon vorhin ſagte, hat ſich nur zu ſehr bewahrheitet: es würden auf uns 13½ Millionen Mark Baukoſten entfallen ſein, und wenn auch ſpäter die Untergrundbahn den Vorſchlag dahin abgeändert hat, daß ſie ſelber die Baukoſten übernehmen wollte und wir nur 2 ½ Mil⸗ lionen Zuſchuß zahlen ſollten, ſo war doch das Projekt unausführbar, deshalb unausführbar, weil es für den Kurfürſtendamm immer nur Ver⸗ bindungen zweiten oder dritten Ranges geſchaffen hätte, weil ein direkter Anſchluß an die Stadtbahn mit dieſem Projekt nicht erreicht worden wäre. Es war alſo unmöglich, daß wir das finanzielle Riſiko dieſes Projektes übernehmen konnten. Dementſprechend hat der Magiſtrat auch berichtet und von der Ab⸗ lehnung Kenntnis gegeben. Unter dem 18. Juni tauchte nun ein neues Projekt auf, das auf die Anregung des Miniſters zurückzuführen iſt, und das, wie die Vorlage ſagt, dem heutigen Ergänzungsantrage zugrunde liegt. Dieſes Projekt bezweckt die Auflöſung des Gleisdreiecks nicht mehr über dem Wege Nollendorfplatz—Motzſtraße, ſondern früher ab⸗ zweigend, vom⸗ Wittenbergplatz ausgehend, durch die Nettelbeckſtraße. Es hat für uns zunächſt mal die große Unbequemlichkeit, daß der Nollendorfplatz durch die Aufhebung des direkten Ortsverkehrs in ſeinem Verkehrswerte degradiert würde. Außerdem iſt aber ſeine Ausführung deswegen für uns unmöglich, weil es betriebstechniſch ausgeſchloſſen iſt bei dieſer Bahn, den Anſchluß der Kurfürſten⸗ dammbahn an die Stammlinie durchzuführen. Wir waren vom Miniſter beauftragt worden, auf dieſes Projekt, das uns erſt am 18. Juni zuging, bereits am 24. Juni eine Antwort zu geben. Das erinnert etwas ſtark an die Zumutung, die uns ſeinerzeit der Bezirksausſchuß geſtellt hatte. Das war unmöglich, und es wurde auch hiervon dem Miniſter Kenntnis gegeben. Seitens des Miniſters war aber noch eine andere Maßregel erfolgt, die den Magiſtrat durchaus nötigte, gewiſſe Gegenmaß⸗ regeln zu gebrauchen. Es war nämlich von dem Miniſter die prinzipielle kleinbahngeſetzliche Zu⸗ ſtimmung ausgeſprochen worden, und zwar für beide Bahnen, ſowohl für die Linie Nettelbeckſtraße wie für dié andere, und es war gleichzeitig eine gewiſſe Erleichterung in dem Planfeſtſtellungsverfahren für Wilmersdorf bewilligt worden. Meine Herren, an und für ſich beſagt das noch nicht viel; es beſagt vor allen Dingen nicht, daß damit bereits die Konzeſſion erteilt worden iſt; denn die Kon⸗ zeffion var unicht der Miniſer, ſondern der Polizeipräſident von Berlin zu erteilen. Immerhin gab es die Möglichkeit — Sie finden das hier ſehr ſchön in der Vorlage ausgeführt —, wenigſtens auf denjenigen Strecken, auf denen Wilmersdorf und Dahlem ſelbſt zuſtändig ſind, in irgendeiner Weiſe ein kait accompli zu ſchaffen und damit gewiſſermaßen September 1909 387 präjudizierend auf den weiteren Verlauf der Dinge einzuwirken. Nun hat der Magiſtrat aus dieſen Erwägungen heraus Veranlaſſung genommen, an die Hoch⸗ und Untergrundbahn heranzutreten und ſie unter Hin⸗ weis auf den beſtehenden Vertrag, § 16, der Ihnen gedruckt vorliegt, aufzufordern, von Projekten ab⸗ zulaſſen, die uns in der uns vertragsmäßig garan⸗ tierten Ausbildung und Weiterführung unſerer Untergrundbahnproiekte hindern. Die Antwort auf dieſes unſer Schreiben an die Untergrundbahn, das abgefaßt worden war, ehe wir wußten, daß ſie ſich für die Kneſebeckſtraße entſchieden hatte, war die Einreichung des Ergänzungsan⸗ trages bei dem Bezirksausſchuß. Gegen dieſen Ergänzungsantrag mußte Front gemacht werden und iſt Front gemacht worden. Aus den Gründen, die ich Ihnen vorhin ausein⸗ andergeſetzt habe, und die ich nicht noch einmal wiederholen möchte, iſt es uns unmöglich, eine derartige Einwilligung zu geben. Es wurde in dreierlei Weiſe dagegen Front gemacht, und die Vorlage bittet Sie, von dieſen Maßnahmen Kennt⸗ nis zu nehmen. Da iſt zunächſt der Einſpruch gegen den Er gänzungsantrag vor dem Bezirksausſchuß. Es iſt zweitens die Verweiſung des Verfahrens auf den Weg der ordentlichen Gerichte durch Einreichung der Feſtſtellungsklage, die nun ſchwebt, und gleichzeitig durch Antrag auf eine einſtweilige Verfügung, die Dinge vorläufig ruhen zu laſſen bis zur Entſcheidung eines anderen Verfahrens. Für dieſe einſtweilige Verfügung ſteht Ende dieſes Monats Termin an, und es wird dann verhandelt werden. Endlich gab uns der Vertrag mit der Untergrundbahn⸗ geſellſchaft noch eine dritte Handhabe: das war das Schiedsgericht aus 5 Perſonen, welches wir bean⸗ tragt haben, um über dieſe ſtrittigen Fragen Klar⸗ heit zu ſchaffen, und deſſen Tagung inſoweit in die Wege geleitet iſt, als von uns die beiden Schieds⸗ richter, die wir zu ernennen haben, bereits namhaft gemacht worden ſind. IIch muß mit wenigen Worten auf den Er⸗ gänzungsantrag ſeitens der Untergrundbahn ein⸗ gehen. Er iſt in der Vorlage nicht weiter erwähnt. Er iſt auch ſehr kurz. Die ganze Begründung, die die Geſellſchaft gibt, iſt eigentlich lediglich die, daß ſie ſagt: uns iſt durch die notwendige Auflöſung des Gleisdreiecks eine Laſt von 20 Millionen auferlegt worden, dieſe können wir nur tragen, wenn wir eine andere Verkehrslinie bekommen, und deswegen müſſen wir dieſe Wilmersdorfer Linie haben. Es wird ganz und gar nicht darüber geſprochen, es wird vollkommen verſchwiegen, daß dieſes Einkommen von 20 Millionen ebenſogut auf dem von uns vor⸗ geſchlagenen Wege wie auf dem zu erreichen wäre, den nun einmal die Stadt Wilmersdorf und die Untergrundbahngeſellſchaft ſich ausgedacht haben. Ich muß weiter noch mit wenigen Worten auf das Antwortſchreiben eingehen, das ſeitens des Magiſtrats auf den Ergänzungsantrag erlaſſen worden iſt. Wir hatten in dieſem Falle nicht wie in jenem, von dem ich Ihnen vor 4 Wochen be⸗ richtete, nur 5 Tage Zeit, ſondern 4 Wochen, und dieſe 4 Wochen ſind denn auch reichlichſt und aufs beſte von ſeiten unſeres Syndikus und der be⸗ teiligten Herren ausgenutzt worden. Es iſt eine ſehr umfangreiche Gegenſchrift verfaßt worden, von der ich Ihnen nur ganz wenig mitteilen will, teils weil es ausgeſprochen juriſtiſche Dinge ſind,