Sitzung vom 22. September 1909 395 ſprechenden Ausgleich in den anderen Teilen der eben ein Ausgleich für die verſchiedenartigen Beſoldungsordnung finden ſollte. Dieſen Beſchluß haben wir für die Rektoren in Anwendung gebracht. Bei dieſer Gelegenheit möchte ich gleich noch auf einen Geſichtspunkt hinweiſen, der unter allen Umſtänden nachweiſt, daß eine zwingende Identität der wirtſchaftlichen Verhältniſſe auf dem Gebiete der Lehrerbeſoldung zwiſchen Berlin und Char⸗ lottenburg nicht konſtruiert werden kann,; ins⸗ beſondere nicht für die Rektoren. Die Berliner Rektoren haben faſt ausnahmslos — ſoviel ich weiß — Dienſtwohnung. Die Mietsentſchädigung iſt vom Provinzialrat auf 1000 ℳ feſtgeſetzt. Die Berliner Rektoren tangiert dieſe Feſtſetzung abſolut gar nicht; ſie haben eine Dienſtwohnung und brauchen keinerlei Aufwendung für ihre Wohnung zu machen. Lediglich für den Fall der Penſionierung hat die Feſtſetzung des Wertes der Dienſtwohnung auf 1000 ℳ eine Bedeutung. Für unſere Rektoren iſt die Situation vollſtändig anders. Unſere Rektoren be⸗ kommen keinerlei Dienſtwohnung, ſie müſſen alſo für die vom Provinzialrat feſtgeſetzten 1000 ℳ ſich eine Mietswohnung mieten. Es erſcheint mir ausge⸗ ſchloſſen, daß es bei den hieſigen Wohnungsverhält⸗ niſſen, die wir in unſeren Tabellen ſtatiſtiſch erhärtet haben, möglich iſt, für dieſen Preis eine Wohnung zu erhalten, die den Anforderungen entſpricht, die die Rektoren an eine ſtandesgemäße Wohnung ſtellen dürfen. Deshalb rechtfertigt es ſich ohne weiteres, daß in der höheren Amtszulage, die wir unſeren Rektoren gewähren, ein Ausgleich dafür geſchaffen wird, daß unſere Rektoren keine Dienſtwohnung haben, ſondern ſich ſelbſt eine Mietswohnung be⸗ ſorgen müſſen — ganz abgeſehen davon übrigens, daß unſere Rektoren ausnahmslos die ſogenannte abſolute Rektorenprüfung ablegen müſſen, während Berlin für ſeine Rektoren dieſe Bedingung nicht auſſtellt, ſondern auch mit der ſogenannten ein⸗ fachen Rektorenprüfung für die Anſtellung als Rektor zufrieden iſt. Meine Herren, ich möchte hier noch einmal aus⸗ drücklich betonen, daß der Magiſtrat den Beſcheid der Königlichen Regierung in Potsdam außer⸗ ordentlich bedauert, und daß von ſeiten des Magiſtrats n. ats unverſucht gelaſſen werden wird, um nicht nur die Beſoldungsordnung und die Rechte der Lehr ſchaft, ſondern, ſoweit wir ſie in dem Rahmen des Geſetzes verteidigen können, auch die Rechte der Selbſtverwaltung zur Anerkennung zu bringen. (Bravo!) Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, der Beſcheid der Königlichen Regierung in Potsdam ſetzt eigentlich für uns den Lehrern gegenüber eine neue Inſtanz ein. In Zukunft würde, wenn unſere Remonſtration dagegen keinen Erfolg haben ſollte, nicht nur die Königliche Regierung auf unſere Feſt⸗ ſetzungen einen Einfluß haben, ſondern auch die Stadt Berlin. Bei jeder Anderung oder wenigſtens bei ſehr vielen Anderungen unſerer Feſtſetzungen für die Lehrergehälter und ähnliches würden wir davon abhängig ſein, ob Berlin den Schritt auch machen will oder nicht. Eine derartige Abhängigkeit der Vorortkommunen von den Beſchlüſſen Berlins hat doch wohl nicht dem Geſetzgeber vorgeſchwebt; bei aller Sympathie für möglichſte Einheitlichkeit in Groß⸗Berlin, der ich ja oft Ausdruck gegeben, muß ich das ſagen. Im vorliegenden Falle muß Verhältniſſe, die der Herr Referent betont hat, geſchaffen werden. Ich möchte mich aber im Sinne des Herrn Referenten, deſſen Ausführungen ich — ich glaube, wir alle wohl — zuſtimmen kann, ganz kurz faſſen und nur auf das Allgemeinſte eingehen, und da möchte ich folgendes betonen. Der neue Staatsſekretär des Innern, Herr Delbrück, hat in einem Schreiben an den Stadtrat Jaſtrow als Rektor der Handelshochſchule unter anderm ſeiner Überzeugung dahin Ausdruck gegeben, „daß bei Inſtituten, die ohne finanzielle Mitwirkung des Staates unterhalten werden, die leitende Hand der Staatsaufſicht nur fühlbar werden darf, wenn die Intereſſen des Staates und der Allgemeinheit ein Eingreifen unbedingt notwendig machen.“ Meine Herren, ich möchte dem Wunſche Ausdruck geben, daß diejenigen Preußiſchen Staatsbehörden, die über die vorliegende Frage zu ſprechen haben, ſich dieſer Anſicht, dieſer Überzeugung des Herrn Staatsſekretärs des Innern Delbrück anſchließen mögen. (Bravo!) Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich habe den Ausführungen der Herren Vorredner nur ſehr wenig hinzuzufügen. Ich könnte eigentlich über⸗ haupt auf das Wort verzichten, wenn ich es nicht für notwendig hielte, noch einmal hier ausdrücklich feſtzuſtellen, daß die Schuld an der Lage, in die wir und unſere Lehrer geraten ſind, in dieſem Falle ausnahmsweiſe einmal weniger auf die Regierung, als auf die Mehrheit der Berliner Stadtverordneten⸗ verſammlung zurückzuführen iſt. Um ſo mehr freut es mich, daß ſelbſt der Herr Referent mit einem hörbaren Ruck von ſeinen Berliner Freunden, denen er ſonſt politiſch ſehr nahe ſteht, abgerückt iſt. Sie können daraus ermeſſen, wie ſchwer die Mehr⸗ heit der Berliner Stadtverordnetenverſammlung ſich an den Intereſſen der Lehrerſchaft ver⸗ ſündigt hat. Meine Herren, wenn auch der Herr Bürger⸗ meiſter ſagte, daß die Regierung in dieſem Falle nicht anders handeln konnte, da ſie durch das Geſetz gewiſſermaßen auf dieſe Bahn getrieben wäre und den Zeitſtrömungen Folge leiſten müßte, ſo glaube ich doch, daß auch der Herr Bürgermeiſter mit mir der Anſicht iſt, daß trotzdem hier wieder ein ganz unerhörter Eingriff in das Recht der Selbſtver⸗ waltung vorliegt. Der Herr Referent und auch der Herr Vorredner haben bereits auf die Selbſt⸗ verwaltung hingewieſen; ſie haben betont, wie ſehr man noch vor ganz kurzer Zeit bei Gelegenheit der Jahrhundertfeier die Selbſtverwaltung in allen Tonarten geprieſen hat. Sie ſehen an dieſem einen Beiſpiele, denen noch zahlreiche andere angereiht werden könnten, wie alles das, was über die Selbſt⸗ verwaltung geſagt worden iſt, nichts weiter iſt als leere Phraſe. Wern man die Selbſtverwaltung hochhalten will, dann ſoll man zunächſt doch einmal dafür ſorgen, daß wir in Preußen überhaupt erſt eine Selbſtverwaltung bekommen. Vorläufig iſt das, was unter dem Begriffe Selbſtverwaltung verſtanden wird, wie wir auch wieder an dieſem Beiſpiele ſehen, nichts als Rederei. Ich will mich auf dieſe wenigen Bemerkungen beſchränken. Ich kann nur erklären, daß ich mit dem, was der Magiſtrat in dieſem Falle getan hat, durchaus einverſtanden bin, und ich hoffe, daß die Stadtverordnetenverſammlung ſich ebenſo wie bei