396 der vorigen Vorlage auch bei dieſer einmütig zeigen wird. Das iſt notwendig ſowohl im Intereſſe des Anſehens der Selbſtverwaltung als auch im Intereſſe der Volksſchule und vor allem in Würdigung der Verdienſte unſerer Lehrer. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, um Mißverſtändniſſe nicht aufkommen zu laſſen, möchte ich noch einmal erklären, daß ich durchaus nicht ge⸗ ſagt habe, die Königliche Regierung in Potsdam konnte nicht anders handeln, ſondern ich habe nur geſagt oder wenigſtens ſagen wollen: das Vorgehen der Königlichen Regierung in Potsdam iſt immerhin verſtändlich, ſie kann ſich wenigſtens mit einem Schein von Recht auf den § 23 Abſatz 2 des Geſetzes berufen — wobei ich ausdrücklich betonen möchte, daß nach meiner Meinung die Auslegung, die die Königliche Regierung in Potsdam dieſem Para⸗ graphen gibt, unrichtig iſt, und daß das Verfahren der Königlichen Regierung in Potsdam, welche uns nicht einmal zu Worte kommen läßt, welche eine derartige Maßregel wie die Verſagung ihrer Be⸗ ſtätigung mit einer gewiſſen Selbſtverſtändlichkeit ausübt, ohne uns überhaupt zu fragen, ohne uns Gelegenheit zu geben, den Nachweis der hieſigen örtlichen Verhältniſſe zu führen, in jeder Beziehung unzuläſſig iſt. Vorſteher Kaufmann: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Der Herr Referent verzichtet. Ich ſtelle feſt, daß die Verſammlung von der Magiſtrats⸗ vorlage Kenntnis genommen hat. Ich glaube, ich darf dem Magiſtrat die Anerkennung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ausſprechen für die ener⸗ giſche Art und Weiſe, in welcher er ſich dieſer An⸗ gelegenheit annimmt. Wir wollen nunmehr über den dringlichen An⸗ trag, der im Zuſammenhang hiermit ſteht, ver⸗ handeln: Dringlicher Antrag der Stadtv. Meyer und Gen. betr. Vorſchußzahlungen an die Lehrkräfte der Bürgermädchenſchule, der Gemeinde⸗ und Hilfs⸗ ſchulen. Ich bitte den Herrn Antragſteller Meyer als erſten Unterzeichner, den Antrag zu begründen. Antragſteller Stadtv. Meyer: Meine Herren, ich glaube, ich kann mich hierbei ſehr kurz faſſen. Die Teuerungszulagen, die auf Grund früherer Be⸗ ſchlüſſe von Magiſtrat und Stadtverordnetenver⸗ ſammlung der Lehrerſchaft gewährt werden, ſind mit Rückſicht auf die unterdes eingetretene Ver⸗ änderung aller Lebensbedingungen nicht mehr ausreichend, und es beſteht eine Notlage, deren Ende bei der heutigen Lage der Dinge nicht mit Sicherheit abzuſehen iſt. Unter dieſen Umſtänden iſt es unſere Pflicht, dafür zu ſorgen, daß, ſoweit wir es können, Abhilfe geſchafft wird. Wir haben deshalb den Antrag geſtellt, und zwar Vertreter ſämtlicher Fraktionen, als Vorſchuß auf die ſchließlich zu zahlenden Gehälter 60% desjenigen zu zahlen, was nach der von uns beſchloſſenen Beſoldungs⸗ ordnung zu zahlen wäre. Meine Herren, wir be⸗ dauern, daß wir nicht mehr haben beantragen können. Aber nach den ſchmerzlichen Erfahrungen, die wir gerade auf dieſem Gebiete gemacht haben, müſſen wir erwarten, daß die Einſetzung eines höheren Prozentſatzes wiederum zu Schwierigkeiten Sitzung vom 22. September 1909 führen und damit unſeren Zweck, eine baldige Ab⸗ hilfe der Notlage der Lehrerſchaft zu ſchaffen, ver⸗ eiteln würde. Wir müſſen uns deswegen mit 60% beſcheiden. Ich bitte Sie, den Antrag anzunehmen, und hoffe, daß der Magiſtrat ihm beitreten wird. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich wollte darauf hinweiſen — ich glaube, das iſt ſchon vorher erörtert worden —, daß der Magiſtrat in Ausſicht genommen hat, nach dem 1. Oktober die Teuerungszulage den Lehrern weiter zu zahlen, denen nicht die Sätze der Beſoldungsordnung als⸗ bald ausgezahlt werden können. Wir haben in dieſem Sinne bei der Königlichen Regierung in Potsdam mit Bezug auf die Lehrer und Lehrerinnen an den Gemeindeſchulen einen Antrag geſtellt, und dieſem Antrage iſt auch bereits entſprochen worden. Wir ſind alſo bevollmächtigt, auch nach dem 1. Ok⸗ tober wie bisher die Teuerungszulage weiter zu zahlen. Nun ſcheint allerdings unter Ihnen — und mir iſt das auch aus Lehrerkreiſen unterbreitet worden — die Meinung zu ſein, daß es nicht möglich iſt, die Lehrer, die jetzt noch weiter warten müſſen, länger mit den Teuerungszulagen abzufinden und auf die ſpäteren Nachzahlungen zu vertröſten. Ich kann das nachempfinden, und ich glaube, daß der Magiſtrat durchaus bereit ſein wird, mit allen Kräften und nach Möglichkeit dafür einzutreten, daß der Antrag für den Fall, daß er hier angenommen werden ſollte, auch die Zuſtimmung der Königlichen Regierung findet, obgleich immerhin bei der Stim⸗ mung, mit der wir zu rechnen haben, die Sicherheit der Erfüllung nun nicht ohne Weiteres vorhanden zu ſein ſcheint. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage der Stadtv. Meyer und Gen., wie folgt: Den Lehrkräften an der Bürgermädchen⸗ ſchule, den Gemeinde⸗ und Hilfsſchulen werden bis zum Inkrafttreten einer neuen Normalbeſoldungsordnung ſtatt der bis⸗ herigen Teuerungszulagen Vorſchußzahlungen in der Höhe gewährt, daß ſie zuzüglich des Ge⸗ halts 60% der Beträge erreichen, die den Lehrkräften auf Grund des von den Ge⸗ meindebehörden beſchloſſenen Normalbeſol⸗ dungsetats zu zahlen wären.) Borſteher Kaufmann: Herr Kollege Hirſch bittet die Verſammlung, den letzten Punkt der Tagesordnung jetzt zu erörtern, weil er verhindert iſt, noch länger hier zu bleiben. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, werde ich dem Wunſche nach⸗ kommen. — Widerſpruch erfolgt nicht. Punkt 12: Vorlage betr. Feſtſetzung des Etats für das neue ſtädtiſche Obdach. — Druckſache 267. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, Sie werden ſich erinnern, daß die ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften vor einigen Jahren beſchloſſen haben, das Familienhaus in der Sophie⸗Charlotten⸗Straße zu einem ſtädtiſchen Obdach umzubauen. Der größte Teil des Baues iſt nun vollendet, und voraus⸗ ſichtlich wird das neue Obdach am 1. November bereits teilweiſe dem Betriebe übergeben werden