400 500 ℳ bot der Pächter anfänglich, indem er ſagte, er könnte nur auf die Tagesſtände, die dann frei würden, wenn die Monatsſtände nicht beſetzt würden, etwas zugeben. Er hat mir gegenüber es ſtrikte abgelehnt, trotzdem ich eindringlich mit ihm verhandelt habe, mehr zu geben. Daß es den Herren gelungen iſt, ihn zu größeren Leiſtungen zu bewegen, iſt nur anzuerkennen. Den Magiſtrat trifft aber bei dieſer Gelegenheit nicht die geringſte Schuld; er wollte, wie ſchon einmal geſagt, den Unternehmer gar nicht zu höheren Sätzen nötigen. Stadtv. Harniſch: Ich möchte nur feſtſtellen daß die 500 ℳ, wie der Herr Stadtrat eben ſagte, von ihm ſelbſt ja doch im Ausſchuß genannt worden ſind. Mehr habe ich nicht behauptet. (Die Beſprechung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Klick (Schlußwort): Meine Herren, gegenüber den Ausführungen des Herrn Stadtrats möchte ich doch betonen, daß der Ausſchuß von der Stadtverodnetenverſammlung das Mandat bekommen hatte, zu prüfen, ob ſich nicht eine Erhöhung der Pachtſumme herausholen ließe. Das haben wir im Ausſchuſſe getan. Es wurde uns von Herrn Stadtrat Boll geſagt, daß ſich der Pächter entſchloſſen hätte, 500 ℳ mehr zu geben. Das war uns zu wenig, darum wollten wir genaue amtliche Zahlen über die eventuelle Steigerung des Stättegeldes. Herr Stadtrat Boll hat uns Zahlen angegeben, die er vom Polizei⸗ präſidium betommen hatte, die aber nicht mit denen übereinſtimmten, die der Pächter nachträglich feſt⸗ geſtellt hatte. Daher ſind wir zu der Überzeugung gekommen, daß es vielleicht doch nicht ganz an⸗ gebracht iſt, 5000 ℳ mehr zu fordern, und der Ausſchuß iſt ſich nachher darüber einig geworden, daß wir uns mit 2500 ℳ begnügen wollen, wenn⸗ gleich es, wie ich ſchon vorhin betonte, nicht aus⸗ geſchloſſen iſt, daß wir bei längeren Zuwarten auch die 5000 ℳ bekommen würden. Um aber die Differenzen zwiſchen dem Stättegelderheber und den Standinhabern endlich aus der Welt zu ſchaffen, haben wir Ihnen das vorgeſchlagen, was ich Ihnen vorhin geſagt habe. Vorſteher Kaufmann: Der Ausſchußantrag lautet auf 5000 ℳ. Dagegen iſt hier in der Ver⸗ ſammlung beantragt worden, die Summe, um die ſich die Pacht erhöhen ſoll, auf 2500 ℳ zu bemeſſen. Da der Ausſchußantrag vorliegt und füglich nicht zurückgezogen werden kann, muß ich zuerſt über den Ausſchußantrag abſtimmen laſſen, der die Annahme der Magiſtratsvorlage mit der Maßgabe vorſieht, daß die Pachtſumme vom 1. des auf das Inkrafttreten der Tarifänderung folgenden Monats um 5000 ℳ pro Jahr erhöht wird. (Der Antrag des Ausſchuſſes wird abgelehnt. Die Verſammlung beſchließt darauf mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats: Die Bemerkungen zum Tarif betr. die Erhebung eines Wochenmarktſtandgeldes vom 2. Februar 1880 werden, wie folgt, geändert: 1. Als neuer Abſatz b iſt einzufügen: Verkäufer, welche den ihnen ange⸗ wieſenen Marktſtand dauernd einnehmen wollen, können ihren Stand als „Monats⸗ ſtand“ bei der Polizeibehörde anmelden. Sitzung vom 22. September 1909 Für Monatsſtände iſt das Marktſtand⸗ geld für den geſamten zugewieſenen Raum am erſten Markttage eines jeden Monats im voraus zu entrichten, auch wenn der angewieſene Stand demnächſt nur kürzere Zeit benutzt wird. Als neuer Abſatz e iſt einzufügen: Die Anweiſung der nicht als Monats⸗ ſtände angemeldeten Marktſtände gilt nur für die Dauer des einzelnen Marktes („Tagesſtände“). Der frühere Abſatz b erhält als Abſatz d folgende Faſſung: Für Tagesſtände darf, ſoweit es ſich nicht um Buden handelt, nur derjenige Raum zur Berechnung kommen, welcher uſw. wie bisher. . Als neuer Abſatz e iſt einzufügen: Iſt ein Monatsſtand eine Stunde nach der für den Beginn des Marktes feſt⸗ geſetzten Zeit nicht eingenommen, ſo kann er für den betreffenden Markttag als Tagesſtand anderweit vergeben und für ihn das tarifmäßige Standgeld er⸗ hoben werden, ohne daß dem Inhaber des Monatsſtandes ein Anſpruch auf das Standgeld oder auf Erſtattung desſelben zuſteht. Der frühere Abſatz « bleibt als Abſatz f beſtehen. mit der vom Berichterſtatter vorgeſchlagenen Maß⸗ gabe, daß die Pachtſumme vom 1. des auf das Inkrafttreten der Tarifänderung folgenden Monats um 2500 ℳ pro Jahr erhöht wird.) 2. 5. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. übernahme der Talonſteuer ſeitens der Stadt⸗ gemeinde. — Druckſachen 247, 269. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: MeineHerren, der Ausſchuß, den Sie eingeſetzt haben, hat zunächſt die grundſätzliche Frage geprüft, ob die Städte überhaupt die Talonſteuer übernehmen ſollen. Wir haben allſeitig feſtgeſtellt, daß die Tendenz des Geſetzes dieſem Beſchluſſe entgegenſteht. Das Geſetz wollte oder ſollte, richtiger geſagt, die Talonſteuer als ſogenannte Beſitzſteuer den In⸗ habern der Wertpapiere auferlegen, während, wenn die Stadtgemeinde die Talonſteuer beſtreitet, die Steuer von den ſtädtiſchen Steuerzahlern bezahlt wird. Die Tendenz des Geſetzes können wir jedoch nicht durchführen, weil das Intereſſe der Stadt das hindert. Der Geſetzgeber ſelbſt hat durch die Geſtaltung des Geſetzes dafür geſorgt, daß die Steuer ihren angeblichen Zweck nicht erreichen kann, indem er ſie nicht allen Wertpapieren auf⸗ gepackt, ſondern die Reichs⸗ und Staatsanleihen freigelaſſen hat. Indem er dies getan hat, hat er einen wirtſchaftlichen 3wang ausgeübt auf die Hypothekenbanken, auf die Landſchaften und ſchließlich auch auf die Städte, ihrerſeits die Talon⸗ ſteuer zu übernehmen, um ihre Anleihen, ihre Obligationen und Pfandbriefe nicht im Kurſe ſinken zu laſſen. Demgemäß haben auch die Land⸗ ſchaften und Hypothekenbanken beſchloſſen, und wenn die Städte ſich jetzt weigern würden, die Talonſteuer zu tragen, dann würde der unzweifel⸗