410 und die Sie alle als richtig anzuerkennen in der Lage ſein werden. Die Aufgabe des Ausſchuſſes iſt eine ſchwierige. Am 11. Juni war die letzte Sitzung. Dann traten die Ferien und die Urlaubszeit ein, und es iſt nicht möglich geweſen, ſeitdem den Ausſchuß beſchluß⸗ fähig zuſammenzubringen. Die nächſte Sitzung iſt bereits wieder anberaumt. Der Ausſchuß iſt noch nicht mit der vollſtändigen Berechnung fertig. Ein großer Teil iſt erledigt, aber ein großer Teil ſteht noch aus. Ich habe die Hoffnung, daß der Ausſchuß in den nächſten Monaten mit ſeinen Berechnungen fertig werden wird. Es kommt auch noch eine andere Frage hinzu, welche neuerdings aufgetaucht iſt. Es iſt nämlich der Vorſchlag gemacht worden, um die Rentabilität der Anſtalt zu erhöhen, ein eigenes Elektrizitätswerk in das Grundſtück einzu⸗ bauen, um den Dampf, der dort erzeugt wird, wieder auszunutzen. Das iſt eine ganz neue Idee, die auch techniſch auf Bedenken und Schwierigkeiten ſtößt. Dieſe techniſchen Bedenken müſſen in einem heftigen Widerſtreit der An⸗ ſichten geklärt werden, bevor wir Ihnen die Sache unterbreiten können. Ich hoffe, daß die Angelegenheit in dieſem Jahre im Magiſtrat zur Vorlage gelangt, und daß wir im Laufe des Winters dann dazu kommen werden, Ihnen von dem Reſultat Mitteilung zu machen. Ob es poſitiv oder negativ ausfallen wird, kann ich Ihnen heute noch nicht ſagen. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, ein Antrag auf Beſprechung iſt nicht geſtellt worden; wir verlaſſen den Gegenſtand. Punkt 7 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Schenkung eines Kunſtwerkes. Druckſache 277. Stadtv. Guttmann: Meine Herren, ich bin ſicher, im Sinne der ganzen Verſammlung zu ſprechen, wenn ich mich dem Danke des Magiſtrats, der in der Vorlage für die hochherzige Geberin ausgeſprochen worden iſt, unſererſeits von ganzem Herzen anſchließe. Ich möchte mir bei dieſer Ge⸗ legenheit erlauben, auf die Deputation für Kunſt⸗ zwecke, der ja auch in der Vorlage des Magiſtrats die Aufgabe zugewieſen iſt, für die Unterbringung dieſes Kunſtwerkes zu ſorgen, einzugehen. Sie haben in der Sitzung vom 12. Februar 1908 auf Grund einer Vorlage des Magiſtrats dieſe Deputation eingeſetzt, haben ihr eine Reihe von wichtigen Aufgaben zugewieſen und ihr zu dieſem Zwecke die Verfügung über die in dem Etat oder ſonſt für Kunſtzwecke bewilligten Mittel anheim⸗ gegeben. Der damalige Referent, Herr Kollege Holz, hat in ſehr treffenden und überzeugenden Worten auf das Bedürfnis hingewieſen, eine ſolche Deputation zu ſchaffen. Er hat ausgeführt, daß Kunſt kein Luxus, ſondern ein notwendiges Bil⸗ dungs⸗ und Kulturelement ſei, und daß durch die Begünſtigung der Kunſt ſeitens der Stadt auch die Privaten, die bemittelten Klaſſen unſerer Bevölkerung angeregt werden ſollen, die Kunſt auch ihrerſeits durch freigebige Schenkungen zu fördern. Nun muß ich aber ſagen, meine Herren, daß dieſe Deputation doch vorläufig- wie ein Veil⸗ chen im Verborgenen blüht. Wir hören nichts von Sitzung vom 6. Oktober 1909 ihr, wir wiſſen nicht, was geſchieht. Ich will vor⸗ ausſchicken, daß ich Gelegenheit gehabt habe, das Kunſtwerk, das hier geſchenkt worden iſt, zu ſehen, und daß ich überzeugt bin, daß es eine künſtleriſche Bereicherung der Stadt darſtellt. Trotzdem hätte ich gewünſcht, daß in dieſem Falle die Deputation gehört worden wäre, ob das Kunſtwerk ange⸗ nommen werden ſoll. Grundſätzlich habe ich dieſen Wunſch. Ich bin der Meinung, daß die Deputation, für die bisher erſt ein Rahmen geſchaffen worden iſt, jetzt mit Leben erfüllt werden muß. Dazu muß ſie beſchäftigt werden, man muß ihr Gelegen⸗ heit geben, ſich zu äußern. Ich bin mit den Aus⸗ führungen, die damals der Herr Referent, Kollege Holz, gemacht hat, durchaus einverſtanden; ich bin der Meinung, daß es ein nobile officium der Stadt iſt, die Zwecke der Kunſt, dieſer ſchönen Blüte am Baume der Kultur, zu pflegen. Dazu iſt es aber notwendig, daß lebendig gearbeitet wird. Was ich hier ſage, ſoll dazu nur eine Anregung ſein. Es iſt ja hier nicht der Ort und nicht die Zeit, darauf einzugehen, welche Mittel zu dieſem Zwecke nutzbar gemacht werden ſollen. OberbürgermeiſterSchuſtehrus: Meine Herren, daß die Kunſtdeputation über die Annahme des Geſchenkes nicht gehört worden iſt, liegt daran, daß ſie erſt ſpäter geboren worden iſt. Das Geſchenk iſt uns von der Geberin im Mai des Jahres 1907 erſt mündlich, dann ſchriftlich angeboten und von dem Magiſtrat durch Beſchluß vom 23. Mai 1909 angenommen worden. Damals war das Werk noch nicht angefangen, es war nur in einem Gips⸗ modell vorhanden und ſtand nicht in Charlotten⸗ burg, ſondern in Bremen. Die Geſchenkgeberin aber wollte wiſſen, ob der Magiſtrat die Figur, wenn ſie in Marmor ausgeführt würde, annehmen würde. Infolgedeſſen mußte der Magiſtrat im Jahre 1907 auf den Wunſch der Geſchenkgeberin ſchon ſeine Stellungnahme äußern. Da, wie der Herr Stadtverordnete Guttmann ganz richtig ſagte, erſt am 12. Februar 1908 die Vorlage des Magiſtrats über die Einſetzung der Kunſtdeputation an die Stadtverordnetenverſammlung erging, ſo war es es nicht möglich, im Mai 1907 die Kunſtdeputation zu fragen. Im übrigen ſtimme ich den Ausführungen des Herrn Referenten durchaus bei. Es iſt ſelbſt⸗ verſtändlich, wenn in Zukunft ein ſolches Geſchenk uns wieder in den Schoß fallen ſollte, daß die Kunſt⸗ deputation gehört wird. Ich wünſchte nur, daß wir recht bald Gelegenheit hätten, zu betätigen, daß wir durchaus mit dem Herrn Referenten einver⸗ ſtanden ſind, daß bei einem neuen Geſchenk die Kunſtdeputation zu hören iſt. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, es iſt ja unangenehm, gerade bei einem Geſchenk Rechtsfragen aufzuwerfen. Da eine ſolche nun aber einmal von einer Seite aufgeworfen worden iſt, müſſen wir ſie, glaube ich, auch vollſtändig be⸗ leuchten. Mir ſcheint die Sache doch etwas anders zu liegen, als ſie hier dargeſtellt iſt. Ich glaube, bei allen Geſchenken, die der Stadt doch unter Umſtänden Verpflichtungen auferlegen, wird es wohl das richtige ſein, wenn nicht der Magiſtrat bzw. die Deputation die Annahme erklärt, ſondern die Stadtverordnetenverſammlung gleich um ihre Zuſtimmung erſucht wird. Ich glaube, die An⸗ nahme allein ſeitens des Magiſtrats oder der Kunſt⸗