Sitzung vom 6. Oktober 1909 deputation unterliegt Bedenken, weil es ſich nicht bloß um einen Zuwachs an Vermögen handelt, ſo⸗ dern oft auch um eine Sache, die zu weiteren Ver⸗ pflichtungen Anlaß gibt. Nehmen Sie an, es würde ein Freigebiger einen großen Elefanten⸗ brunnen ſtiften, der Dimenſionen von 20 bis 30 m hätte; das wäre ja an ſich ſehr erfreulich, es würde aber bedingen, daß das Geſchent an einem ent⸗ ſprechenden Platz aufgeſtellt würde, und ich glaube, das würde nicht nur im Magiſtrat, ſondern auch in der Stadtverordnetenverſammlung beſprochen wer⸗ den müſſen. Im übrigen möchte ich an die Spender appellieren und ihnen nur zurufen: vivant se quentes! Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, ich gebe Herrn Stadtv. Dr Stadthagen recht für den Fall, daß das Geſchenk Verpflichtungen zur Folge hat, die über die vorhandenen Etatsmittel hinaus⸗ gehen. In dieſem Falle müßte die Stadtverord⸗ netenverſammlung bezüglich der Annahme des Geſchenks gehört werden. Das iſt aber hier nicht der Fall; die Verpflichtungen, die übernommen ſind, ſind aus den von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung bereits bewilligten Mitteln zu decken. Stadtv. Dr. Frank: Meine Herren, ich kann doch Herrn Kollegen Stadthagen nur zuſtimmen. Die Herren, welche der Verſammlung ſeit längerer Zeit angehören, werden wiſſen, daß uns früher ſchon einmal in Form eines Kunſtwerkes ein Danaer⸗ geſchenk geworden iſt. Wir waren nachher in großer Verlegenheit, wo wir es unterbringen ſollten. Es kann ſolche Gabe doch zu recht peinlichen Situ⸗ ationen führen. Stadtv. Holz: Meine Herren, ich glaube, nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Guttmann iſt es nicht mehr notwendig, die Rechtsfrage hier ex professo zu behandeln. Ich hoffe, daß der Magiſtrat in Zukunft bei derartigen Zuwendungen den richtigen Weg einſchlagen und zunächſt die Kunſtdeputation hören wird, damit die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung hinſichtlich der etwaigen Be⸗ denken, die Herr Kollege Dr Stadthagen angeregt hat, beruhigt werden kann. Immerhin möchte ich darauf hinweiſen, daß theoretiſch die Bedenken des Herrn Kollegen Stadthagen nicht ganz belang⸗ los ſind. Ich bin in der Tat der Meinung, daß ein jedes Geſchenk obligatoriſch Verpflichtungen auf⸗ erlegt und auferlegen kann, ſo auch dieſe Zuwendung uns eine Reihe von Verpflichtungen, namentlich diejenige auferlegt, irgendeinen im Eigentum der Stadt ſtehenden Raum zum Zwecke der Auf⸗ ſtellung des Kunſtwerks und ſeiner Sicherſtellung bereitzuhalten. Aber es hat keinen 3weck — es würde unter Umſtänden in Zukunft Geſchenkgeber abſchrecken, — Rechtsfragen hier zu erörtern. (Sehr richtig!) Nachdem wir infolge der Anregung des Herren Kollegen Guttmann die entgegenkommende Er⸗ klärung des Herrn Oberbürgermeiſters gehört haben, genügt es, wenn wir den Magiſtrat bitten, in Zukunft bei derartigen Geſchenken in jedem Falle die Kunſtdeputation zu hören, bevor eine Ent⸗ ſcheidung getroffen wird. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Vorſteher Kaufmann: Ich ſtelle ſeſt, daß die Stadtverordnetenverſammlung von der Mitteilung 411 betr. das Geſchenk eines Kunſtwerks Kenntnis genommen hat, und daß ſie ſich dem Danke, den der Magiſtrat der Geſchenkgeberin ausgeſprochen hat, voll und ganz anſchließt. (Bravo!) Es iſt ferner Einſpruch gegen die Wahl zu Punkt 12a der Tagesordnung III. Abteilung, Be⸗ zirk 5 4, 8. Stellvertreter erfolgt. Auch darüber wird in geheimer Sitzung zu beraten ſein. Ebenſo wird bei Punkt 12b der Tagesordnung betr. Vorſchläge für Bezirksvorſteherwahlen noch zu verhandeln ſein. Wir kommen zum letzten Punkt der Tages⸗ ordnung: Mitteilung betr. Vermögens⸗ und Schuldlagerbuch nach dem Abſchluſſe am 31. März 1909. — Druck⸗ ſache 278. Berichterſtatter Stadtv. Schwaß: Meine Her⸗ ren, aus den Mitteilungen, die der Magiſtrat Ihnen über die Lage des Vermögens⸗ und Schuldlager⸗ buchs vorgelegt hat, haben Sie erſehen, daß das Kämmereivermögen ſich auf 165 181 000 ℳ beläuft — ich erlaube mir, nur die Tauſende anzugeben, um nicht Verwirrung in den Zahlen hervorzurufen —, das Stiftungsvermögen auf 3 373 000 ℳ., daß das Vermögen im ganzen alſo 168 554 000 ℳ be⸗ trägt, denen an Schulden 140 895 000 ℳd gegen⸗ überſtehen. Sie erſehen ferner daraus, daß ſich das Vermögen um 8 035 000 ℳ erhöht hat, leider aber die Schulden auch um 12 572 000 ℳ. Auf den erſten Blick empfängt man aus dieſen Zahlen einen etwas unangenehmen Eindruck. Dieſer Eindruck wird jedoch durch die weiteren ſehr aus⸗ führlichen Mitteilungen verwiſcht, die der Magiſtrat über die einzelnen Punkte gegeben hat. Die hauptſächlichſte Differenz fällt der allgemeinen Verwaltung zur Laſt, die bei einer Vermehrung des Vermögens um 2 700 000 ℳ. ihre Schulden um 7 499 000 ℳ erhöht hat, ſo daß das Vermögen der allgemeinen Verwaltung eigentlich um 4 797 000 ℳ vermindert erſcheint.“ Der Magiſtrat nimmt daraus Veranlaſſung, uns eine Aufklärung über diejenigen Punkte zu geben, denen dieſe Verminderung zuzuſchreiben iſt, und ich möchte mir erlauben, Ihnen dieſe Sache vorzutragen. Zunächſt hat der Verwaltungsüberſchuß des Jahres 1908 863 000 ℳ weniger betragen als im Vorjahre. Sodann iſt durch Verbrauch von Mitteln des Ausgleichsfonds eine Verminderung der Aktiva um 215 000 ℳ eingetreten. Ferner ſind aus Anleihen für Freilegung der Hardenbergſtraße, der Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee, für Freilegung und Regulierung des Charlottenburger Ufers und des Salzufers 375 000 ℳ ausgegeben worden. Durch dieſen Anleiheverbauch — ſagt der Magiſtrat weiter — iſt lediglich eine Erhöhung der Paſſiva ein⸗ getreten, während ein Gegenwert unter Aktiva aus dem Grunde nicht nachgewieſen wird, weil wir ganz allgemein im Lagerbuch den Wert der öffentlichen Straßen fortlaſſen. Ein weiterer großer Poſten iſt der Kursverluſt von 496 000 ℳ, den die Begebung der 1908er Anleihe verurſacht hat. Dazu kommt ein großer Poſten von 3½ Millionen, der ſich auf den Etat der Bismarckſtraße bezieht, und zwar iſt dieſer einmal durch Rückzahlung von Reſtkaufgeldern