420 Ich möchte jedenfalls vor der Anſchauung warnen, als wenn hier Ausnahmen, Exemtionen von einer Ordnung geſchaffen worden ſeien. (Unruhe und Zurufe: Doch! — Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Kaufmann: Ich bitte, den Redner nicht zu unterbrechen. Stadtſyndikns Dr. Maier (fortfahrend): Da⸗ von iſt keine Rede. Es kann ſich, wie ich wieder⸗ holen muß, lediglich darum handeln, ob ein ge⸗ bührenpflichtiger Akt vorliegt. Dafür gibt es ganz beſtimmte Rechtsgrundſätze, die zur An⸗ wendung gebracht werden müſſen. Meine Herren, Sie können höchſtens wünſchen, daß der Magiſtrat dieſe Frage noch einmal prüft. Mir iſt, da ich nicht Dezernent bin, dieſe Frage bisher zur Erörterung nicht vorgelegt; trotzdem möchte ich hier nur gegenüber der Offentlichkeit feſtſtellen, daß bei der Gebührenerhebung nicht mit verſchiedenem Maße gemeſſen wird. Worauf es hier ankommt, iſt, daß es ſich nicht um eine Exemtion handelt, ſondern lediglich um die Rechtsfrage, wieweit ein ge⸗ bührenpflichtiger Akt vorliegt oder nicht. Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, ich bin mit dem Herrn Bürgermeiſter und den anderen Rednern vollſtändig einer Meinung, daß dieſe Anregung des Herrn Kollegen Liſſauer, auf die ich auf Wunſch des Herrn Vorſtehers nicht aus⸗ führlich eingehen will, nur in loſem Zuſammen⸗ hange mit der Petition ſteht. Da aber nach meiner Information dieſe Dinge auch in der Petition ſelbſt zum Ausdruck gekommen ſiudv — — (Lebhafte Zurufe: Nein! — Ja! — Es ſteht nichts darin! — Es ſteht doch darin! — Glocke des Vorſtehers.) Vorſteher Kaufmann Herr Kollege Liſſauer, Sie haben jetzt nicht das Wort! 8 (Heiterkeit.) Stadtv. Wöllmer (fortfahrend): und da die Offentlichkeit damit beſchäftigt worden iſt, ſo meine ich, doch nicht ganz darüber hinweg⸗ gehen zu können. Der Herr Bürgermeiſter hat angeregt, die Sache an den Petitionsausſchuß zurückzuverweiſen. Der Herr Syndikus iſt dagegen anderer Anſicht; er iſt der Anſicht, daß der Pe⸗ titionsausſchuß dieſe Frage nicht löſen kann. Die Müllabfuhr iſt eine kommunale Einrichtung, deren Koſten die Allgemeinheit zu tragen hat; wenn ein Teil dieſer Allgemeinheit davon befreit wird, ſo geſchieht das zu Laſten des übrigen Teils. (Sehr richtig!) Wenn der Herr Syndikus ſagt: es handelt ſich hier lediglich um die Entſcheidung der juriſtiſchen Frage, ob ein gebührenpflichtiger Akt, eine gebühren⸗ pflichtige Benutzung vorliegt, ſo wird doch ſchließlich die Entſcheidung darüber in letzter Reihe eine praktiſche ſein, nämlich, wieviel Müll vorhanden iſt und wieviel verwertet wird. Es wird ſehr ſchwierig ſein, die Grenze hierfür zu finden. Ich bin auch der Anſicht, daß dieſe Fragen erörtert werden müſſen, und vertrete den Standpunkt, daß es zweckmäßig ſein wird, nachdem ſich die Offent⸗ lichkeit mit der Angelegenheit beſchäftigt hat, dieſe Petition noch einmal an den Ausſchuß zurückzu⸗ verweiſen, oder, wenn das nicht angängig iſt, eine Sitzung vom 20. Oktober 1909 Reſolution zu faſſen, in der die Deputation für Müllabfuhr beauftragt wird, ſich mit dieſer Frage zu beſchäftigen. Für die Uberweiſung der Petition zur Berückſichtigung an den Magiſtrat, wie das Herr Kollege Liſſauer beantragt hat, kann man natürlich nicht ſein; denn er hat ja ſelbſt zugegeben, daß ein Vertrag beſteht und wir gar nicht in der Lage ſind, augenblicklich an dieſem Vertrage zu rütteln, daß alſo die Petition als ſolche damit ſchon hinfällig iſt. Daher glaube ich, daß wir die Petition nicht wegen ihrer Forderung, ſondern wegen der Fragen, die damit zuſammenhängen, an den Petitionsausſchuß zurückverweiſen müſſen. (Sehr richtig!) Vorſteher Kaufmann: Von Herrn Kollegen Liſſauer iſt ein Antrag eingegangen, und zwar bei Gelegenheit der Beratung dieſer Petition: Der Magiſtrat wird erſucht, Erwägungen darüber anzuſtellen, ob die zurzeit nicht der Müllabfuhr unterworfenen Hausbeſitzer zu Recht der Müllabfuhrverpflichtung nicht un⸗ terliegen. (Zuruf: Steht nicht auf der Tagesordnung!) Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich freue mich, daß auch der Herr Stadtverordneten⸗ vorſteher der Meinung iſt, daß die Erörterung, die Herr Stadtv. Liſſauer hier angeregt hat, mit dem Gegenſtande der Tagesordnung nichts zu tun hat (ſehr richtig!) und inſofern mein Standpunlt berechtigt war, mich zunächſt über die Sache ſelbſt nicht aus⸗ führlich auszulaſſen. Ich habe vorhin nur aus⸗ drücken wollen, daß es unmöglich iſt, dieſe höchſt ſchwierige Frage hier zu erörtern, und habe deshalb geſagt: wenn Sie das Vorgehen des Magiſtrats nicht für zutreffend halten, ſo iſt das Plenum nicht der richtige Ort, die Materie zu prüfen, ſondern irgendein Ausſchuß. Ob es der Petitionsausſchuß oder ein anderer Ausſchuß iſt, iſt mir natürlich vollſtändig gleichgültig; das ſteht bei Ihnen. Nun wird der Antrag geſtellt, es ſoll eine Reſolution gefaßt werden: der Magiſtrat wird erſucht, noch einmal zu prüfen, ob die Nichtheran⸗ ziehung dieſer 59 Hausbeſitzer zur Müllabfuhr, zur Benutzung der Müllabfuhreinrichtung zu Recht Meine Herren, dieſe Frage iſt auch im derholt geprüft worden, und zwar ſondern auch in den mit der Vorberatungbeauftragten beſonderenMagiſtrats⸗ geprüft worden iſt, überzeugt bin, daß denzen mit dem Polizeipräſidium geführt, auf deſſen Verordnung ja unſere ganze Einrichtung baſiert, und das infolgedeſſen berufen iſt zur Aus⸗