Sitzung vom 20. legung der Handhabung dieſer Polizeiverordnung; auch die Dreiteilungsgeſellſchaft, die ja ſtark inter⸗ eſſiert iſt, hat ſich mit unſerem Verfahren ein⸗ verſtanden erklärt. Ich bin der Überzeugung, daß in jeder Be⸗ ziehung nach ordnungsmäßiger ſachlicher und recht⸗ licher Prüfung entſchieden worden iſt. Bezweifeln Sie dieſes Vorgehen, ſo bleibt meiner Anſicht nach nichts weiter übrig, als daß Sie von Ihrem Kontrollrechte Gebrauch machen, die Sache vor Ihr Forum ziehen und einen Ausſchuß damit deauftragen, dieſe Vorgänge noch einmal zu prüfen, was ich Ihnen hiermit anheim ſtelle. Vorſteher Kaufmann: Damit kein Mißver⸗ ſtändnis aufkommen kann, ſtelle ich feſt, daß ich den Antrag des Kollegen Liſſauer bei Gelegenheit der Erledigung der Petition nicht zur Abſtimmung bringe. Es iſt ein ſelbſtändiger Antrag, der auf die nächſte Tagesordnung kommen wird. (Stadtv. Liſſauer: Ich ziehe den Antrag zurück!) — Danke! (Stadtv. Liſſauer: Ich habe noch ums Wort gebeten! — Sie werden das Wort in der Reihenfolge der Redner bekommen. Jetzt hat Herr Kollege Braune das Wort. Stadtv. Braune: Meine Herren, nach den Erklärungen verſchiedener Vorredner ſchließe ich mich auch der Anregung auf Zurückverweiſung der Petition an den Petitionsausſchuß an mit dem Hinzufügen, daß es nötig erſcheint, die in⸗ tereſſierte Deputation zu den Beratungen des Petitionsausſchuſſes hinzuzuziehen, um gründlich die Sache zu klären. Stadtv. Liſſaner: Herr Bürgermeiſter Matting hat den Zuſammenhang nicht eingeſehen, indem er meinte, die Petition ſtehe in keinem Zuſammen⸗ hange mit den Befreiungen. Ich meine, Herr Bürgermeiſter, das iſt doch ſehr klar: wenn nicht bloß die 59 und die 64 anderen, die abgeſondert ſind, die Fabrikgebäude und Wohnhäuſer zugleich haben, wenn nicht 120, wenn es 600 wären, die befreit wären, — was meinen Sie, welcher Aus⸗ fall für die Stadt entſtände, den die anderen mit bezahlen müßten! Dieſe 120 Befreiungen ſprechen doch rechneriſch klar und deutlich mit. Außerdem hat der Herr Bürgermeiſter geſagt, ob der Müll nach der Dreiteilung abgeholt werden muß, ſei zweifelhaft. Es ſteht doch aber in der Müliordnung ſehr klar: die Sonderung findet ſtatt erſtens: Kehricht, zweitens: Speiſereſte von zubereiteten und unzubereiteten Nahrungsmitteln, ſchließlich: die übrigen Beſtandteile. Das ſind doch alles Abfälle, die in jedem Haushalt, im größten und kleinſten, vorkommen; deshalb kann bei Wohngebäuden überhaupt keine Ausnahme ſtattfinden, es ſei denn, daß in der Müllordnung ein Paragraph vorhanden iſt, der das vorſieht; und ein ſolcher Paragraph iſt nicht vorhanden. Alſo die Sache iſt ſo: es kommen Befreiungen vor, und die ſind nicht gerechtfertigt. Mir ſcheint es daher gerechtfertigt, wenn ich Sie bitte, zu beſchließen, die Petition noch einmal an den Petitionsausſchuß zurückzuverweiſen. Stadtv. Dr. Erüger: Meine Herren, als Mitglied des Petitionsausſchuſſes liegt mir doch ſehr viel daran, jetzt hier ausdrücklich feſtzuſtellen, tereſſe, Oktober 1909 421 daß die ganzen Verhandlungen ſich nicht mit der Petition beſchäftigen. (Sehr richtig!) Meine Herren, das zu widerlegen, wird Ihnen einfach unmöglich ſein. (Sehr richtig!) Es iſt mir außerordentlich wichtig, hier feſtzuſtellen, daß Herr Stadtv. Liſſauer mit gewiſſem Pathos erklärte, er würde die Petition vorleſen, die die Beſchwerden enthält. Er hat das Wort gehabt — ich habe nicht gehört, daß er die Petition vor⸗ geleſen hat. Er hat alſo wohl auch nicht darin finden können, was er uns vorgetragen hat. Daraus ergibt ſich, daß der Petitionsausſchuß über die Frage nicht hat verhandeln können — obwohl ſie dort geſtreift iſt. Auf die Sache näher einzu⸗ gehen, lag vollſtändig außerhalb der Kompetenz des Petitionsausſchuſſes; denn er hatte ſich nur mit der Netition zu beſchäftigen, und auf die Petition gründet ſich das, was im Ausſchußantrage und dem kurzen Berichte angeführt iſt, der Ihnen unterbreitet iſt. Wenn hier Anträge geſtellt ſind, ſo hat der Herr Vorſteher bereits darauf aufmerkſam gemacht, daß die Petition nicht Gelegenheit bietet, der⸗ artige Anträge einzubringen. Sie müſſen als ſelbſtändige Anträge eingebracht werden. Soll es nun eine Petition der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſein, die Sie dem Petitionsausſchuß überweiſen wollen? Denn von draußen her liegt keine Petition nach der Richtung vor; die müßten Sie erſt herbeiſchaffen, dann wird ſie der Petitions⸗ ausſchuß bekommen, dann kann der Petitions⸗ ausſchuß darüber verhandeln. Zurzeit iſt für den Petitionsausſchuß gar keine Möglichkeit, auf Grund der Petition, die ihm vorgelegen hat, die Sache zu erörtern. Nun iſt die Anregung gegeben worden: der Petitionsausſchuß ſoll die Deputation vorladen. Davon kann ich mir auch keine rechte Vorſtellung machen. Ich weiß nicht, ob die Deputation einer Vor⸗ ladung des Petitionsausſchuſſes entſprechen wird. (Stadtv. Stein: Fällt ihr gar nicht ein!) Aber ſchließlich kann der Petitionsausſchuß es ja verſuchen. Noch eine Bemerkung zu einer Behaup⸗ tung, die meines Erachtens geeignet iſt, eine gewiſſe Verwirrung draußen hervorzurufen. Es iſt geſagt: wenn 50 eximiert werden, ſo hätte das Einfluß auf die Höhe der Gebühren. Davon kann gar keine Rede ſein; denn die Gebühren werden nicht nach der Anzahl der Angeſchloſſenen bemeſſen, ſondern nach dem Nutzungswert. Es wird niemand behaupten können, daß auch nur ein einziger Grundbeſitzer geringere Gebühren zu bezahlen haben wird, wenn die 50 nicht eximiert werden. Alſo die übrigen Hausbeſitzer ſind vollkommen unintereſſiert an der Frage. Intereſſiert an der Frage iſt zunächſt einmal die Geſellſchaft ſelbſt; denn der Geſellſchaft wird ein Teil Müll entzogen. Ob die Geſellſchaft es ſich gefallen läßt, ich weiß es nicht, nachdem die Dinge hier zur öffentlichen Kenntnis gebracht ſind. Ich meine, die Geſellſchaft hat vor allem ein Intereſſe daran, die Sache weiter zu verfolgen. Im übrigen kommt aber auch der Stadtſäckel in Betracht, inſofern nämlich, als die Uberſchüſſe der Gebühren der Allgemein⸗ heit zufließen. Alſo unter dieſem Geſichtspunkt iſt die Angelegenheit auch von allgemeinem In⸗ und da muß auch ich allerdings zugeſtehen,