434 mung mit mir zu dem Antrage gelangt, Ihnen den Übergang zur Tagesordnung zu empfehlen. Er bringt aber den Referenten unbedingt in eine peinliche Lage, wenn er Dinge vorträgt, von denen abſolut nichts in der Petition, die augen⸗ blicklich hier zur Verhandlung ſteht, enthalten iſt, und die aus dieſem Grunde auch gar nicht Gegenſtand der Verhandlungen des Petitionsausſchuſſes ge⸗ weſen ſind. Ich möchte doch im Intereſſe der Mit⸗ glieder des Petitionsausſchuſſes die Bitte an die Mitglieder der Verſammlung richten, daß ein ſolches Abweichen von dem Gegenſtande der Tages⸗ ordnung auch dann nicht Platz greife, wenn es ſich um Berichte des Petitionsausſchuſſes handelt. (Sehr richtig!) Es iſt doch unzweifelhaft, daß alle Tatſachen und Behauptungen, die in den Ausführungen des Herrn Kollegen Gebert vorgebracht worden ſind, nicht mit einem Worte in der Petition des Herrn Zechlin ſtehen. (Sehr richtig!) Es war mir ein Bedürfnis, gerade bei dieſer ver⸗ hältnismäßig unwichtigen Angelegenheit dieſen grundſätzlichen Standpunkt zu betonen. (Sehr richtig!) Vorſteher Kaufmann: Ich möchte meinerſeits doch bemerken, daß die Ausführungen des Herrn Kollegen Gebert inſofern mit der Petition im Zu⸗ ſammenhange ſtanden, als der Petent eine Fahr⸗ ſchule für Automobile einführen will. Die Aus⸗ rungen des Herrn Kollegen Gebert, die ja ſehr weitgehend waren, befaßten ſich doch im weſent⸗ lichen damit. Im übrigen habe ich gegen die Außerung des Herrn Kollegen Flatau und ſeine Wünſche abſolut nichts einzuwenden. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Geſchäftsordnung): Zur Geſchäftsordnung möchte ich nur feſtſtellen, daß das Schlußwort des Herrn Referenten mit dem Gegenſtande der Petition gar nichts zu tun gehabt hat. (Heiterkeit.) (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Petitionsausſchuſſes, über die Petition vI zur Tagesordnung überzugehen.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen nun zur letzten Petition: VII. Petition des Bureaube⸗ amten Sprie betr. Anſtellungs⸗ ſache. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, der Petent iſt in eine beklagens⸗ werte Lage dadurch gekommen, daß er an einer gewiſſen Krankheit leidet. Er iſt vor ſeiner Ein⸗ ſtellung in Charlottenburg in Tempelhof tätig geweſen, hat ſich dort bewährt, iſt dann hier in Charlottenburg zunächſt außeretatsmäßig mit der üblichen Verpflichtung angeſtellt worden, ſich bei der Einſtellung und nach einem Jahre, vor der eventuellen Anſtellung als Aſſiſtent, ärztlich unter⸗ ſuchen zu laſſen; die Anſtellung ſollte von dem Ausfall der ärztlichen Unterſuchung abhängig ſein. Damit hatte er ſich ſchriftlich einverſtanden erklärt. Die ärztliche Unterſuchung bei ſeinem Eintritt in den Charlottenburger Dienſt hatte ein günſtiges Ergebnis. Als er ſich nach einem Jahre zur zweiten Unterſuchung ſtellte, zufällig auch bei einem anderen Sitzung vom 20. Oktober 1909 Arzt, hatte er das Unglück, daß ein Herzklappen⸗ fehler entdeckt wurde. Daraufhin mußte die Stadt nach ihren Grundſätzen Bedenken gegen ſeine An⸗ ſtellung erheben. Es wurde ihm gekündigt, aber mit Rückſicht darauf, daß er ſich ſonſt als tüchtig bewährt hatte, in Ausſicht geſtellt, daß er zunächſt als Bureaubeamter auf ein halbes Jahr weiter Ver⸗ wendung finden ſollte. Er lehnte das letztere wenigſtens für den Fall ab, daß er nicht in einer ähnlichen Weiſe wie bisher beſchäftigt würde, und bat gleichzeitig um die Einholung eines Ober⸗ gutachrens. Nun iſt ja zuzugeben, meine Herren, daß auf Grund eines derartigen Defekts noch nicht be⸗ hauptet werden kann, daß jemand unter allen Umſtänden frühzeitig invalide wird. Es gibt ſicher Fälle, wo eine derartige Krankheit nicht zu ſolchen Folgen führt. Anderſeits muß auch nach Anſicht des Petitionsausſchuſſes eine Kommune wie Char⸗ lottenburg, die beſonders hohe Anforderungen an ihre Beamten zu ſtellen hat, demgemäß ja auch beſonders hohe Gehälter bewilligt, alles tun, um ſich zu ſichern, daß die Beamten nicht frühzeitig invalide werden. Infolgedeſſen war auch der Standpunkt des Magiſtrats in dieſem Falle, wie ſonſt in ähnlichen Fällen, wohl der richtige, dem Betreffenden zu kündigen. Auch die Einholung eines Obergutachtens konnte, glaube ich, mit Recht abgelehnt werden, weil darin einmal ein Mißtrauen gegen den Vertrauensarzt lag, und außerdem, weil in dem Befunde der früheren militärärztlichen Unterſuchung bereits eine gewiſſe Beſtätigung der Krankheit des Petenten gefunden werden konnte. Es hätte ſich vielleicht über den Fall damals noch weiter reden laſſen. Die Sache hat dann aber einen Fortgang genommen, der uns doch dazu nötigt, hier zu erklären, daß wir dem Betreffenden trotz alles Bedauerns nicht helfen können. Der Petent richtete zuerſt an den Oberbürgermeiſter eine beſondere perſönliche Petition, und der Herr Oberbürgermeiſter hat, meines Erachtens in völlig zutreffender Weiſe, den Herrn darauf hingewieſen, daß er ſich in kleineren Kommunen melden möchte, die weniger körperliche Anforderungen an die Ausdauer eines Menſchen ſtellen. Als er dieſen Beſcheid bekommen hatte, begann er, die Selbſtzucht, die man von jedem Beamten ver⸗ langen muß, in einer Weiſe beiſeite zu laſſen, die wir unter keinen Umſtänden billigen können. Er hat Eingaben an den Magiſtrat gerichtet, Eingaben an die höheren Verwaltungsbehörden, die in jeder Beziehung die notwendige Zurückhaltung vermiſſen laſſen. Nachdem noch weiterhin durch Arzte und Kreisärzte, zu denen er ſelber nachher gegangen iſt, das Vorhandenſein eines Herzklappenfehlers be⸗ ſtätigt worden war, iſt der Petent von allen Be⸗ hörden und auch vom Miniſter abſchlägig beſchieden worden. Unter dieſen Umſtänden können wir, meine ich, über die Petition, welche dahin lautet, daß der Petent rückwirkend vom 1. Oktober 1908 ab als Aſſiſtent angeſtellt ſein oder eine Entſchädigungs⸗ ſumme von 10000 ℳ erhalten will, nur zur Tages⸗ ordnung übergehen. Im Namen des Petitions⸗ ausſchuſſes empfehle ich Ihnen dieſen Beſchluß. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrag des Pe⸗ tionsausſchuſſes, über die Petition VII zur Tages⸗ ordnung überzugehen.)