Sitzung vom 20. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, es iſt folgender Antrag eingelaufen: Magiſtrat wird erſucht, nochmals bei dem Herrn Oberpräſidenten der Provinz Branden⸗ burg dahin vorſtellig zu werden, daß das Verbot betr. Offenhalten der Schaufenſter an Sonn⸗ und Feiertagen aufgehoben wird. Der Antrag iſt vom Herrn Kollegen Bollmann und einer größeren Anzahl von Kollegen geſtellt worden. Ich werde ihn auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung bringen. Dann iſt eine Anfrage eingegangen von dem Herrn Kollegen Mann und mehreren anderen Kollegen: Anläßlich der in letzter Zeit vielfach in der Preſſe aufgetauchten unzutreffenden Mit⸗ teilungen über ſtädtiſche Angelegenheiten fragen die Unterzeichneten an, ob der Magiſtrat Einrichtungen getroffen hat, um der Verbreitung derartiger Nachrichten ent⸗ gegenzutreten. Ich werde die Anfrage in der üblichen Weiſe an den Magiſtrat gelangen laſſen. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordunug: Vorlage betr. Vertragsabſchluß über Benutzung der Döberitzer Heerſtraße zum Einban von Druckrohrleitungen. — Druckſache 293. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, die ſtädtiſchen Körperſchaften haben im September vorigen Jahres beſchloſſen, eine Ver⸗ einbarung mit dem Kreiſe Oſthavelland über Be⸗ nutzung der Döberitzer Heerſtraße innerhalb der Gemarkung Pichelsdorf abzuſchließen. Dieſe Ver⸗ einbarung hatte zwei Hauptteile: der eine Haupt⸗ teil betraf die beſtehenden drei Druckrohre der Kanaliſation. Es wurde vereinbart, daß mit der Tieferlegung eines Teils der Gatower Chauſſee auch dieſe drei Druckrohre tiefer gelegt werden ſollten. Hierüber iſt vollſtändige Einigung erzielt worden. Der zweite Teil dieſes Abkommens betraf die in Zukunft zu verlegenden Druckrohre, ſoweit ſie über die Döberitzer Heerſtraße in dem Gebiete des Kreiſes Oſthavelland liegen werden. In dieſer Beziehung hat der Kreis Oſthavelland eine Anderung des Abkommens inſofern vorgeſchlagen, als in Zukunft nicht drei weitere Rohre dort verlegt werden können, ſondern nur zwei. Dem Kreiſe Oſthavelland ſind die Hände gebunden durch die Königliche Forſtverwaltung, die nur den Platz für zwei zukünftige Druckrohre gewähren kann. Dieſe ſind übrigens nach der Annahme des Ma⸗ giſtrats für alle Zukunft ausreichend. Der Vertrag mit dem Kreiſe Oſthavelland iſt in dieſem Sinne abgeändert worden. Die übrigen Anderungen des Vertrages weichen nur unweſentlich von dem Text ab, dem Sie ſeinerzeit Ihre Zuſtimmung gegeben haben; es erübrigt ſich alſo, weiter darauf zurückzukommen. Ich beantrage die Annahme der Magiſtratsvorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Kreiſe Oſthavelland über die Benutzung der Döberitzer Heerſtraße innerhalb der Ge⸗ markung Pichelsdorf zwiſchen Havel und Oktober 1909 435 Spandauer Gemarkungsgrenze und der Brücke über die Havel zum Einbau uſw. von 2 unter⸗ irdiſchen Abwaſſer⸗Druckrohrleitungen ſowie über die Tieferlegung der Chauſſee Spandau —Gatow neben dem Rieſelfelde den ab⸗ gedruckten Vertrag abzuſchließen.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 5 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Bau eines Schulgebäudes auf dem Grundſtücke Bleibtreuſtraße 43. Druckſache 294. Berichterſtatter Stadtv. Wolffenſtein: Meine Herren, es handelt ſich um die Errichtung einer Hilfsſchule auf dem Vorderlande des Grundſtücks Bleibtreuſtraße 43. Auf dem Hinterland dieſes Grundſtücks befindet ſich eine Gemeindeſchule. Das Vorderland war früher zum Bau einer Mädchenfortbildungsſchule reſerviert. Der Magiſtrat hat dieſen Gedanten fallen laſſen und beantragt jetzt, dort eine Hilfsſchule zu errichten, die laut Beſchluß vom Jahre 1908 über der Turn⸗ halle der Gemeindeſchule in der Joachimsthaler Straße errichtet werden ſollte. Das war ja damals nur ein Notbehelf, der ſich auch darin charakteriſiert, daß damals für die Schüler ein Bewegungsraum auf dem Dache des Gebäudes geſchaffen werden ſollte. Der Magiſtrat hat, wie geſagt, den Ge⸗ danken aufgegeben und beantragt, die Koſten für die Hilfsſchule auf dem Grundſtücke Bleibtreu⸗ ſtraße 43 zu genehmigen. Das für dieſe Zwecke projektierte Vorderhaus hat 19 m Front. Außer 6 Klaſſen zu 20 Schülern ſollen dort noch eine Steuerzahlſtelle unten im Parterre und oben Räume für Handfertigkeits⸗ unterricht und für Kochküchen untergebracht werden. Die Koſten betragen 165 000 ℳ. Wir hatten 1908 für das andere Projekt 90 000 ℳ bewilligt. Der nunmehr projektierte Bau iſt ſowohl in der Zahl der Klaſſen als auch dadurch größer, daß noch andere Räume, wie die Steuerzahlſtelle, eingerichtet werden ſollen. Das Bauprojekt iſt ſachgemäß. Der Zugang zu den Klaſſen der Hilfsſchule iſt vollſtändig getrennt von dem Zugang zu den übrigen Räumen, die für den Handfertigkeits⸗ unterricht und die Kochküchen vorgeſehen ſind. Die Koſten ſind dem Umfang des Baues ent⸗ ſprechend. Das Kubitmeter umbauten Baues kommt ungefähr auf 21 ℳ zu ſtehen. Ich beantrage, die Koſten zu bewilligen und die Vorlage anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Gemeindebeſchluß vom 8./29. Jannar 1908 — Druckſache Nr. 18 — betr. den Bau einer Hilfsſchule auf dem Grundſtücke Joa⸗ chimsthaler Straße 31/32 wird aufgehoben. Dem Vorentwurf vom 18. Juni 1909 für den Bau eines Schulgebäudes auf dem Grundſtück Bleibtreuſtraße 43 und dem mit 165 000 ℳ abſchließenden Koſtenüberſchlage wird vor⸗ behaltlich der Vorlage eines beſonderen Bau⸗ entwurfs und eines Koſtenanſchlags zu⸗ geſtimmt. Die erforderlichen Baumittel ſind in den Etat für 1910 beim Ord. Kapitel vII — Hoch⸗ bau — einzuſtellen.) 1⁰