474 großer Kanal für die Kanaliſation gebaut worden. Gleich im Anſchluß an dieſe Arbeiten mußte im früheſten Frühjahr, weil wir nun einmal mit der Buddelei begonnen hatten, die Straßenregulierung des Fürſtenbrunner Weges vorgenommen werden. Die Waſſerwerke waren noch nicht ſoweit; ander⸗ ſeits konnten wir die Straße nicht ſo lange liegen laſſen, bis die Waſſerwerke ſoweit waren. Im übrigen iſt es aber ſo eingerichtet worden, daß dieſes Waſſerrohr in die unbefeſtigte Promenade gelegt worden iſt. So iſt es gekommen, daß das Waſſerrohr in dem Neuen Fürſtenbrunner Weg erſt hergeſtellt werden konnte, nachdem unſere Straße fertiggeſtellt war. Aber ich wiederhole: Pflaſter iſt nicht aufgeriſſen worden, bloß die Buddelei hat ſich nachher wiederholen müſſen. Herr Stadtv. Dr Stadthagen hat auch darauf hingewieſen, daß Straßenumpflaſterungen zur falſchen Jahreszeit ausgeführt worden ſind. Er hat die Grolmanſtraße und die Cauerſtraße ge⸗ nannt, und ich nehme an, daß er dabei gerade dieſe Arbeiten im Auge gehabt hat. Mit dieſer Buddelei hat es folgende. Bewandtnis. Die Gasanſtalt hatte es nötig, nach den öſtlichen Stadtbezirken ein neues großes Gasrohr von dem neuen Gasbehälter an der Huttenſtraße herzuſtellen; dieſes Gasrohr mußte durch Straßen verlegt werden, welche bereits fix und fertig hergeſtellt ſind — da iſt alſo gar nicht zu umgehen, daß das Pflaſter in dieſen Straßen nun wieder aufgebrochen wird. Die Grolmanſtraße iſt bereits vor einigen Jahren reguliert, die Cauer⸗ ſtraße ſeit vielen Jahren. Solange eine Stadt noch nicht fix und fertig iſt, läßt ſich die Buddelei überhaupt nicht vermeiden. Im übrigen legen wir großen Wert darauf, daß ſie möglichſt eingeſchränkt wird. Es werden auch alle die Arbeiten, die auf unſern Straßen hergeſtellt werden, von den Organen der Tiefbauverwaltung überwacht, und es wird darauf geſehen, daß während der Arbeiten der Verkehr nicht allzu ſehr geſtört wird. Was den Fall in der Cauerſtraße anbetrifft, ſo haben wir den betr. Unternehmer ſpeziell auf die fehlenden Überwege aufmerkſam gemacht. Alſo den Mißſtand, den Herr Stadtv. Dr Stadthagen dort bemerkt hat, haben auch wir bemerkt, und wir haben die betreffende Verwaltung erſucht, dieſen Mißſtand zu beſeitigen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: Die Ausgabe Nr. 4 des Abſchnitts 2 vom Ordinarium des Sonderetats 4 für 1909 — Verlegung von Kabeln und Zubehör wegen Veränderung des Straßenkörpers — wird um 10 000 ℳ verſtärkt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Borlage betr. Auseinanderſetzungsvertrag wegen Ubernahme des Elektrizitätswerks in ſtädtiſche Verwaltung. — Druckſache 315. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, es iſt wohl ziemlich begreiflich, daß man bei Eingehen von Verträgen zunächſt mehr an diejenige Zeit denkt, während der ſie in Wirkung ſein ſollen, als daß man ſich gerade bei Abſchluß das vergegen⸗ wärtigt, was nach Aufhören der Verträge eintritt. Sitzung vom 10. November 1909 Im allgemeinen wird ſich das ja auch bei gewöhn⸗ lichen Lieferungsverträgen ohne weiteres als über⸗ flüſſig herausſtellen, weil der Vertrag eben von ſelber ein Ende findet. Anders liegen die Verhält⸗ niſſe in einem Falle wie dem hier zur Behandlung ſtehenden, wo mit dem Aufhören eines Vertrages auch die Übergabe eines ſehr bedeutenden Objektes in die eigene Regie verbunden iſt; dieſer Umſtand macht es notwendig, nicht gerade einen neuen Vertrag abzuſchließen, wohl aber über die Inter⸗ pretation des alten mit den Felten & Guilleaume⸗ Lahmeyerwerken beſtehenden Vertrages eine ge⸗ wiſſe Auseinanderſetzung herbeizuführen. Eine der⸗ artige friedliche Auseinanderſetzung kann nun aber — das liegt in der Natur der Dinge — nur dann zuſtandekommen, wenn beide Parteien mit einer gewiſſen entgegenkommenden Weisheit, möchte ich ſagen, an die Sache herantreten und ſich nicht darauf kaprizieren, aus dem Vertrage heraus⸗ und in ihn hineinzuleſen, was ausſchließlich ihrem eigenen Standpunkte, ihrem eigenen Beſten entſpricht. Ich glaube, meine Herren, Sie werden bei Durchleſung dieſer Vereinbarungen ſich des Eindrucks nicht er⸗ wehren können, daß in dieſer Beziehung hier ein gewiſſes Verſtändnis bei beiden Teilen gewaltet hat, und daß etwas herausgekommen iſt, dem wir nach meiner Meinung zuſtimmen können. Wenn ich das im einzelnen begründen ſoll, ſo gehe ich zunächſt auf Punkt 1 ein, welcher bei weitem der wichtigſte iſt und durch die etwas knappe Faſſung der Magiſtratsvorlage und deren Be⸗ gründung mir am meiſten einer gewiſſen Auf⸗ klärung zu bedürfen ſcheint. Sie wiſſen, daß das Elektrizitätswerk uns eine Pacht bezahlt und als Gegenleiſtung für dieſe Pacht die Einnahmen des Elektrizitätswerk erhält. Die Pacht kann ihrer Natur nach, da ſie eine Verzinſung des Kapitals darſtellt, nur eine Jahrespacht ſein, eine inſofern unteilbare Jahrespacht, als ſie verteilt auf einzelne Teile des Jahres nur errechnet werden kann, alſo für einen Monat durch Teilung der Geſamtſumme durch zwölf, für 4 Monate durch Teilung der Geſamtſumme durch drei. Anders geartet iſt der Gegenwert der Pachtſumme, die Intraden, welche durch das Elektrizitätswerk entſtehen: dieſe ent⸗ ſtehen effektiv, und zwar dadurch allmonatlich, daß das Elektrizitätswerk ſeine Rechnungen aus⸗ ſchreibt. Wird nun ein beſtimmter Teil des Jahres herausgenommen, ſo haben wir auf der einen Seite effektive Beträge, auf der andern Seite errechnete Beträge. Nun aber ſind in dieſer Beziehung die 12 Monate des Jahres nicht gleich dank der Eigen⸗ tümlichkeit der Sonne, im Sommer früh auf⸗ und ſpät unterzugehen und im Winter das Gegenteil zu tun; infolgedeſſen ergibt ſich für ein Werk, 10. ſich mit der Erzeugung von Licht beſchäftigt, die Tatſache, daß die Sommermonate ſogenannte ſchlechte Monate, die Wintermonate ſogenannte gute Monate ſind. Es wäre nun die Frage auf⸗ zuwerfen, ob, wenn wir hier Abſchnitte machten und dieſen Abſchnitt auf der einen Seite, bezüglich der Pacht, rechnungsmäßjg feſtſtellen, es nicht auch angebracht wäre, auch die Einnahmen in dieſem Falle nicht nach den effektiven Einnahmen zu be⸗ meſſen, ſondern nach den zu errechnenden, d. h. durch Teilung der Geſamteinnahmen des Jahres durch den entſprechenden Quotienten. Dies hätte nach dem, was ich auseinandergeſetzt habe, und da es ſich hier um die Sommermonate handelt, den Effekt gehabt, daß die Lahmeyerwerke finanziell