Sitzung vom 10. November 1909 ſehr viel beſſer abgeſchnitten hätten. Meine Herren, die Lahmeyerwerke haben ſich nicht auf den Stand⸗ punkt geſtellt, ſondern haben es über ſich ergehen laſſen reſp. ſind damit einverſtanden geweſen, daß dieſer Vertrag hier wörtlich, aber für ſie ungünſtig ausgelegt iſt. Das iſt jedenfalls ein gewiſſes ver⸗ ſtändnisvolles Entgegenkommen. Auf der andern Seite iſt es auch ſehr viel zweckmäßiger, daß jetzt bereits hierüber Abreden getroffen ſind, anſtatt erſt bis zum letzten Moment zu warten und dann eventuell Prozeſſe eingeleitet zu ſehen. Meine Herren, ungefähr die gleiche Kritik kann man auch über Punkt 2 ausſprechen, in welchem die Lahmeyerwerke auch auf ein Emolument verzichten, das ihnen unter Umſtänden nach dem Wortlaut des Vertrages wohl zugeſprochen werden könnte. Punkt 2 bezieht ſich auf Vergütungen, welche ſie für Beſtellungen und Projektierungen bekommen, die 10 und 4 % betragen. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß für Apparate, für Maſchinen, für Maſchinen⸗ teile, die Fremdlieferungen darſtellen, d. h. Liefe⸗ rungen von fremden Firmen, und die in den Monaten vor dem 1. Auguſt ſchon beſtellt und in Arbeit gegeben werden müſſen, die Lahmeyerwerke die Arbeit leiſten müſſen, welche durch die 10 und 4 % abgegolten werden ſoll, ohne das Recht, das buchſtäbliche Recht auf dieſe Ver⸗ gütung zu genießen. Trotzdem ſind ſie damit ein⸗ verſtanden, daß dieſe für ſie ungünſtige wort⸗ getreue Auslegung Kraft behält und daß ihnen dieſe 10 und 4 % nur für diejenigen Fremdliefe⸗ rungen bewilligt werden, die, wie in dem Vertrage vorgeſehen, bis zum 31. Juli auch wirklich Auf⸗ ſtellung in den Werken finden. Einen ähnlichen Standpunkt nehmen ſie bei Punkt 4 ein, der Beſchaffung von Kabeln, bei der uns ein Extrarabatt von 7½ »% bewilligt wird. Dieſer Extrarabatt hat eigentlich mit der Auf⸗ löſung des Vertrages wenig zu tun; er iſt eine Entſchädigung für gewiſſe entgangene Verdienſte, für deren Entgehen aber die Lahmeyerwerke nicht verantwortlich gemacht werden können, ſondern die eine Folge des Vertrages als ſolchen ſind. Ich verweiſe für die Einzelheiten auf die Vorlage ſelbſt und möchte nur betonen, daß es allerdings richtig iſt, daß wir die Übergangszeit, während welcher der Ring nicht beſtand und welche ſehr günſtig für die Konſumenten war, infolge des Vertrages nicht ausnutzen konnten, da wir nicht in freiem Markte kaufen durften. Wenn die Lahmeyerwerke hier nun dafür uns eine nachträgliche Entſchädigung von 7½ % gewähren auch auf die Lieferungen in 1910, ſo iſt das ein gewiſſes Entgegenkommen. Ob dasſelbe zahlenmäßig genau den Schaden deckt, den wir ideell erlitten haben, das vermag ich nicht anzugeben, das kann überhaupt kein Menſch an⸗ geben, weil entſprechende Berechnungen nicht auf⸗ geſtellt und Offerten nicht eingeholt ſind. Tatſache iſt, daß unter Umſtänden Kabel ſogar weit unter dem Selbſtkoſtenpreis abgegeben ſind. Es iſt nun die Frage, ob und wieweit wir in der Lage waren, aus dieſem Kampfespreis Vorteil zu ziehen. Ich möchte auf die Übergangsbeſtimmungen, die ſich eigentlich ganz von ſelbſt ergeben, nicht weiter eingehen. Ich habe gegen ſie irgendein Monitum nicht zu ziehen; ſie ergeben ſich aus dem Wortlaut des Vertrages und nach dem geſunden Menſchenverſtand. Nur bei Punkt 9 — Kohlen⸗ lieferungen — ſcheint mir eine etwas unglückliche Faſſung vorzuliegen. Es heißt da: 475 Am 1. Auguſt etwa vorhandene Keſſel⸗ kohlen werden ſeitens der Stadtgemeinde zum Selbſtkoſtenpreiſe der Felten & Guille⸗ aume⸗Lahmeyerwerke übernommen, — ein Ding, das ich für ſelbſtverſtändlich betrachte, worüber nicht zu reden iſt — etwa fehlende —heißt es nun weiter — den Felten & Guilleaume⸗Lahmeyerwerken ſeitens der Stadtgemeinde zu ihrem Selbſt⸗ koſtenpreis abgegeben. D. h. doch: vor dem 1. Auguſt gefehlt habende, nicht: am 1. Auguſt fehlende; ich verſtehe dieſen Satz in der verleſen Faſſung nicht recht, ich verſtehe ihn nur ſo, daß, wenn ein kleines Quantum Kohlen fehlt, ſo klein, daß es für die Lahmeyerwerke nicht mehr lohnt, einen Abſchluß zu machen, weil er zu teuer wird, dann die Stadt aus ihren Vorräten einſpringt und den Werken zum Selbſtkoſtenpreiſe die Kohlen überläßt. Wenn ich, wie ich aus der Zuſtimmung des Herrn Dezernenten ſehe, dieſen rätſelhaften Punkt des Vertrags richtig gedeutet habe, ſo möchte ich Sie bitten, dem ganzen Ihre Zuſtimmung zu erteilen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Dem mit der Pächterin des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks, der Felten & Guilleaume⸗ Lahmeyerwerke⸗A.⸗G., abgeſchloſſenen Aus⸗ einanderſetzungsvertrag betr. die Übernahme des Elektrizitätswerks in ſtädtiſche Ver⸗ waltung am 1. Auguſt 1910 wird zugeſtimmt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 11 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Vergrößerung der Maſchinenanlage des Elektrizitätswerks. — Druckſache 316. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich weiß nicht, ob Sie ſich noch unſerer letzten Beratungen im Etatsausſchuß betr. das Elektrizitätswerk und den Sonderetat desſelben erinnern und insbeſondere des Herrn Dezernenten: ſeine Stirn war damals umwölkt, ſein Gemüt etwas verdüſtert, (Heiterkeit) und er ſah ſchwarz für die Zukunft und für das Leben, das ſich auf unſerm Elektrizitätswerk, namentlich wenn es in eigener Regie ſtehen würde, abſpielen würde. Aus dieſer Vorlage lacht uns aber wieder freudige Zuverſicht entgegen. War der Grund ſeiner Mißſtimmung damals darin zu ſuchen, daß, wahrſcheinlich zum erſten Male in ſeiner Amts⸗ periode, die ſtändige Zunahme der Stromabnahme ausgeblieben war bzw. ſich erheblich verlangſamt hatte, ſo kann er uns heute wieder mit Zahlen kommen, die beweiſen, daß dies nur ein vorüber⸗ gehender Zuſtand geweſen iſt und daß die Strom⸗ abnahme ſich geſteigert hat und wir damit rechnen müſſen, daß ſie auch in Zukunft weiter ſteigen wird. Meine Herren, dieſe Zahlen bedingen die Ver⸗ größerung unſeres Elektrizitätswerkes. Nun läge es nahe, bei der Größe der Vorlage eigentlich zu be⸗ antragen, die Sache in einem Ausſchuß zu beraten; ich glaube aber, da es ſich hier ja nicht um Details handelt, die im weſentlichen durch eine Ausſchuß⸗ beratung gefördert werden könnten, ſondern im weſentlichen eigentlich nur um Richtlinien, die ge⸗