476 zogen werden ſollen, und um Prinzipien, die ſich auf Grund der Zahlen, die gegeben werden, eigentlich von ſelber ergeben, ſo glaube ich, daß wir trotz der Größe des Objektes von einer Ausſchuß⸗ beratung werden abſehen können. Meine Herren, ich habe Ihnen geſagt: es werden nur Richtlinien gegeben, und deswegen will ich nur mit ganz allgemeinen Fragen und ganz allgemeinen Prüfungsmethoden an dieſe Vorlage herangehen. Es wird ſich zuerſt die Frage erheben: ſoll über⸗ haupt vergrößert werden? Nun, in dieſer Be⸗ ziehung weiſe ich Sie auf die Zahlen hin, die das beweiſen. Es iſt allerdings richtig, daß auch Ende Dezember 1910 noch ein gewiſſes Plus an Kilowatt⸗ ſtunden übrigbleiben wird. Aber, meine Herren, Sie müſſen bei dieſer Rechnung immer etwa 4000 Kilowatt abziehen, die als Reſerve da ſtehen müſſen und die mal fehlen könnten — hoffentlich nicht fehlen werden, wenn bei irgendeiner Ein⸗ richtung ein Unglück paſſiert, welches dieſelbe für längere Zeit außer Gefecht ſetzt. Wenn Sie dieſe 4000 Kilowatt bei dieſer Rechnung abziehen, dann ſehen Sie, daß Ende 1910 nichts mehr übrig iſt, ſondern daß wir aus dieſem Grunde einfach ge⸗ nötigt ſind, an eine entſprechende Vergrößerung zu denken. Es iſt nun die weitere Frage: ſoll in dieſem Maße vergrößert werden? iſt es notwendig, ein Aggregat von 4000 Kilowatt zu ſchaffen, oder könnte man mit einem kleineren auskommen? Gewiß könnte man das; aber ich möchte es nicht empfehlen. Denn ein kleineres Aggregat wird ver⸗ hältnismäßig, in ſeinen Leiſtungen pro Kilowatt⸗ ſtunde errechnet, viel teurer, und ich bemerke, daß, wenn wir mit einer ſolchen halben Maßregel vor⸗ gehen würden, die andere Hälfte bald nachfolgen würde. Das heißt, wir würden bei unſerm Elektrizi⸗ tätswerk aus dem Bauen nicht herauskommen, und wer weiß, welche Schwierigkeiten es für den Be⸗ trieb mit ſich bringt, wenn man ihn auf der einen Seite fortführt und auf der anderen immer pro⸗ jektiert und baut, der wird mir zugeben, daß es viel zweckmäßiger iſt, hier ganze Arbeit zu machen und ein Werk zu ſchaffen, das für Jahre vollkommen ausreicht. Aus den Zahlen ergibt ſich aber die Beant⸗ wortung der 3. Frage: ſoll jetzt bereits gebaut werden? Ich glaube, wir würden einen Fehler machen, wenn wir noch warten würden. Die weiteren Projektierungsarbeiten im einzelnen werden noch eine geraume Zeit dauern, und des⸗ halb iſt es wichtig, daß wir dem Magiſtrat heute bereits unſere Zuſtimmung zu dieſer Vorlage geben, damit er an die weiteren Arbeiten herangehen und die Elektrizitätsdeputation im beſonderen die nun⸗ mehr notwendigen Details bearbeiten und ſie ſo fördern kann, daß uns nicht etwa, im Falle wir wirklich einmal einen Defekt erleiden ſollten, eine Apparatnot trifft. Ich empfehle alſo die Annahme der 20 vorlage ohne Ausſchußberatung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Die Kraftanlagen des Elektrizitätswerks Sitzung vom 10. werden nach Maßgabe des vorgelegten An⸗ ſchlages vergrößert. November 1909 2. Die Koſten hierfür werden auf Grund des Koſtenüberſchlages auf 1 000 000 ℳ. feſt⸗ geſetzt. Die Nr. 3 des Ausgabe⸗Abſchnitts 1 vom Extraordinarium des Sonderetats 4 für 1909 von 350 000 ℳ wird demzufolge um 650 000 ℳ verſtärkt.) Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, ich richte an Sie die ſchon ſo häufig ausgeſprochene Bitte, daß Sie doch Ihre Privatgeſpräche in dieſem Raume auf das äußerſte einſchränken. Es iſt tat⸗ ſächlich eine derartige Unruhe, (Stadtv. Freund: Sehr richtig!) daß man hier gar nichts verſteht. Ich muß leider konſtatieren, daß bei den gleichgültigen Dingen, die abſolut nicht verhandelt werden, Ruhe im Saale herrſcht; bei wichtigen Dingen aber ſind meiſt ſo viele Geſpräche, daß man nichts verſtehen kann, und es herrſcht da abſolut keine Aufmerkſamkeit. Ich bitte, daß die Herren ſich gegenſeitig doch auf⸗ muntern, etwaige Unterhaltungen, die ſie als nötig hier im Saale anzuknüpfen empfinden, in den Vor⸗ zimmern fortzuſetzen. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Vorlage betr. Abänderung des Normalbeſoldungs⸗ etats für die Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an den ſtädtiſchen Schulen. — Druckſache 317. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, die Vorlage des Magiſtrats dient dazu, einige kleine Unſtimmigkeiten, die ſich in der von uns ange⸗ nommenen Lehrerbeſoldungsvorlage gezeigt haben, zu beſeitigen. Es handelt ſich darum, daß bei den nach den preußiſchen Miniſterialbeſtimmungen ge⸗ prüften Oberlehrerinnen die Sätze zum Teil hinter den ſtaatlichen Sätzen zurückbleiben. Dasſelbe trifft bei Direktoren neunklaſſiger und ſechsklaſſiger Anſtalten zu, welche bei ihrer Anſtellung als An⸗ ſtaltsleiter bereits ein hohes Oberlehrergehalt be⸗ ziehen. Da eine derartige Regelung dem bei der Lehrerbeſoldungsvorlage im übrigen durchge⸗ führten Grundſatz widerſprechen würde, ſo beantragt der Magiſtrat eine Anderung der in Betracht kommenden Beſtimmungen. Der finanzielle Effekt iſt, wie Sie aus der Vorlage erſehen, gering. Ich bitte um Annahme der Vorlage ohne Ausſchuß⸗ beratung. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Das Gehalt der nach den preußiſchen Mi⸗ niſterialbeſtimmungen geprüften Oberlehre⸗ rinnen (Ziffer IVb des Normaletats) wird wie folgt feſtgeſetzt: 3500 3850 4200 4550 ℳ nach 3 6 9 Jahren 4900 5150 5400 ℳ nach 12 15 18 Jahren. 10 Abſchnitt A4, Ziffer 1 der Ausführungsbe⸗ ſtimmungen zum Normalbeſoldungsetat für die Leiter, Lehrer und 17 . an den ſtädtiſchen Schulen vom 1. April 1908 ab erhält folgende Faſſung: Das Dienſtalter wird berechnet: 1. bei den Anſtaltsleitern (Klaſſen I, 11) vom Tage der etatsmäßigen Anſtellung als Leiter einer höheren Unterrichtsanſtalt ab. Bleibt jedoch das ſo berechnete Gehalt