482 deputation nicht die vorgeſetzte Behörde, die Auf⸗ ſichtsbehörde für die Inſpizientin ſein würde. Da hat nun nach Jahren wieder — denn die Ver⸗ handlungen mit der Königlichen Regierung ziehen ſich bekanntlich immer Jahre lang hin — im Jahre 1907. der Magiſtrat, weil er mit ſeiner Dienſt⸗ anweiſung bei der Königlichen Regierung nicht durchkam, den Beſchluß gefaßt, überhaupt von der Einrichtung einer ſolchen Stelle abzuſehen, und der Stadtverordnetenverſammlung eine entſprechende Vorlage gemacht; die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung nahm im Jahre 1907 denſelben Standpunkt ein und verzichtete, gleichſam unter Proteſt, auf die Einrichtung dieſer Stelle — ſchweren Herzens und zum Schaden der Sache. Der Magiſtrat hat damals durch den Herrn Bürgermeiſter erklären laſſen, daß der Königlichen Regierung die Verant⸗ wortung zufällt. Nachdem nun wieder einige Jahre ins Land gegangen und weitere Verhandlungen zwiſchen dem Magiſtrat und der Königlichen Re⸗ gierung gepflogen worden ſind, kommt heute dieſe Vorlage, deren Inhalt iſt, daß die Königliche Regierung jetzt die Dienſtanweiſung wenigſtens in den Grundzügen und den Hauptpunkten an⸗ erkannt hat, ſo daß die Inſpizientin nunmehr der Schuldeputation unterſtellt iſt. Selbſtverſtändlich nehme ich an, daß die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung nun ſehr gern die Vorlage des Magiſtrats an⸗ nehmen wird. Aber, meine Herren, dieſe Frage ſteht auch noch in einem urſächlichen Zuſammenhang mit einer anderen, noch wichtigeren prinzipiellen Frage, nämlich der Frage des Verhältniſſes der Rektoren zu der Schuldeputation. Bekanntlich ſind die Ver⸗ handlungen hierüber ebenfalls jahrelang ge⸗ pflogen worden, ohne den gewünſchten Erfolg in unſerem Sinne zu haben. Ich erinnere daran, daß im Jahre 1902 die Königliche Regierung eine neue Dienſtanweiſung für die Rektoren erließ, bei der das von uns verlangte und mit Recht zu ver⸗ langende Aufſichtsrecht der Schuldeputation gleich⸗ ſam unter den Tiſch gefallen war. Der Magiſtrat machte, wenn ich mich ſo ausdrücken darf, eine Art Vermittlungsvorſchlag; er ſchlug eine Dienſtan⸗ weiſung vor, bei der einigermaßen wenigſtens unſerm Verlangen Rechnung getragen werden kann. Dieſe Verhandlungen dauern nun ſeit 7 Jahren, und bis heute iſt noch keine definitive Entſcheidung der Kgl. Regierung — meines Wiſſens wenigſtens nicht — in die Hände des Magiſtrats, jedenfalls nicht in die Hände der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung gelangt. Inzwiſchen iſt im Jahre 1906 das Volksſchulunterhaltungsgeſetz gekommen, welches ausdrücklich anerkennt, daß die Schuldeputation ein ſtaatliches Organ iſt. Deshalb können wir meines Erachtens auf Grund des Rechtsſtandpunkts ver⸗ langen, daß die Schuldeputation, da ſie ein Organ der ſtaatlichen Schulaufſicht darſtellt, in vollem Umfange die vorgeſetzte Behörde der Rektoren iſt, und es ſcheint mir am Platze, bei dieſer Gelegenheit einmal den Magiſtrat zu fragen, ob denn vielleicht nun wieder 7 Jahre vergehen werden, bis wir eine definitive Außerung oder eine Entſcheidung der Regierung über dieſe für uns doch immerhin prinzipiell wichtige Frage erhalten. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, eine Antwort iſt von der Kgl. Regierung oder von dem Miniſter bisher nicht eingegangen, obwohl ſchon eine ganze Reihe von Jahren verſtrichen ſind. Sitzung vom 10. November 1909 Der Herr Vorredner irrt aber, wenn er 7 Jahre annimmt; 4 Jahre ſind ſeit den letzten Verhand⸗ lungen vergangen. Der Herr Regierungspräſident hatte ſeinerzeit in uns gedrungen, die Sache recht zu beſchleunigen, damit er die Verhandlungen bei dem Herrn Miniſter zum Abſchluß bringen könnte. In dem Schulunterhaltungsgeſetz iſt die Schul⸗ deputation ganz klar und unzweideutig als Aufſichts⸗ behörde anerkannt worden, und es würde dem entſprechen, wenn das auch in der Dienſtanweiſung für die Rektoren zum Ausdruck gebracht würde. In den Jahren ſeit Erlaß des Schulunterhaltungs⸗ geſetzes iſt eine Differenz mit einem Rektor aller⸗ dings noch nicht vorgekommen, ſo daß wir das Fehlen einer entſprechenden Stelle bisher nicht ſo ſehr empfunden haben. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit noch be⸗ merken, daß vor wenigen Tagen eine Verfügung der Kgl. Regierung eingegangen iſt, welche uns mitteilt, daß die Inſpizientin für den Haushaltungs⸗ unterricht nicht unter das Lehrerbeſoldungsgeſetz fällt. Sie iſt demnach als Gemeindebeamtin zu betrachten. Ich glaube, dagegen wird nichts ein⸗ zuwenden ſein. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Im Stadthaushaltsetat für das Rechnungs⸗ jahr 1910 iſt die Stelle einer Inſpizientin für den Haushaltungs⸗ und Handarbeitsunterricht neu einzuſtellen. Als Beſoldung iſt das Ein⸗ kommen einer wiſſenſchaftlichen Lehrerin an den Gemeindeſchulen nebſt einer ruhegehalts⸗ berechtigten Zulage von 700 ℳ vorzuſehen.) Vorſteher Kaufmann: Der nächſte Gegen⸗ ſtand der Tagesordnung betrifft: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Berſicherung der ſtädtiſchen Gebände, Anlagen und Mobilien gegen Brandſchaden. — Druck⸗ ſachen 187, 304. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Rothholz: Meine Herren, der Ausſchuß für die Selbſtverſicherung iſt dreimal zuſammenberufen worden. Die erſte Sitzung bald nach den Ferien konnte nicht ſtatt⸗ finden, weil ſie nicht beſchlußfähig war; die zweite wurde vertagt, da der Magiſtratsvertreter Wert darauf legte, daß alle Mitglieder des Ausſchuſſes von der Denkſchrift des Magiſtrats, welche Ihnen auch zugegangen iſt, Kenntnis nehmen ſollten. Im Ausſchuß war nur eine kleine Minorität vorhanden, welche prinzipiell mit Rückſicht auf große Schadenbrände jeder Art die Selbſtver⸗ ſicherung ablehnte, die Anſicht vertretend, das Riſiko für die Stadt würde im Vergleich zu den Vorteilen zu groß ſein. Ein anderer Teil der Mitglieder des Ausſchuſſes wandte ſich nicht prin⸗ zipiell gegen die Selbſtverſicherung, glaubte aber, die Einführung der Selbſtverſicherung von der Bildung eines Reſerve⸗ oder Garantiefonds ab⸗ hängig machen zu müſſen. Dieſe Herren vertraten ungefäyr den Standpunkt des Magiſtrats und wollten die Vorlage des Magiſtrats annehmen, welche der Vertreter des Magiſtrats auch wiederholt energiſch verteidigte. Die Majorität des Ausſchuſſes wollte für die Stellungnahme zur Selbſtverſicherung aber nicht die Bildung des Verſicherungsfonds