486 29 Feueiverſicherungsgeſellſchaften, die im Jahre 1899 erſt begründete Badiſche Feuerverſicherungs⸗ bank, über eine Geſamtverſicherungsſumme von 422 Millionen Mark verfügt hat. Bedenken Sie dazu, daß all die Geſellſchaften außer in der eigenen Kapitaltraft noch eine feſte Stütze haben durch ihr Rückverſicherungsſyſtem, dann werden Sie ermeſſen, daß mit dieſen Rieſengebilden eine Selbſt⸗ verſicherung der Stadt — nicht etwa eine ſtädtiſche Feuerſozietät; das ſteht auf einem ganz andern Blatte —, ein Selbſtverſicherung, die ſich auf die ſtädtiſchen Gebäude beſchränkt, niemals konkurrenz⸗ fähig iſt. (Sehr richtig!) Ich kann mich daher nur dem anſchließen, was hierüber in dem Berichte der Geſellſchaften geſagt iſt, nämlich daß die Einführung der Selbſt⸗ verſicherung für die Stadt Charlottenburg, vom wirtſchaftlichen und kulturellen Standpunkt be⸗ trachtet, angeſichts des im Vergleich zu andern Kulturländern anerkannt hoch entwickelten deutſchen Feuerverſicherungsweſens nicht einen Fortſchritt, ſondern geradezu einen Rückſchritt bedeuten würde. Ich faſſe mich dahin zuſammen, meine Herren, daß angeſichts der geringen Summe, die wir er⸗ ſparen, gegenüber dem ungeheuer großen Riſiko, das wir eingehen, daß angeſichts der allgemeinen Geſichtspunkte, die ich darzulegen mir erlaubt habe, meine Freunde in ihrer Mehrheit den Ausſchuß⸗ antrag ablehnen und Sie um Annahme der Magiſtratsvorlage bitten, derzufolge der bisherige Zuſtand erhalten bleibt und durch eine Vermehrung der vertragſchließenden Geſellſchaften und Ver⸗ beſſerung der Bedingungen noch geſichert und ver⸗ billigt wird. (Bravo!) Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, ich glaube, die Angelegenheit wird von vielen der Kollegen ſtark vom Gefühlsſtandpunkt betrachtet. Man iſt ſehr leicht geneigt, ebenſo wie im Privat⸗ leben zu ſagen: ich will mich ſichern gegen ſchwere Schäden, ich will ruhig ſchlafen. Meine Herren, ich gebe zu, wenn wir die Selbſtverſicherung voll⸗ kommen ablehnen, in jeder Weiſe, dann wird dieſem Gefühlsmoment in vollem Maße Rechnung ge⸗ tragen. Ich meine aber, dieſes Gefühlsmoment kann für unſere Entſchließungen keine Rolle ſpielen; wir werden uns nur fragen müſſen: wie liegt ver⸗ ſicherungstechniſch die Frage, iſt der Kreis der Objekte, die wir gegen ſo groß, daß eine Selbſtverſicherung wirtſchaftlich gerechtfertigt iſt oder nicht? Über dieſen Punkt kann man ja meines Erachtens zweifelhaft ſein; man kann auf dem Standpunkt ſtehen, daß man noch verſchiedenartigere Objekte haben müſſe als wir, man kann ein Betrag von 60 Millionen, wie er ungefähr jetzt wohl repräſentiert wird, durch unſere Gebäude uſw., nicht genügt, um eine Selbſtverſicherung einzugehen, daß man z. B. erſt 100 Millionen haben müßte. Ich verſtehe ſolche Bedenken vollkommen. Aber bei einem gewiſſen Stand des Wertes der ſtädtiſchen Gebäude müßte man ſich die Frage vorlegen: ſind wir nicht nunmehr in der Lage, mit Vorteil ſelbſt zu verſichern? Und man müßte dieſe Frage meines Erachtens bejahen. Meine Herren, man kann nicht ohne weiteres die Frage ſo ſtellen, wie Herr Kollege Meyer es getan hat: das iſt ein Gebiet, das ſpeziell der Privatinitiative überlaſſen Sitzung vom 10. Feuer zu verſichern haben, auf dem Standpunkt ſtehen, daß dann aber in jedem Falle bitten, wenn der November 1909 werden muß; iſt es richtig, hier überhaupt wirt⸗ ſchaftlich auf dieſes Gebiet überzugreifen, iſt es richtig, hier einzugreifen, ohne daß wir eine Rück⸗ verſicherung haben? Ich ſtelle dahin, ob eine Rück⸗ verſicherung von unſerem Standpunkte nicht auch möglich wäre; ich würde das allerdings für un⸗ praktiſch halten. (Zuruf: Nimmt uns ja keine!) Das iſt ja eine andere Frage; Geſchäfte macht jede Geſellſchaft. Ich glaube, man würde wohl an ſich zu der Selbſtverſicherung kommen können. Der Magiſtrat hat ja in ſeiner Vorlage auch eigentlich die Abſicht ausgeſprochen, zu einer Selbſtverſiche⸗ rung zu kommen, indem er einen Reſervefonds anſammeln wollte — das iſt ja der Sinn der Magiſtratsvorlage —, (Widerſpruch des Bürgermeiſters Matting) indem er allerdings die Stellungnahme ſich vor⸗ behält. Aber, meine Herren, wenn man einen Reſervefonds anſammelt, tut man das doch eigent⸗ lich in der Abſicht, nachher wirklich die Selbſt⸗ verſicherung einzurichten. Nun halte ich die Anſammlung eines Reſerve⸗ fonds zwar für etatstechniſch bequemer, aber für unbedingt nötig keineswegs. Die größten Schäden, die bisher aufgetreten ſind, betragen etwa 100 0004 Man könnte alſo mit einem derartigen Maximal⸗ ſatz rechnen. Die Verſicherungsgeſellſchaften rechnen auch nur mit derartigen Maximalſchäden; denn ſonſt würden die Prämien ſicherlich höher ſein. Das erſparte Geld von 4 bis 5000 ℳ können wir gar nicht in dieſem Betrage als erſpart anſehen, ſondern wir müſſen dieſer Summe das Riſiko der Geſellſchaften gegenüberſtellen. Es iſt gar keine Frage, daß der Betrag, der den Verſicherungs⸗ geſellſchaften zugute gekommen iſt, ſehr gering iſt, daß er durchaus keinen beſonders guten Satz dar⸗ ſtellt, ſondern eine durchaus richtige Entſchädigung für das Riſiko iſt, das damit verbunden iſt. Inſofern gebe ich vollkommen zu, daß es vielleicht keinen Zweck hat, die Selbſtverſicherung einzuführen, keinen Zweck hat von dem Standpunkt aus, daß wir ſagen: es iſt ein ſo kleiner Betrag, der erſpart wird, daß es ſich nicht lohnt. Immerhin folge ich aber darin dem Herrn Kollegen Rothholz, der ſagt: dieſer Betrag wächſt mit der Zeit, unſere Gebäude⸗ ſumme wächſt auch mit der Zeit, und es iſt richtig, einen Anfang zu machen. Infolgedeſſen möchte ich mich dem Antrage des Ausſchuſſes zuwenden. Ich betone aber ausdrücklich, ich ſpreche nur in meinem Namen. Die Anſichten in meiner Fraktion ſind ebenſo geteilt wie in der anderen Fraktion. Ich würde mich dieſem Ausſchußantrage . us⸗ angenommen wird, darin zu ſagen ſtatt: „an Stelle der unter Ziffer 9 und 10 auf⸗ geführten Verſicherungsgeſellſchaften“ — „an Stelle der unter Ziffer 6 und 9 aufgeführten Verſicherungs⸗ geſellſchaften“. Ich würde mehr empfehlen, die Städte⸗Feuerſozietät der Provinz Brandenburg dabei zu haben als eine ausländiſche Geſellſchaft, die North British and Mercantile⸗ Feuerverſiche⸗ rungs⸗Aktiengeſellſchaft. Ich möchte auch für den Fall, daß der Antrag Meyer angenommen wird, daß die Magiſtratsvorlage wiederhergeſtellt wird, bitten, dieſe Geſellſchaft zu ſtreichen und ſtatt deſſen zu ſchreiben: „und einer zehnten, vom Magiſtrat noch zu benennenden Geſellſchaft“. Meine Herren, wir können das dem Magiſtrat überlaſſen; der Magiſtrat weiß ja, was wir damit meinen, und ſchußantrag