Sitzung vom 10. November 1909 ich habe auch vollkommen das Magiſtrat die Gelegenheit dann benutzen wird, um ſich von dem Konſortium eine andere größere deutſche Geſellſchaft vorſchlagen zu laſſen; es gibt doch genug andere deutſche Geſellſchaften, die daran teilnehmen können. Ich werde dem Herrn Vorſteher meine Anträge noch genauer formuliert überreichen. Wir ſollten ſowohl in dem einen wie im anderen Falle dazu kommen, nur mit deutſchen Geſellſchaften abzuſchließen. Im übrigen würde im Falle der Annahme des Ausſchußantrages noch zu erwägen ſein, ob der letzte Paſſus, der die volle Selbſtverſicherung der neuen Gebäude in Ausſicht nimmt, nicht zu ſtreichen iſt, ſo daß wir alſo bei Annahme des Aus⸗ ſchußantrages überhaupt nur ein Fünftel des Riſikos zu tragen hätten. Stadtv. Wilk: Ich kann namens meiner Freunde erklären, daß wir geſchloſſen für den Aus⸗ ſchußantrag ſtimmen werden. Wir ſehen nach den Ausführungen des Herrn Branddirektors abſolut nicht ein, daß es ein allzu großes Riſiko wäre, auf dieſe Selbſtverſicherung einzugehen. Wir erblicken gerade in dieſem kleinen Verſuch den Anfang und hoffen, daß ſpäter, wenn er ſich bewähren wird, überhaupt die Selbſtverſicherung eingeführt wird. Auch die gute Beſchaffenheit der ſtädtiſchen Ge⸗ bäude, ganz beſonders der neueren Gebäude, die geſchaffen werden, bietet doch die größte Garantie dafür, daß in dieſen Gebäuden herzlich wenig paſſieren kann. Es ſoll zugegeben werden, daß die Feuersgefahr in der Gasanſtalt und dem Elektrizi⸗ tätswerk größer iſt; aber das wiegen doch die andern Gebäude wieder auf. Herr Kollege Meyer hat den Brand im Viktoriaſpeicher angeführt. Aber dieſer iſt doch mit unſern ſtädtiſchen Gebäuden nicht zu vergleichen, dort haben ſehr leicht explodierbare Stoffe gelagert. Auch die Berliner Garniſonkirche iſt ein ganz alter Bau geweſen, der eine morſche Dachkonſtruktion hatte, und das gleiche trifft bei der Kirche in Ham⸗ burg zu, die ebenfalls ſehr alt war. Wir haben in Charlottenburg aber nur mit modernen Bauten zu rechnen, und da iſt es zu empfehlen, daß wir dem Antrage des Ausſchuſſes zuſtimmen. Ich möchte Sie bitten, demgemäß zu beſchließen. Bürgermeiſter Matting: Ich glaube mit Herrn Stadtv. Stadthagen, daß der Ausſchußantrag, der die Beſeitigung der Geſellſchaften unter Ziffer 9 und 10 von der Beteiligung an der Feuerverſiche⸗ rung wünſcht, nicht abſolut wörtlich und zwingend zu verſtehen iſt, ſondern daß durch dieſe Faſſung nur hat ausgedrückt werden ſollen, es möge die Beteiligung auf § Geſellſchaften bzw. auf 8—10 beſchränkt werden, und es bleibe im übrigen für den Fall, daß der Ausſchußantrag angenommen werden ſollte, dem Magiſtrat überlaſſen, nun die Beteiligung unter den 10 hier genannten Geſell⸗ ſchaften nach eigenem Ermeſſen zu beſtimmen. Für dieſen Fall würde wahrſcheinlich die Even⸗ tualität in Erfüllung gehen, die Herr Stadtv. Stadt⸗ hagen angedeutet hat. Ob aber für den Fall, daß die Magiſtratsvorlage von Ihnen unverändert angenommen werden ſollte, alſo die grundſätzliche Ablehnung der Selbſtverſicherung erfolgen ſollte, es zweckmäßig und gerechtfertigt erſcheinen ſollte, alsdann in der Zuſammenſetzung des Konſortiums noch wieder eine Anderung zu wünſchen und ein⸗ 487 Zutrauen, daß der treten zu laſſen, das möchte ich doch zur Prüfung anheimſtellen. Die Frage, ob die North British and Mercan⸗ tile⸗Geſellſchaft an der Verſicherung oder ob über⸗ haupt eine ausländiſche Geſellſchaft zu beteiligen iſt, hat uns bereits früher beſchäftigt. Ich erinnere mich: auch ſchon in der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung entweder im Plenum oder im Etatsausſchuß. Es iſt damals vom Magiſtrat geltend gemacht worden, daß nach den von uns eingezogenen Informationen das Verſicherungsgeſchäft derartig international iſt, daß es füglich unmöglich iſt, der⸗ artig exkluſiv nationale Geſichtspunkte hervor⸗ zukehren. (Stadtv. Gredy: Sehr richtig!) Unſere Geſellſchaften haben uns ſelbſt geſagt: ja, wir verſichern ebenſoviel im Auslande als die North British and Mercantile und andere Geſellſchaften in Deutſchland verſichern; (Stadtv. Gredy: Sehr richtig!) ebenſo wenig wie es uns gefallen würde, daß man unſere Geſellſchaften im Auslande boykottierte, können wir unſere Zuſtimmung geben, daß man die ausländiſchen Geſellſchaften vom deutſchen Ge⸗ ſchäft ausſchließt. Das iſt ein Geſichtspunkt der Parität, der Reziprozität, dem man ſich nicht ent⸗ ziehen ſollte. (Stadtv. Gredy: Sehr richtig!) Uund nun kommt hinzu, daß dieſe Geſellſchaft tat⸗ ſächlich in dem Konſortium verblieben iſt, und daß ſie auch in den letzten 5 Jahren an den Riſiken ſehr erheblich mitgetragen hat, daß ſie auch mitgeblutet hat — und gerade in der letzten Verſicherungs⸗ periode iſt das Ergebnis für die Geſellſchaften kein gutes geweſen. Nun dieſe Geſellſchaft, die doch auch ihre Haut zu Markte getragen hat, als die einzige auszuſcheiden, das würde mir, ganz ab⸗ geſehen von den allgemeinen Geſichtspunkten, im beſonderen als unbillig erſcheinen, und ich möchte bitten, aus dieſem Geſichtspunkte davon abzuſehen. Nun darf ich wohl dieſe mehr untergeordnete Frage verlaſſen und zu einem großen Geſichtspunkt der Selbſtverſicherung übergehen. Da muß ich zunächſt hier wie im Ausſchuß die Magiſtratsvorlage vom 15. Juni dieſes Jahres vor einem Miß⸗ verſtändnis oder vor einer irrtümlichen Auslegung bewahren. Es wird von den Herren ſo aufgefaßt — auch vom Herrn Stadtv. Meyer —, als ob der Magiſtrat in ſeiner Vorlage ſich eigentlich ſchon für eine Selbſtverſicherung ausgeſprochen oder ſie wenigſtens in Ausſicht genommen habe. Meine Herren, ich habe im Ausſchuſſe ſchon wörtlich den Paſſus aus der Begründung der Magiſtratsvollage vorgeleſen — abgeſehen davon, daß im Tenor der Vorlage davon gar nichts ſteht — und ſchließlich iſt doch der Tenor maßgebend. In der Begründung heißt es aber folgendermaßen: Der zu dieſem Zweck eingeſetzte Ausſchuß — nämlich der Magiſtratsausſchuß — hat eine umfangreiche Arbeit geleiſtet, deren Ergebnis in dem Bericht vom 27. April v. I. niedergelegt iſt, auf den wir hierdurch Bezug nehmen. Es wird darin — — nämlich in dem Ausſchußbericht, der inzwiſchen gedruckt worden iſt — 2 auf Grund des geſammelten Materials emp⸗ fohlen, für die nächſten fünf Jahre es noch bei dem bisherigen Verfahren der Verſicherung durch ein Konſortium uſw. zu belaſſen; in⸗ zwiſchen jedoch die Selbſtverſicherung durch