490 Sitzung vom 10. verſicherung innerhalb der Jahre von 1892 bis 1902 475 000 ℳ betragen, daß es aber im ganzen an Entſchädigungen ſelbſt nur 24 000 bekommen hätte. Sie ſehen, welche Erſparniſſe Leipzig durch die Selbſtverſicherung erlangt hat. Nun hat Herr Kollege Meyer grauſig zu machen geſucht, indem er anführte, es könnten ſo und ſoviel Gebäude durch Brände vernichtet werden. Meine Herren, bei jedem Betriebe, den wir über⸗ nehmen, könnte man ebenſolche Gefahren ſchildern. Da gibt erſt die Praxis einen Anhalt, und nach den Erfahrungen, die in der Denkſchrift zuſammen⸗ getragen ſind, kann man wohl die Selbſtverſicherung wagen, wenigſtens in dem kleinen Maßſtabe, wie wir es hier wollen. Nun aber, meine Herren, noch auf einen kleinen Geſichtspunkt möchte ich hier aufmerkſam machen. Dem Reichstag wurde von dem neuen Block auch die Beſteuerung der Feuerverſicherungs⸗ prämien vorgelegt. Kommt die Beſteuerung der Feuerverſicherungsprämien von Reichs wegen, dann müßten ſich die Städte auf eine große, neuauf⸗ zubringende Steuer, wie bei der Talonſteuer, gefaßt machen. Deshalb halte ich den Zeitpunkt für gegeben, ſchon jetzt mit der Selbſtverſicherung zu beginnen. Ich bleibe bei meinem Vorſchlage, den Ausſchußantrag anzunehmen. Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Es liegt der Antrag des Ausſchuſſes vor, in die Selbſtverſicherung einzutreten. Dem⸗ gegenüber beantragt Herr Kollege Meyer die An⸗ nahme der Magiſtratsvorlage. Herr Kollege Stadt⸗ hagen beantragt zum Ausſchußantrage, die Ziffern 9 und 10 in den Zeilen 2 und 3 zu ſtreichen und durch die Ziffern 6 und 9 zu erſetzen und ferner den zweiten Teil des Antrages von den Worten „und neue Gebäude“ an zu ſtreichen. Für den Fall der Annahme der Magiſtratsvorlage will auch dort Herr Kollege Stadthagen die ſechſte unter den Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaften geſtrichen ſehen und dem Magiſtrat anheimgeben, eine zehnte Geſellſchaft an deren Stelle oder dieſelbe Geſellſchaft wiederum aufzunehmen. So lautet der von Herrn Kollegen Stadthagen mir übergebene Antrag. Ich würde, da der Ausſchuß einen beſtimmten Antrag ſtellt, der allerdings nicht weiter geht als die Magiſtratsvorlage, dennoch hier dem Ausſchuß⸗ antrag, ſchon ſeiner Beratung halber, den Vorzug laſſen zu müſſen glauben und werde, wenn ich keinen Widerſpruch höre, über dieſen zuerſt ab⸗ ſtimmen laſſen. Vorher bringe ich jedoch für den Fall ſeiner Annahme den Antrag Stadthagen zur Abſtimmung, die Ziffern 9 und 10 im Ausſchußantrage durch die Ziffern 6 und 9 zu erſetzen. (Der Antrag wird abgelehnt.) Ich muß jetzt getrennt abſtimmen laſſen, da Herr Kollege Stadthagen beantragt, in dem Aus⸗ ſchußantrage den letzten Satz: und neue Gebäude, welche im Laufe der Ver⸗ ſicherungsperiode hinzukommen, von der Stadtgemeinde ganz in Selbſtverſicherung genommen werden. zu ſtreichen. Ich werde alſo den Ausſchußantrag in zwei Abteilungen zur Abſtimmung bringen. Der Ausſchuß empfiehlt in dem erſten Teile ſeines Antrages: aus November 1909 die Magiſtratsvorlage mit der Maßgabe an⸗ zunehmen, daß an Stelle der unter Ziffer 9 und 10 aufgeführten Verſicherungsgeſell⸗ ſchaften die Stadtgemeinde Charlottenburg mit 20% der Verſicherungsſumme in Selbſt⸗ verſicherung eintritt. (Der Antrag wird abgelehnt.) Der zweite Teil des Ausſchußantrages fällt nunmehr wohl von ſelbſt; ich glaube nicht, daß der Ausſchuß darüber jetzt noch eine Abſtimmung wünſcht. Nachdem der erſte Teil des Ausſchuß⸗ antrages gefallen iſt, 20% der Verſicherungsſumme in Selbſtverſicherung zu nehmen, iſt es ſelbſtver⸗ ſtändlich, daß es auch im Sinne des Ausſchuſſes liegt, daß neue Gebäude nicht ganz in Selbſtver⸗ ſicherung genommen werden. Darüber laſſe ich gar nicht mehr abſtimmen. Wir kommen nun zur Abſtimmung über die Magiſtratsvorlage, zu welcher ebenfalls ein Antrag des Herrn Kollegen Stadthagen vorliegt. (Zuruf des Stadtv. Dr Stadthagen.) — Herr Kollege Stadthagen zieht ſeinen Antrag zurück. Es iſt demnach nur noch die Magiſtrats⸗ vorlage übrig. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Die ſtädtiſchen Gebäude, Anlagen und Mobilien werden nach Maßgabe der durch den zurzeit gültigen Vertrag vom 21. März, 20. April 1905 und den Zuſchlagsbeſcheid vom 18. Dezember 1906 (betr. Schiller⸗ theater Blatt 205 Akt. Fach 85 Nr. 1) feſt⸗ geſetzten Bedingungen — unter Erhöhung des vereinbarten Rabatts von 5 auf 15% für ſämtliche Verſicherungen mit Ausnahme des Elektrizitätswerks, jedoch mit Einſchluß der Gasanſtalten und des Schillertheaters — für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum 1. April 1915, gemeinſchaftlich und zu gleichen Teilen bei der 1. Berliniſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗Anſtalt, 2. Magdeburger Feuer⸗ Verſicherungs⸗ Ge⸗ ſellſchaft, Preußiſchen National⸗ Feuer⸗ Verſiche⸗ rungs⸗Geſellſchaft, SchleſiſchenNational⸗Feuer⸗Verſicherungs⸗ Geſellſchaft, . Vaterländiſchen (Elberfelder) Feuer⸗Ver⸗ ſicherungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft, . North British and Mercantile Verſicherungs⸗Aktien⸗Geſellſchaft, . Aachener und Münchener Feuer⸗ Ver⸗ ſicherungs⸗Geſellſchaft, 3. 4. Feuer⸗ 8. Preußiſchen Feuer⸗Verſicherungs⸗Aktien⸗ Geſellſchaft, 9. Cölniſchen Feuer⸗ Verſicherungs⸗ Aktien⸗ Geſellſchaft, 10. Städtefeuer⸗Sozietät der Provinz Bran⸗ denburg gegen Brandſchaden verſichert.) Meine Herren, Sie haben vorher zu Puntt 15 der Tagesordnung einen Ausſchuß eingeſetzt und in den Ausſchuß auch Herrn Bollmann gewählt. Herr Bollmann wünſcht zugunſten des Herrn Mottek dieſem Ausſchuß zurückzutreten. — Ein Wider⸗