Sitzung vom 10. den Grundſatz, daß die Wertzuwachsſteuer, die in dieſem Jahre eingeführt würde, noch zu einem gewiſſen Vorrecht würde; er hat den Termin des 1. April feſtgeſetzt, und dieſer Termin des 1. April war damals, als dieſe Behauptung auftrat, aller⸗ dings ſchon vorbei. Der jetzige Reichstag, der Reichs⸗ tag der vorigen Seſſion, hat es aber durchaus aus nicht in der Macht, das Geſetz, das ſpäter ein⸗ mal erlaſſen werden wird, eventuell im Jahre 1911 oder 1912, ſeinerſeits jetzt ſchon in gewiſſen Grund⸗ prinzipien feſtzulegen; er kann lediglich Wünſche ausſprechen. Wie das Geſetz nachher werden wird, können wir heute durchaus nicht wiſſen. Wir können ſogar nicht mit abſoluter Sicherheit ſagen, daß die Reichswertzuwachsſteuer im Jahre 1912 eingeführt werden wird; denn, meine Herren, die Regierung, die ſich bis dahin, bis 1909, über⸗ haupt noch nicht mit der Frage beſchäftigt hatte, wenigſtens noch nicht eingehend, braucht natürlich Zeit, um dieſe Materie genau zu ſtudieren. Wieviel Zeit, können wir nicht wiſſen; wir können bloß wiſſen, daß dem Reichstage eine Vorlage über die Reichswertzuwachsſteuer gemacht werden ſoll; aber ob die Regierung, der Bundesrat ſie bis 1912 vor⸗ legen wird, wiſſen wir nicht. Angenommen aber, er legt ſie vor, dann wiſſen wir durchaus noch nicht, wie der Reichstag ſie umgeſtaltet. Infolgedeſſen können wir mit dem Moment rechnen, daß wir, wenn wir in dieſem Jahre noch — ich betone ausdrücklich: in dieſem Jahre — in aller Schleunig⸗ keit die Wertzuwachsſteuer einführen, ähnlich wie es Schöneberg gemacht hat, dann gewiſſe Vor⸗ teile vor den Gemeinden haben werden, die im Jahre 1911 oder vor dem 1. Januar 1910 eine Wertzuwachsſteuer noch nicht gehabt haben. Ich möchte daher dringend an den Magiſtrat auch meinerſeits das Erſuchen richten, in der Deputation nicht langwierige Verhandlungen wei⸗ ter zu führen, ſondern kurzerhand uns in einer der nächſten Sitzungen ein Statut für die Wertzuwachs⸗ ſteuer vorzulegen. Ich glaube, die Stadt⸗ verordnetenverſammlung wird gern mit der Eile, wie es bei anderen Gelegenheiten, wo es vielleicht nicht nötig war, von uns gewünſcht wurde, ar⸗ beiten, auch in der Nacht die Arbeit vornehmen, um die Sache zu klären, damit nicht die Inter⸗ eſſenten die Zeit noch zu Verkäufen benutzen können. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Her⸗ ren, die Angelegenheit iſt an den Magiſtrat noch nicht gelangt. Sie wird noch im Schoße der De⸗ putation behandelt. Die Deputation hat eine Reihe von Sitzungen gehabt, in denen ſie die An⸗ gelegenheit beraten hat, Die letzte Sitzung hat am 26. Oktober ſtattgefunden. Die Deputation hat aber nicht nur beraten, ſondern ſie hat auch ein umfangreiches Material beſchafft aus den anderen Städten, und ſie hat eine Statiſtik auf⸗ geſtellt, um einigermaßen ermeſſen zu können, wie wohl die Wertzuwachsſteuer bei uns wirken würde. Sie iſt aber zu einem poſitiven Ergebnis noch nicht gelangt. Die Materie iſt, meine Herren, wie Sie wiſſen, nicht nur an ſich ſehr ſchwierig in bezug auf ihre Geſtaltung, ſondern auch in bezug auf die Wirkung, die eine ſolche Steuer ausüben wird, Es gehen da die Anſichten ſehr auseinander. Die Materie iſt aber ferner auch ſchwierig, und zwar November 1909 495 bei uns ſchwieriger als in anderen Städten mit Rückſicht auf unſere nachbarlichen Verhältniſſe, (ſehr richtig!) und wir müſſen ſehr wohl erwägen, meine Herren, was da nun wieder für neue Folgerungen ge⸗ zeitigt werden würden. So in Hurraſtimmung, in einer Nachtſitzung, wird ſich die Angelegenheit glaube ich, nicht erledigen laſſen; es gehören doch eingehende Erwägungen dazu, um ſicher zu gehen, daß ſich die Stadt nicht auf einen falſchen Weg begibt. Eine weitere Schwierigkeit iſt nun noch dazu⸗ getreten, wie der Herr Interpellant, Herr Stadtv. Guttmann, auch ſchon geſagt hat, durch § 90 der Reichsſtempelnovelle, welcher eine Reichswertzu⸗ wachsſteuer in Ausſicht nimmt. Auch hier, meine Herren, wird man wieder Rückſicht darauf nehmen müſſen, wie dieſe Steuer, wenn ſie eingeführt wird, bei uns wirken würde. Alſo, meine Herren, es iſt eine ſehr ſchwierige Materie, und Sie können der Deputation ebenſo wenig wie nachher dem Ma⸗ giſtrat Vorwürfe machen, wenn ſie dieſe Materie eingehend beraten, denn wir ſind verpflichtet, Ihnen nachher ein klares Bild darüber zu geben, wie ſich die Sache geſtalten wird. Die Arbeiten ruhen nicht; ſie gehen ſo vorwärts, wie es bei vielen anderen Angelegenheiten, die wir zu be⸗ arbeiten haben, nur möglich iſt. (Ein Antrag des Stadtv. Zietſch auf Be⸗ ſprechung der Anfrage wird genügend unterſtützt.) Stadtv. Guttmann: Meine Herren, ich habe die Beſprechung nicht verlangt, wenn ich auch den Antrag unterſtützt habe, weil ich aus den Aus⸗ führungen des Herrn Oberbürgermeiſters den Mut geſchöpft habe, daß die Arbeiten des Aus⸗ ſchuſſes, die bis jetzt wenigſtens mit nicht zu großem Eifer betrieben worden ſind, (Zuruf: Koloſſal eifrig!) jetzt weiter gefördert werden. Ich möchte mir nur eine Bemerkung gegen⸗ über dem Herrn Oberbürgermeiſter erlauben. Er hat von der in Ausſicht ſtehenden Reichswert⸗ zuwachsſteuer geſprochen und angedeutet, ſoviel ich verſtanden habe, daß dieſer Beſchluß des Reichs⸗ tags uns bei der Einführung der Wertzuwachs⸗ ſteuer irgendwie hindern könnte. Das iſt nicht der Fall. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: nicht geſagt!) — Dann habe ich falſch verſtanden. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich habe die Schwierigkeiten betont!) Ich kann das nicht verſtehen, inwieweit Schwierig⸗ keiten darin für die ſofortige Einführung der Wertzuwachsſteuer gefunden werden können. Es wäre ja beſſer geweſen, wenn wir ſie vor dem 1. April ſchon eingeführt hätten.; (Zuruf: Na alſo!) wir haben es leider nicht getan, durch die künftige Reichswertzuwachsſteuer kann aber meines Er⸗ achtens eine Schwierigkeit für die jetzige Ein⸗ führung nicht erwachſen. Ein im Mai 1909 er⸗ folgter Erlaß der Finanzminiſters und des Miniſters des Innern hat beſtimmt, daß nicht über 25% des Wertzuwachſes in Anſpruch genommen werden dürfe; es ſind weitere Beſtimmungen über Be⸗ freiungen uſw. getroffen, die als erforderlich erachtet werden, es ſind aber keinerlei Hinderniſſe für Das habe ich