506 Weg zu beſchreiten, wirklich für ein bißchen welt⸗ fremd halten, und die hohen Herren vom Kammer⸗ gericht, die uns durch ihre Entſcheidung dazu ge⸗ nötigt haben, werden ja wahrſcheinlich auch dieſe Bezeichnung etwas verdienen. Aber ſo außer⸗ ordentlich warme Freunde des Fortbildungsſchul⸗ weſens wie der Herr Kollege Zander begrüßen eine ſolche Entſcheidung als einen Ausfluß großer Weisheit. Weil eben die Stundenpläne vorher ein bißchen willkürlich feſtgeſetzt worden ſind, hat das Kammergericht eingegriffen und hat geſagt: ſo etwas dürft ihr nicht mehr tun, dazu müßt ihr ein Ortsſtatut erlaſſen und den Stundenplan in der Form eines Ortsſtatuts erſt durchberaten, zur Genehmigung vorlegen und in gehöriger Form dann auch veröffentlichen. Meine Herren, wir ſind ja denn auch dabei, den Stundenplan zu beraten. Irgendwelche Ein⸗ wendungen gegen den Stundenplan, wie er hier der Vorlage mitgegeben iſt, ſind, ſoweit ich gehört habe, auch vom Herrn Kollegen Zander nicht er⸗ hoben worden. Wir können alſo wohl dieſen Stundenplan bewilligen, ich glaube einſtimmig; auch Herr Kollege Zander wird ja ſeine Zuſtimmung dazu geben. Nun muß ich aber dem Herren Kollegen Zander einen ſchweren Vorwurf machen. Nach der Mei⸗ nung des Herrn Kollegen Zander ſteht unſere Pflichtfortbildungsſchule eigentlich auf einem außer⸗ ordentlich tiefen Niveau und erfüllt die Aufgaben, die ihr geſtellt ſind — ich will nicht ſagen in keiner Weiſe, aber doch nur in einer ſehr mangelhaften Weiſe. Herr Kollege Zander hat dieſe Meinung, wie aus ſeiner Rede hervorging, doch ſchon ſeit erheblich längerer Zeit; dieſe Meinung hat ſich nach ſeinen Erfahrungen ſcharf in ihm feſtgeſetzt. Dann hätte Herr Kollege Zander, meine ich, die Pflicht ge⸗ habt, ſchon längſt uns auf dieſe Mängel in unſerer ſtädtiſchen Fortbildungsſchule aufmerkſam zu machen. (Stadtv. Zander: Hat er getan!) Die Gelegenheit dazu war gegeben entweder in Form von Anfragen oder von Anträgen. Dann hätten wir darüber ſprechen können. Meine Herren, ich bin weit davon entfernt, etwa ſchlankweg zu behaupten: in unſerer ſtädtiſchen Pflichtfort⸗ bildungsſchule iſt alles aufs allerſchönſte und beſte beſtellt, daran iſt in keiner Weiſe zu rütteln. Gewiß, wenn man nachſehen wird, wird man finden, daß ſie auch eine Einrichtung iſt, die von Menſchen gehandhabt iſt und die menſchliche Schwächen auf⸗ weiſt, die nicht in jeder Weiſe ideal funktioniert und bei der man an einigen Stellen auch die beſſernde Hand anlegen kann. Der Herr Stadt⸗ ſchulrat ſelbſt hat auf einen ſehr empfindlichen Mangel hingewieſen, der in dem Weſen einer jeden Pflichtfortbildungsſchule heutzutage noch be⸗ gründet iſt, auf den Mangel eines fachlich und pädagogiſch tüchtig vorgebildeten Lehrerſtandes, der zurzeit noch nicht exiſtiert und den heranzu⸗ bilden eine ſehr wichtige Aufgabe iſt. Aber, meine Herren, was der Herr Kollege Zander vorgebracht at, das waren zum großen Teil Quisquilien. a beklagte er ſich darüber, daß ein junger Menſch, den er ſelbſt nach ſeiner ganzen Veranlagung als einen halben Idioten bezeichnete, (Heiterkeit) nun gerade durch die Pflichtfortbildungsſchule auch nicht zu einem glänzend begabten Menſchen gemacht worden iſt. Derartige Dinge wird eine ſehr viel Sitzung vom 24. November 1909 beſſer eingerichtete Pflichtfortbildungsſchule als die unſrige ſicher auch nicht zuſtande bringen. Und was der Herr Kollege Zander ſonſt vorbrachte, bewegte ſich, wenn auch nicht gerade alles auf dieſer ſelben Höhe, doch aber nicht auf einer weit größeren. Vor allem ſind es vollkommen einſeitig dargeſtellte Dinge, denen in keiner Weiſe bisher nachgegangen worden iſt. Der Herr Kollege hätte ja ſchon längſt die Gelegenheit und auch die Pflicht gehabt, dafür zu ſorgen, daß ſolchen Dingen nach⸗ gegangen würde, daß, wenn ſtarke Beſchwerden ſeitens der beteiligten Kreiſe kommen, dieſe geprüft werden und, wenn möglich, ihnen auch abgeholfen wird. Freilich, wenn die Beſchwerden ſich dagegen richten, daß der Unterricht in eine Zeit fällt, in der ſonſt die jungen Leute im Geſchäft tätig waren, ſo wird man dieſer Beſchwerde, wie ſchon der Herr Stadtſchulrat erwidert hat, in keiner Weiſe ſtattgeben können; denn wir ſind nicht gewillt, irgendwie wieder auf den Standpunkt zurückzu⸗ kehren, der heute ſelbſt in den kleinſten, zurückge⸗ bliebenſten Gemeinden nicht mehr verfochten wird, daß etwa der Unterricht in die Abendſtunden nach der Geſchäftszeit fällt. (Stadtv. Zander: Iſt auch gar nicht geſagt worden!) Herr Kollege Zander beklagte ſich auch über das Nachſitzen. Ja, meine Herren, die Strafe des Nachſitzens iſt ganz gewiß eine Strafe, die mir perſönlich außerordentlich zuwider iſt. Es handelt ſich in der Pflichtfortbildungsſchule oft genug ſchon um junge Leute, kann man ſagen, nicht mehr um kleine Kinder, und da iſt die Verhängung einer ſolchen Strafe mir etwas durchaus Unſympathiſches. Aber, meine Herren, man muß auch immer wieder bedenken, daß die Pflichtfortbildungsſchule in bezug auf ihre Schuldiſziplin ziemlich beſchränkt iſt, und daß dieſe Strafe zuweilen gewählt wird und ge⸗ wählt werden muß, um andere, härtere Formen der Beſtrafung, die den betreffenden jungen Mann in ſeinem ganzen künftigen Leben ſchädigen würden, zu vermeiden. (Stadtv. Zander: Dann ſoll er Sonntags nachſitzen !) Es wäre ja vielleicht möglich und es wäre ſogar wünſchenswert, daß wir nur ſolche Lehrer hätten, die überhaupt ohne dieſe Strafe und vielleicht auch ohne andere Strafen auskommen. Aber die Pflichtfortbildungsſchule iſt da in einer ſehr ſchwie⸗ rigen Lage, weil ſie in keiner Weiſe imſtande iſt, das Material, das als Schüler hinkommt, zu ſichten und eventuell die Strafe der Schulverweiſung aus⸗ zuſprechen, ſondern im Gegenteil, die Leute müſſen an die Schule herangezogen werden. Ich will, wie geſagt, ohne weiteres zugeben, daß, wenn man die Sache näher unterſuchen will, ſich vielleicht manches als verbeſſerungsbedürftig herausſtellen wird. Ich beſtreite aber, daß der Zwang, hier den Stundenplan durch Ortsſtatut feſtzuſtellen, ein geeigneter Anlaß dazu war, derartige Dinge in ſo unſubſtantüerter Form zur Sprache zu bringen. Liegen ſtarke Verſtöße vor, — nun ſchön, dann möge der Herr Kollege ſie in der geeigneten Form hier zur Sprache bringen und nachweiſen, wir würden dann gern bereit ſein, eventuell auch in einem Ausſchuſſe in eine nähere Prüfung einzutreten. Was er hier vorgebracht hat, kann uns natürlich nicht bewegen, die Frage der Stundenpläne an einen Ausſchuß zu verweiſen. Wenn der Herr Kollege dann noch daraus, daß von den 10 geladenen Kaufleuten nur 4 er⸗ ſchienen ſind, um über die Stundenpläne mitzu⸗