Sitzung vom 24. beraten, den Schluß ziehen zu ſollen geglaubt hat, daß die anderen 6 weggeblieben ſind, weil ſie mit der Fortbildungsſchule ſo wie ſo ganz unzufrieden ſind, ſo meine ich, die anderen Herren ſind des⸗ wegen weggeblieben, weil ſie ſich geſagt haben: wegen einer derartigen Angelegenheit, den Stunden⸗ plan feſtzuſtellen, ſollte man uns weiter nicht be⸗ mühen, und das Kammergericht hätte beſſer getan, nicht zu bewirken, daß wir damit behelligt und bemüht werden. (Widerſpruch des Stadtv. Zander. — Unruhe.) Stadtv. Liſſauer: Ich glaube doch, meine Herren, daß es in allen parlamentariſchen Körper⸗ ſchaften üblich iſt, die Vorlagen eingehend zu beſprechen, und ich kann nicht finden, daß Herr Kollege Zander dieſen Rahmen überſchritten hat. Ich glaube auch, daß Herr Kollege Borchardt nicht die richtige Stelle iſt, eine Überſchreitung zu rügen, ſondern daß dies eine andere, berufenere Stelle iſt. Ich werde in gleicher Weiſe zur Sache ſprechen und werde von der parlamentariſchen Gewohnheit uneingeſchränkt Gebrauch machen. Vor allen Dingen möchte ich dem Herrn Kollegen Borchardt erwidern, daß ſich das Kammer⸗ gericht mit dieſem Urteil unbedingt ein ſehr großes Verdienſt erworben hat. Es hat damit feſtſtellen wollen, daß die Feſtlegung der Tageszeiten, an denen der Unterricht erteilt wird, in erſter Linie Sache der Gewerbetreibenden iſt, die ihre Leute bezahlen und ihre Leute daher möglichſt zur Dispoſition haben müſſen. Gegenüber dem Um⸗ ſtande, daß dieſer Punkt ſeitens der ſtädtiſchen Körperſchaften nicht genügend berückſichtigt worden iſt, iſt es nur dankbar zu begrüßen, daß das Kammer⸗ gericht nun die Verpflichtung anerkannt hat, die Tagesſtunden für den Unterricht im Ortsſtatut feſtzulegen. Das hat ja auch der Magiſtrat in dankenswerter Weiſe getan. Erſtaunt bin ich nur — ich habe bereits 1882 wohl die erſte kaufmänniſche Vorbereitungs⸗ und Fortbildungsſchule in Berlin gegründet und glaube daher wohl, in dieſem Fache etwas kompetent zu ſein —, daß hier zu den Konferenzen eine ſolche Zeit gewählt worden iſt, zu der es eben nur 4 Kaufleuten zu erſcheinen möglich war. Da muß ich doch fragen: wie iſt denn das gekommen? Die Konferenz war, wenn ich richtig informiert worden bin, um 10 Uhr vor⸗ mittags angeſetzt worden. Ja, meine Herren, wenn man von kleineren und mittleren Kaufleuten Auskünfte fachmänniſcher Natur haben will, dann muß man ſie zu einer Zeit einladen, wo dieſe Leute Zeit haben, wo ſie nicht durch des Lebens Notdurft gezwungen ſind, hinter dem Ladentiſch zu ſtehen, ihre Leute zu beaufſichtigen und Kunden zu bedienen. Nur dem Umſtande ſcheint es mir zuzuſchreiben zu ſein, daß die Konferenz nur von ſo wenigen Herren beſucht worden iſt. „Kaufmann“, meine Herren, iſt ja eine generelle Bezeichnung. Es gibt eine Menge Kaufleute, die können über⸗ haupt bloß des Vormittags ihr Publikum bedienen, des Nachmittags im Herbſt und Winter iſt z. B. das Geſchäft der Modewaren⸗ und Putzhändler, ſo auch z. B. der Färber und dergleichen Berufe überhaupt zu Ende. Bei Kolonialwarenhändlern iſt das wieder anders. Mit einem Worte: man kann ſich meiner Anſicht nach über die Anſchauungen der Kaufleute gar kein Urteil bilden, wenn man eine Konferenz beruft, zu der bloß 4 erſcheinen. Allerdings hat der Herr Stadtſchulrat an einer November 1909 507 andern Stelle geſagt, es wären mehrere Dutzend Kaufleute gehört worden; ich habe das nicht richtig verſtanden, es ſcheint mir darin ein Widerſpruch zu liegen. Einmal habe ich gehört, von 10 ge⸗ ladenen Kaufleuten ſind nur 4 erſchienen, und auf der andern Seite ſind mehrere Dutzend gehört worden. Nach meinen Erfahrungen iſt es aus⸗ geſchloſſen, wenn man nur die Vormittage in der Woche zur Verfügung ſtellt, daß dieſe Zeit für alle Kaufleute paßt. Es gibt eine Menge Branchen, die keine Vormittagsſtunde entbehren können. Was hat denn nun aber eigentlich der Herr Kollege Zander getan, daß er auf dieſe Weiſe von dem Herrn Vorredner zurecht gewieſen wird? Er hat einfach geſagt: es iſt außerordentlich wünſchenswert, daß namentlich der fachliche Unter⸗ richt nicht allein von akademiſch, ſeminariſtiſch gebildeten Perſonen, ſondern auch womöglich von Handwerksmeiſtern geleitet wird. Das iſt doch ein ſo natürlicher Wunſch, daß dagegen abſolut nichts einzuwenden iſt. Es liegt mir eine Schrift eines auf dieſem Gebiete hervorragenden Mannes vor, genannt „Die Handwerkerſchule“. Darin wird ein Beiſpiel in bezug auf das Malergewerbe angeführt: Ein Gewährsmann erzählte mir jüngſt, daß ſein Lehrling in der Fortbildungsſchule die Aufgabe erhalten habe, als Malerlehrling zu berechnen, wieviel der Meiſter bei einem Neubau am Streichen eines jeden Fenſters verdiene. Der Lehrling bat den Meiſter um ſeine Unterſtützung bei Aufſtellung dieſer Kalkulation, und es wurde ein Nettover⸗ dienſt von 1 ℳ für jedes Fenſter feſtgeſtellt. Bei Ablieferung dieſer Arbeit erklärte nun der Lehrer, die Kalkulation ſei falſch, und wies dem Lehrling nach, daß ſein Meiſter 4 ℳ an jedem Fenſter verdiene. In dieſer pädagogiſchen Kalkula⸗ tion fehlte natürlich die Auf⸗ ſtellung der weſentlichſten Ge⸗ ſchäftsunkoſten. Meine Herren, Sie ſehen ſchon an einem ſolchen einzelnen Falle, daß, wenn es irgend möglich iſt, für den Fachunterricht tatſächlich Handwerks⸗ meiſter zugezogen werden müſſen. Dasſelbe Petitum muß auch für die kaufmänniſche Fort⸗ bildungsſchule namentlich in bezug auf die niederen Semeſter geſtellt werden. Nach meiner Erfahrung kommt es gerade darauf an, daß wirklich praktiſche, im Leben und in Handel und Verkehr gewandte Leute den Unterricht leiten, die praktiſch zu ar⸗ beiten und zu lehren verſtehen. Ich will keine beſondern Anträge ſtellen. Ich will nur die Frage aufwerfen, ob nicht bei ſolchen Konferenzen, wo, wie die Gewerbeordnung vorſchreibt, die Vertreter der betreffenden Branchen gehört werden müſſen, Vorſorge getroffen werden muß für die Wahl der paſſenden Tagesſtunde und der rechten Perſönlichkeiten aus den verſchiedenſten Branchen, ſo daß zahlreiche Gutachten erzielt werden, auf die der Magiſtrat ſich mit Fug und Recht berufen kann. 25 Stadtv. Klau: Meine Herren, nach der Ent⸗ ſcheidung des Kammergerichts müſſen wir in jedem Falle die betreffenden Gewerbetreibenden hören, um das Ortsſtatut zu beraten. Wir haben gehört, daß erſt am letzten Montag eine Sitzung mit dem Innungsausſchuß ſtattgefunden hat; wir ſind aber