508 Sitzung vom 24. November 1909 von dem Reſultat dieſer Sitzung, davon, welche] Bezirksausſchuß wenden, und es würde leider Vereinbarungen mit dem Innungsausſchuß ge⸗ troffen worden ſind und ob die Wünſche der Gewerbetreibenden Berückſichtigung gefunden ha⸗ ben, nicht unterrichtet. Ich bin der Meinung, daß eine Gefahr nicht vorhanden iſt, wenn wir noch 14 Tage bis zur nächſten Sitzung warten, um ſo weniger, als doch, wenn wir heute dieſes Orts⸗ ſtatut beſchließen, und Vereinbarungen getroffen werden, die den Innungsmeiſtern und Gewerbe⸗ treibenden nicht genehm ſind, dieſe ſich an den Bezirksausſchuß wenden können und der Bezirks⸗ ausſchuß ſeine Zuſtimmung verſagen kann. Da ich die Angelegenheit noch nicht für geklärt halte, beantrage ich, daß wir heute einen Ausſchuß von 9 Mitgliedern einſetzen und zu dieſem Ausſchuß eventuell die Gewerbetreibenden hinzuziehen, um in Verhandlungen mit dieſen und dem Innungs⸗ ausſchuß zu hören, welche Wünſche vorliegen. Wir würden in dieſem Falle einen den Gewerbe⸗ treibenden durchaus entgegenkommenden Stand⸗ punkt einnehmen, der, ſoviel ich gehört habe, in der Montagsſitzung nicht eingenommen worden ſein ſoll. Ich beantrage alſo einen Ausſchuß von 9 Mitgliedern. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, der letzte Herr Vorredner hat Mitteilungen über die Konferenz vom letzten Montag vermißt. Ich habe abſichtlich nicht davon geſprochen, und ich bedauere lebhaft, daß in der heutigen Nummer der „Neuen Zeit“ ſchon die Theſen veröffentlicht ſind, welche am letzten Montag uns vorgelegt worden ſind, die ich der Deputation und dem Magiſtrat unterbreiten ſoll. Ich habe mich ſehr efreut, daß es möglich war, in einer ſolchen Ver⸗ fammnne — es waren gewiß 25 bis 30 Ober⸗ meiſter und deren Stellvertreter von den hieſigen Innungen zugegen — in einer ſo großen Ver⸗ ſammlung eine Grundlage zu finden, auf der ſich ein gemeinſchaftliches Arbeiten erzielen laſſen wird. Ich halte es aber nicht für zweckmäßig, ſo lange, bis die entſcheidenden Körperſchaften Stellung zur Sache genommen haben, Mitteilung über Einzel⸗ heiten zu machen. Es iſt heute ſchon von der einen Seite unangenehm empfunden worden, daß dieſe Theſen veröffentlicht worden ſind, weil die Nicht⸗ eingeweihten daraus den Eindruck gewinnen könn⸗ ten, als ob die dort ausgeſprochenen Wünſche der Handwerksmeiſter durchweg erſt noch der Er⸗ füllung harren, während mehrere, z. B. einer der allerwichtigſten, daß die Fortbildungsſchule be⸗ ruflich gegliedert werden ſoll, ſchon von Anfang an erfüllt worden iſt. Ich würde fürchten, die ſich anbahnende Verſöhnung durch nähere Angaben zu ſtören, und ich möchte den Herrn Vorredner darum bitten, ſich damit einverſtanden zu er⸗ klären, daß ich weitere Mitteilungen nicht mache. Ich bin gern erbötig, ihm über Fragen, die ihn intereſſieren würden, vertraulich Näheres zu ſagen, aber ich möchte es hier nicht öffentlich tun. Dann möchte ich Sie auch bitten, meine Herren, nicht einen Beſchluß zu faſſen, nach welchem die Vorlage einem Ausſchuſſe überwieſen wird. Die Zeit drängt, und wenn ſo wenig gegen die Vorlage vorgebracht wird, wie es heute der Fall war, ſo glaube ich, iſt eine Ausſchußberatung wirklich nicht nötig. Wenn Sie eine Ausſchußberatung beſchließen, ſo verzögern Sie die Annahme um 14 Tage. Wir müſſen uns dann noch an den ſehr ſpät im Semeſter werden, bis das Ortsſtatut in Kraft treten kann. Haben Sie Wünſche nach dieſer Richtung, ſo empfehle ich Ihnen, die nächſte Vorlage, die Ende dieſes ſelben Semeſters über den Stundenplan für das künftige Sommer⸗ ſemeſter eingehen wird, abzuwarten. Da werden Sie ja Gelegenheit haben, Ihre Wünſche vor⸗ zubringen. (Sehr richtig!) Dem Herrn Stadtverordneten Liſſauer möchte ich noch erwidern, daß der Magiſtrat und die Deputation für das Fortbildungsſchulweſen ganz ebenſo wie er eine recht ſtarke Beteiligung der Praktiker wünſchen. Es beſteht kein Gegenſatz zwiſchen ihm und uns. Wir werden ſehr froh ſein, wenn wir eine große Anzahl von ſolchen Herren finden, denen wir ohne Bedenken den Unterricht anvertrauen können. Wie weit wir nach dieſer Richtung bereits vorgegangen ſind, mögen Sie daraus entnehmen, daß wir in dieſem Jahre von den drei Stellen, welche durch Gemeindebeſchluß bewilligt worden ſind, zwei mit Praktikern beſetzt haben. Wir haben ſchon vier Praktiker in feſter Stellung und bemühen uns redlich, noch weitere geeignete Praktiker heranzuziehen. Vorausſetzung muß natürlich bleiben, daß ſie auch in pädago⸗ giſcher Beziehung wenigſtens Genügendes zu leiſten vermögen. Dann iſt dem Herrn Stadtv. Liſſauer wohl ein kleines Malheur paſſiert. Er hat darüber geklagt, daß von ſeiten des Magiſtrats bei der Einladung nicht genug Rückſicht auf die Kaufleute genommen worden ſei; zu 10 Uhr vormittags ſeien die Einladungen erfolgt. Ach nein, meine Herren, es war abends um 8 Uhr! (Heiterkeit.) Stadto. Zander: Meine Herren, ich möchte den Antrag des Herrn Kollegen Klau unterſtützen, weil ich glaube, daß es eine Beſchwerde an den Bezirksausſchuß geben wird, und zwar inſofern, weil ich wenigſtens behaupte und behaupten muß, daß die Kaufleute nur eingeladen ſind — und nicht die richtige Auswahl getroffen iſt — der Form halber, weil das Geſetz es ſo vorſchreibt. Das Geſetz verſteht die Sache jedenfalls ſo, daß alle beteiligten Kreiſe, die an der Fortbildungs⸗ ſchule beteiligt ſind, eingeladen werden, alſo min⸗ deſtens aus jedem Fach einer. Ich behaupte, daß dieſes nicht geſchehen iſt. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, ich möchte Herrn Kollegen Liſſauer ein paar Worte erwidern. Herr Kollege Liſſauer ſagte, das Kammergericht habe ſich ein Verdienſt er⸗ worben durch ſein Erkenntnis, das entſprungen ſei der Erkenntnis der Tatſache, daß der Stunden⸗ plan der Fortbildungsſchule vom Magiſtrat ſelb⸗ ſtändig feſtgeſetzt war, ohne die Beteiligten näher gehört zu haben. Herr Kollege Liſſauer iſt außer⸗ ordentlich wohlwollend, indem er aus den Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Zander er nch herausgehört hat, daß Herr Kollege Zander ſie beklagt, auf die Praktiker würde zu wenig Rück⸗ ſicht genommen bei der Anſtellung von Lehrern. Herr Kollege Liſſauer hat auch das Erkenntnis — na, ſagen wir in irgend einer recht wohlwollenden Weiſe geprüft. Aber das Erkenntnis iſt ergangen aus rein formalen Gründen. Das Kammer⸗