Sitzung vom 24. gericht hat ſich in keiner Weiſe angemaßt, darüber zu urteilen, ob die vielen Fortbildungsſchulen, die in Preußen beſtehen, ihre Stundenpläne in ſachlich berechtigter Weiſe feſtſetzen oder nicht, ſondern es hat lediglich behauptet, daß ein ju⸗ riſtiſch formales Bedenken vorliege. Wie nun darin ein großes Verdienſt liegen kann, wenn man juriſtiſch formale Bedenken herausklaubt — wo tatſächlich übrigens juriſtiſche Bedenken nicht vorliegen —, das iſt mir nicht ganz klar und iſt mir auch durch die Ausführungen des Herrn Kollegen Liſſauer nicht klar geworden. Stadtv. Klan: Meine Herren, aus den Aus⸗ führungen des Herrn Stadtſchulrats habe ich ent⸗ nommen, daß er augenblicklich die Annahme der Vorlage empfiehlt und ſagt: wir müſſen uns beeilen; der Winterſtundenplan — wir ſind jetzt bereits im November — muß ſchnell in Kraft treten, wir ſollten die Sache nicht weiter auf⸗ halten. Er hat aber ausdrücklich betont, daß der Sommerſtundenplan unbedingt wieder mit den Gewerbetreibenden beraten werden ſoll. So habe ich die Ausführung des Herrn Magiſtratsver⸗ treters verſtanden, daß die Gewerbetreibenden bei dem Sommerſtundenplan auch wieder ge⸗ hört werden. Ich ziehe infolgedeſſen meinen Antrag zurück. Ich ſehe ein, daß, da wir heute im November ſtehen, der Winterſtundenplan be⸗ reits im März aufhört, wir Zeit haben, uns über die Wünſche der Gewerbetreibenden für den Sommerſtundenplan noch zu unterrichten. Wir haben dann heute durchaus nichts verſäumt. Ich hoffe, daß die Gewerbetreibenden damit ein⸗ verſtanden ſind, und daß ſie für den Sommer⸗ ſtundenplan beſſer ihre Wünſche vorbringen können. Ich ziehe aus dieſem Grunde meinen Antrag zurück. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Dem Herrn Stadtv. Zander möchte ich, um ihn zu beruhigen, den § 142 unſerer Gewerbeordnung, welcher dieſen Beſtimmungen zugrunde liegt, vorleſen. Darin heißt es: Statutariſche Beſtimmungen einer Ge⸗ meinde oder eines weiteren Kommunal⸗ verbandes können die ihnen durch das Geſetz überwieſenen gewerblichen Gegenſtände mit verbindlicher Kraft ordnen. Dieſelben wer⸗ den nach Anhörung beteiligter Gewerbe⸗ treibender und Arbeiter abgefaßt, bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ behörde und ſind in der für Bekanntmachungen der Gemeinde oder des weiteren Kommunalverbandes vorgeſchriebenen oder üblichen Form zu veröffentlichen. In dem Kommentar des Regierungsrats v. Rohr⸗ ſcheidt, eines ſachkundigen Mannes, iſt unter Berufung auf eine Kammergerichtsentſcheidung dabei folgende Bemerkung gemacht: Es müſſen „beteiligte Gewerbetreibende“ alſo nicht nur einer, ſondern mehrere, min⸗ deſtens zwei, gehört werden. Wir haben mehr als zwei gehört. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Beri Stadtv. Otto (Schlußwort): Ich möchte nur ein offenbares Verſprechen des Herrn Stadtſchulrats berichtigen: die Kaufleute November 1909 509 ſind nach den Akten nicht zu 8 Uhr, ſondern zu 6 Uhr eingeladen geweſen, die Handwerksmeiſter zu 7 Uhr, die Arbeitnehmer zu 8½ Uhr. Es ſind nach meiner Meinung zwei Punkte in der Debatte ineinander gelaufen: das iſt einmal die Magiſtratsvorlage, die ſich darauf beſchränkt, das Ortsſtatut durch die Feſtſetzung des Stunden⸗ plans für das laufende Winterhalbjahr zu er⸗ gänzen, und zweitens die allgemeine Erörterung über die Fortbildungsſchule. Der Stundenplan liegt inſofern klar, als ſämtliche gehörten Be⸗ teiligten, ſämtliche 4 Kaufleute, ſämtliche 14 Handwerksmeiſter und ſämtliche 13 Arbeitnehmer, ſich mit den Vorſchlägen, die Ihnen heute unter⸗ breitet worden ſind, einverſtanden erklärt haben. Wir können alſo ohne jedes Bedenken dieſer Vor⸗ lage des Magiſtrats zuſtimmen. Zu der allgemeinen Erörterung über die Fortbildungsſchulen habe ich inſofern mit Ver⸗ anlaſſung gegeben, als ich aus einer Aktennotiz auf die Unterredung hinwies, die zwiſchen dem Herrn Stadtſchulrat und den Handwerksmeiſtern ſtatt⸗ gefunden hat. Die Angelegenheit iſt in Fluß; daher habe ich mich darauf beſchränkt, einige ganz allgemeine Wünſche dazu zu äußern in verſöhnlichem Sinne. Ich habe dann zu meinem Erſtaunen hören müſſen, daß zwei der Herren Redner ſich faſt nur mit dieſen allgemeinen Er⸗ örterungen über die Fortbildungsſchule beſchäftigt haben, und ich habe nicht die Überzeugung ge⸗ wonnen, daß durch dieſe Ausführungen den Inter⸗ eſſen der Fortbildungsſchule, die gerade jetzt einem gedeihlichen Ergebnis entgegengeführt werden können, gedient worden iſt. (Bravo!) Ich bitte Sie, der Magiſtratsvorlage zuzu⸗ ſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das abgedrukte Ortsſtatut betr. den Stun⸗ denplan der Fortbildungsſchule für männ⸗ liche Perſonen in Charlottenburg für das Winterhalbjahr 1909/10 wird genehmigt.) Stadv. Liſſauer (perſönliche Bemerkung): Ich möchte nur folgendes bemerken: Da man nicht jedem Ausſchuß angehören und natürlich nicht alles genau wiſſen kann, auch nicht, zu welcher Zeit die Konferenzen berufen worden ſind, ſo ſcheint es, daß ich allerdings falſch be⸗ richtet worden bin. Mir wurde 10 Uhr vor⸗ mittags mitgeteilt. Indeſſen müßte man er⸗ warten, daß, wenn die kompetente Seite wider⸗ ſpricht, ſie wenigſtens richtig widerſpricht. Der Herr Stadtſchulrat hat geſagt: es iſt zu 8 Uhr ein⸗ geladen worden; es iſt aber zu 6 Uhr abends geweſen. (Rufe: Ach!) Das iſt für manche Branchen eine noch weit un⸗ günſtigere Stunde als 10 Uhr vormittags. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das letzte geht über den Rahmen einer perſönlichen Be⸗ merkung hinaus. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Fortbildungsſchulpflicht für die weiblichen Handlungsgehilfen und ⸗Lehrlinge. — Druckſache 337.