Sitzung vom 24. November 1909 hätte, dem Beſchwerdeführer Beſcheid zukommen zu laſſen. Hätte er das getan, dann hätten wir dieſe Debatte, die Ihnen und uns nicht angenehm iſt, die dem Lehrer und den Beteiligten ſelbſt nicht angenehm iſt, nicht gehabt. Meine Herren, was ſonſt darüber zu ſagen iſt, iſt, daß unſerer Meinung nach ein derartig wichtiges Amt nicht im Nebenamt geführt werden darf, und daß gerade die Waiſenkinder beſonders rückſichts⸗ voll zu behandeln ſind, glaube ich, brauche ich hier nicht zu wiederholen. Ich gebe mich der feſten Hoffnung hin, daß im Ausſchuß Klarheit über die Sache geſchaffen wird. Allerdings wird das nur dann möglich ſein, wenn Kollegen in den Ausſchuß geſandt werden, die bereit ſind, mit uns objektiv zu prüfen. (Stadtv. Dr Frentzel: Sicher!) Sollte ſich das bewahrheiten, was ſeitens des Begründers des Antrages vorgebracht iſt, dann, meine Herren, bin ich überzeugt, werden Sie ſelbſt die Konſequenzen ziehen. Anderſeits kann ich im Namen der Antragſteller erklären, daß, wenn die objektive Unterſuchung im Ausſchuß ergibt, daß die Behauptungen des Gewährsmannes der Antragſteller unrichtig ſind, dann die Antrag⸗ ſteller ſelbſt am meiſten ſich darüber freuen und keinen Anſtand nehmen werden, vor der Offentlich⸗ keit zu erklären, daß ſie irregeführt ſind. Vorläufig glauben aber die Antragſteller nicht daran, daß die Behauptungen ihres Gewährsmannes unrichtig ſind. Stadtv. Gebert: Meine Herren, ich will mich ganz kurz faſſen, (Bravo!) und zwar inſofern, als ja genügendes Material zur Beratung in dieſer Angelegenheit meines Erachtens vorliegt. Nur das eine nimmt mich wunder: daß die Unterſuchung dieſes Falles rund 15 Wochen gedauert hat. Das iſt doch meines Erachtens eine Hinſchleppungstaktik, die ich nicht verſtehen kann. Wenn der Herr Bürgermeiſter ſagt, er fühlte ſich nicht dazu berufen, den Gewährsmann in Kenntnis zu ſetzen, da dies lediglich dem Herrn Stadtrat Samter gebühre, dann muß man das Gefühl in ſich auf⸗ nehmen, daß der Bürger nicht mehr mit dem beſtimmten Zutrauen zu einem Bürgermeiſter hingehen kann, um dort Auskunft zu erhalten. Ich glaube, nach dieſer Richtung hin iſt die Hand⸗ lungsweiſe des Magiſtrats doch eine ganz eigen⸗ tümliche geweſen. 7 Eins fällt mir ferner auf: das iſt, daß der eine Knabe, der ſeit 1900 ſich in dieſer Anſtalt befindet, der aber ſo Ungeheures auf dem Kerbholz haben ſoll, der ſo ungeheuer viel ausgefreſſen haben ſoll, — daß dieſer jetzt, nachdem die ganze Sache ins Rollen gekommen iſt, nunmehr aus dieſer Anſtalt entfernt worden iſt. Ja, meine Herren, warum haben Sie den nicht eher entfernt, warum nicht ſchon im Jahre 1908, warum erſt jetzt 1909, nachdem die ganze Sache ins Rollen gekommen iſt? Das iſt eigentümlich. Ferner iſt eigentümlich, wenn die kranke Mutter aus dem Krankenhauſe ſchreibt — ich habe den Brief hier im Beſitze —, man möge einem oder dem andern Knaben die Erlaubnis geben, die kranke Mutter in dem Krankenhaus zu beſuchen, und eine nahe Verwandte der Kranken geht nach dem Pfleger, ſtellt dem Pfleger dieſes vor, — die Karte iſt am 23. 11., am geſtrigen Tage abgeſandt, die Sache kann ſich alſo erſt ſeit 527 einigen Tagen abgeſpielt haben — und am 23. 11. teilt man der Frau mit, daß den Kindern der Beſuch verboten iſt. Es wäre doch wichtig, daß klargeſtellt wird, inwiefern auch dieſes Verbot mit den Dingen in Zuſammenhang zu bringen iſt. Im allgemeinen bin ich auch der Überzeugung, daß die Ausſchußſitzung ohne weiteres ein Bild über dieſe Materie geben muß. Zu den Anträgen will ich dann noch auf eins hinweiſen. Mich hat es doch eigentümlich berührt, daß der Lehrer Richter im Nebenamte in der Lage iſt, nachdem er ſchon eine Portion Arbeit verrichtet hat, 30 Kinder außerordentlich noch weiter erziehen zu können. Ich weiß nicht, dieſer Lehrer muß über Nerven verfügen, die aus Erz ſind. (Zuruf bei den Liberalen: Stimmt!) Er muß einen Charakter haben von eigentümlicher Art. Sie ſagen: das ſtimmt. Dann machen Sie ſich aber nachher ſelber den Vorwurf, wenn die Nerven dieſes Lehrers eines ſchönen Tages auf⸗ gebraucht ſind. (Lebhafte Zurufe: Durch ſolche Anträge!) — Nicht durch ſolche Anträge. — Sie ſollten dieſen Lehrer ſchonen und ſollten ſagen: dieſe Arbeit darfſt du nicht mehr im Nebenamte verrichten. Sollte aber das Gehalt des Lehrers ſo gering ſein, daß er ſich nebenbei noch einen Verdienſt erwerben muß, dann, meine Herren, haben wir die Pflicht, die Gehälter der Lehrer ohne weiteres zu erhöhen. Das iſt dann unſere Aufgabe. (Zurufe.) — Sie wiſſen ja vielleicht beſſer, welche Aufgaben ein Lehrer zu erfüllen hat. Sei dem aber, wie ihm wolle, wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß ein derartiges Amt nicht im Nebenamt ausgeübt werden kann. Wollen wir uns doch freuen, wenn es nicht ein Colander⸗ oder Mieltſchiner Fall wird. Die Verhältniſſe konnten aber doch auch ſo liegen, daß ſich dort in der Anſtalt Zuſtände wie in Mieltſchin ereignen, die wir nachher nicht verantworten können. (Zuruf bei den Liberalen: „Konnten!“) Wir ſehen ja, wie ſich die Sache in Berlin al⸗ geſpielt hat. Endlich hat man den Pfaffen in Mieltſchin zum Teufel gejagt. (Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Das war nicht im Nebenamt!) — Wenn es im Hauptamte war, dann iſt es um ſo trauriger. (Heiterkeit.) Meine Herren, wir hoffen, daß der Ausſchuß ein klares Bild ergeben wird, und wir wünſchen, daß der Ausſchuß auch dem Magiſtrat die Weiſung mit auf den Weg geben möge, daß er in Zukunft die Bürger, die ſich mit berechtigten Fragen an den Bürgermeiſter wenden, nicht 15 Wochen auf eine Antwort warten laſſe. Stadtv. Becker: Meine Herren, ich will nur ganz kurz im Auftrage meiner Freunde erklären, daß wir — obgleich wir eigentlich eine Ausſchuß⸗ ſitzung nach der langen Zeit, die wir hier mit der Sache jetzt zugebracht haben, und nach den Berichten, die uns von verſchiedenen Seiten gegeben worden ſind —, kaum für notwendig halten, uns doch dem Antrage anſchließen wollen, der von ſeiten des Herrn Kollegen Dr Frentzel geſtellt worden iſt. Ich will aber auch erklären, daß wir uns genau auf den Standpunkt ſtellen, der von dem Herrn Kollegen Frentzel dargelegt worden iſt, und namentlich die