Sitzung vom 8. Dezember 1909 erg ibt das einen Ausfall von 2 500 ℳ. Auf bitte Sie, dieſe Summe ſchrumpft die Zahl zuſammen, die draußen genannt worden iſt. Ich lege Wert darauf, das hier feſtzuſtellen. Selbſtverſtändlich, meine Herren, enthebt uns auch die verhältnismäßig geringfügige Summe nicht, dem Bedauern Ausdruck zu geben, daß erſt dieſe Erörterung notwendig war, um dahinter zu kommen, daß jedenfalls das Ortsſtatut nicht in einer Weiſe ausgelegt oder, ſagen wir richtiger, von der Polizei ausgeführt worden iſt, wie es dem Willen der Stadtverordnetenverſammlung bei der Beſchlußfaſſung des Ortſtatuts entſpricht. Es wäre ſehr zweckmäßig geweſen, wenn der Magiſtrat in der Deputation oder bei Gelegenheit der Etats⸗ aufſtellung uns entſprechende Mitteilungen ge⸗ macht hätte. Meine Herren, ich glaube, annehmen zu dürfen, daß Sie ſich dem Antrage Ihres Ausſchuſſes an⸗ ſchließen werden. Ich halte mich aber doch noch verpflichtet, auf eins aufmerkſam zu machen, damit nicht etwa aus dem Wunſch, der in dem Schluß⸗ paſſus des Antrages liegt, eine unrichtige Anſicht hergeleitet werden könnte. Es heißt am Schluſſe des Antrages: der Stadtverordnetenverſammlung eine Vor⸗ lage zu unterbreiten, nach der das Ortsſtatut für Müllabfuhr eine Ergänzung erfährt, durch die die Gebührenpflicht für alle Hausbeſitzer eingeführt wird. Ich möchte dem Mißverſtänd nis vor⸗ beugen, als wenn der Ausſchuß hiermit hat zum Ausdruck bringen wollen, daß an den Grund⸗ ſätzen der Müllabfuhr überhaupt nicht gerüttelt werden ſollte, als wenn der Ausſchuß gewiſſermaßen der ganzen Orga⸗ niſation der Müllabfuhr ein Ver⸗ trauensvotum auszuſtellen die Ab⸗ ſicht gehabt hat. Davon kann gar keine Rede ſein, und ich möchte hier beſonders betonen, daß auch im Ausſchuß Stimmen laut geworden ſind, daß der Magiſtrat möglichſt bald ſich jener Früh⸗ jahrsſitzung erinnern möchte, in der wir die Ver⸗ hältniſſe der Müllabfuhr einer ſehr gründlichen Beſprechung unterzogen haben, und in der dann der Magiſtrat die Erklärung abgab, daß er die Vermögensverhältniſſe der Müllabfuhrgeſellſchaft einer dauernden Kontrolle unterziehen und auch möglichſt bald der Deputation und der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung über die Entwicklung der finanziellen Verhältniſſe Mitteilung machen wollte. Wir ſind damals ſtark überraſcht worden durch die weſentliche Verſchlechterung der finanziellen Ver⸗ hältniſſe. Ich weiß nicht, wie die finanziellen Verhältniſſe ſich geſtaltet haben; ich will annehmen: zum günſtigen. Jedenfalls wollen wir aber doch hier gleich die Hoffnung ausſprechen, daß wir nicht eines ſchönen Tages mit unliebſamen Überraſchun⸗ gen zu rechnen haben, ſondern wir wollen an den Magiſtrat die Bitte richten, daß er uns möglichſt auf dem laufenden erhält und über die Entwickelung der Dinge uns rechtzeitig aufklärt, damit wir in der Lage ſind, rechtzeitig Stellung dazu zu nehmen. (Sehr richtig!) Meine Herren, wenn auch dieſe Bemerkungen nicht unmittelbar mit der Angelegenheit im Zu⸗ ſammenhang ſtehen, ſo habe ich doch immerhin damit verſchiedene Anſichten zum Ausdruck ge⸗ bracht, die im Ausſchuſſe laut geworden ſind. Ich 547 den im Ausſchuſſe einſtimmig ange⸗ nommenen Antrag anzunehmen. (Lebhaftes Bravo.) Stadtv. Klick: Auch meine Freunde ſind der Anſicht, daß das bisherige Verfahren, einen Teil der Grundbeſitzer von den Koſten der Müllabf uhr zu befreien, nicht zuläſſig geweſen iſt. Es war in den beteiligten Kreiſen allgemein die Anſicht ver⸗ breitet, daß weder das Ortsſtatut noch die Polizei⸗ verordnung eine Befreiung von den Müllabfuhr⸗ gebühren zuließe. Wäre es bekannt geweſen, ſo hätte ſich, glaube ich, noch ein größerer Teil der Hausbeſitzer gefunden, der das produzierte Müll auf irgendeine andere Art verwertet und ſchließ⸗ lich dadurch das Ortsſtatut umgangen hätte. Meine Freunde werden deshalb auch für die Ausſchuß⸗ anträge ſtimmen und glauben, daß der Magiſtrat hier zu einer klaren Stellungnahme kommen wird. Auch die Anregungen des Herrn Referenten über die finanziellen Verhältniſſe der Müllabfuhr⸗ geſellſchaft teilen wir und hoffen, daß der Magiſtrat uns in Bälde darüber Auskunft geben wird, wie wir heute mit der Müllabfuhrgeſellſchaft ſtehen. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, ich kann namens des Magiſtrats lediglich die Er⸗ klärung abgeben, daß wir nach wie vor auf dem Standpunkt ſtehen, daß, ſo weit die Gebühren⸗ ordnung in Betracht kommt, ſie von der Deputation in jeder Beziehung den beſtehenden Vorſchriften entſprechend gehandhabt worden iſt. Wir ſtehen ferner auf dem Standpunkt, daß die Polizeiver⸗ waltung, der allein die Anwendung der Polizei⸗ verordnung obliegt, entſprechend den beſtehenden Vorſchriften verfahren iſt, und daß infolgedeſſen irgendein Verſehen von ſeiten der Polizeiverwal⸗ tung, das für die Nichtheranziehung zu Gebühren urſächlich ſein könnte, nicht vorliegt. Aus dieſem Grunde beſtand nach unſerem Dafürhalten auch keine Veranlaſſung, der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung eine Mitteilung zu machen über eine Hand⸗ habung der von den Gemeindekörperſchaften ſelbſt beſchloſſenen Ordnungen, die dem Wortlaut und dem Inhalt der Ordnungen entſpricht. Dieſen Stand⸗ punkt müſſen wir deswegen betonen, weil ſonſt nach außen hin der unberechtigte Eindruck erweckt wird, als wenn in der Tat Exemtionen, Privile⸗ gierungen oder Befreiungen ſtattgefunden haben, die einen gewiſſen odiöſen Charakter haben, das heißt: als wenn der Magiſtrat hier nicht alle Bürger mit gleichem Maße gemeſſen habe. Im einzelnen möchte ich nochmals hervor⸗ heben, daß die Ordnung betreffend die Erhebung von Gebühren für die Wegſchaffung des Haus⸗ mülls ausdrücklich den Zweck der Gemeindever⸗ anſtaltung umgrenzt. Sie bezeichnet als Zweck der Gemeindeveranſtaltung ausſchließlich und nur die Wegſchaffung des Haus mülls von den Grundſtücken des Gemeindebezirks. Dieſes Thema, das im § 1 der Ordnung mit abſoluter Klarheit hervorgehoben worden iſt, kann in keiner Weiſe verrückt werden. Wenn alſo ein Haus⸗ eigentümer zwar Müll produziert, aber dieſes Müll nicht von ſeinem Grundſtück wegſchaffen läßt, dann iſt ein Anlaß zur Benutzung der Gemeindeveran⸗ ſtaltung und Handhabung der beſtehenden Ordnung nicht gegeben. Die Frage, ob die Polizeiverwaltung jeden Hauseigentümer zwingen kann, das vor⸗ handene Müll von ſeinem Grundſtück wegſchaffen