Sitzung vom 8. * daß ſich auch niemand von der Bürgerſchaft dem entziehen dürfte. Ich bitte Sie, meine Herren, den Antrag einſtimmig anzunehmen. Es würde mich freuen, wenn der Magiſtrat noch einmal in Erwägungen eintreten wollte, und wenn für die Zukunft nament⸗ lich dafür geſorgt würde, daß im Sinne des An⸗ trages die Durchführung der Beſtimmungen der Verordnung allgemein für alle Grundſtücksbeſitzer erfolgte. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, bei der Meinungsverſchiedenheit, die hier ausgebrochen iſt, handelt es ſich in der Hauptſache zunächſt darum: iſt das Statut, das wir erlaſſen haben, und die Polizeiverordnung ordnungsmäßig gehandhabt oder nicht? Sind die 59 Hausbeſitzer zu Recht von den Gebühren für die Müllbeſeitigung freigeſtellt worden oder nicht? Ich habe die Akten ſehr eingehend ſtudiert und bin der Über⸗ zeugung, daß hier vollſtändig ordnungsmäßig ſeitens der Deputation und des Dezernenten verfahren worden iſt. Ich ſtimme durchaus mit der Anſicht des Herrn Syndikus überein, die er Ihnen mit⸗ geteilt hat. Die Ordnung iſt mit Ihrer Zu⸗ ſtimmung als eine Gemeindeveranſtaltung zur Wegſchaffung des Hausmülls von den Grundſtücken erlaſſen. Zur Wegſchaf⸗ fung des Hausmülls von den Grund⸗ ſt ü cke n! Um die Gebühren zu erheben, iſt alſo erſtens nötig, daß ein Grundſtück da iſt, zweitens, daß auf dem Grundſtücke Müll produziert iſt, und drittens, daß dieſes Müll von den Grundſtücken weggeſchafft wird. Wenn dieſe Voraus⸗ ſetzungen nicht vorliegen, iſt uns keine Handhabe gegeben, unſer Ortsſtatut überhaupt zur An⸗ wendung zu bringen. (Zuruf: Dann müſſen wir es ändern!) Meine Herren, das bitte ich immer feſtzuhalten: der Wortlaut unſeres Ortsſtatuts iſt ſo von uns durch Gemeindebeſchluß gefaßt worden, und das iſt nun das Geſetz, das für uns maßgebend iſt. Nun kann der Fall vorkommen, den Herr Stadtv. Dr Stadthagen erwähnte, daß jemand ſich um die Gebühren drücken will, daß er Grund⸗ ſtücke beſitzt, Müll produziert, es aber nicht von ſeinen Grundſtücken wegſchafft. Das kann paſſieren. Wenn dadurch ein unhygieniſcher Zuſtand eintritt, dann wird die Polizei — und die iſt allein dann in der Lage, ihn zu faſſen — veranlaſſen, daß er ſein Müll wegſchaffen läßt, und das darf er dann wieder nach der Polizeiverordnung nur durch Benutzung unſerer Gemeindeveranſtaltung. Meine Herren, Ihnen will das nicht in den Kopf, Ihnen will es nicht richtig ſcheinen, weil Sie bei den Beratungen über das Ortsſtatut wohl von der Anſicht ausgegangen ſind, mehr oder weniger klar das Bewußtſein gehabt haben, daß jedes Hausgrundſtück angeſchloſſen werden ſoll, (Sehr richtig!) und da, meine Herren, haben wir uns wahr⸗ ſcheinlich mit Ihnen auf demſelben Boden befunden. Wir haben wahrſcheinlich alle geglaubt: es werden alle Hausgrundſtücke gefaßt werden. Jetzt hat die Erfahrung gelehrt, daß nach der Faſſung des Ortsſtatuts dieſe Vorausſetzung nicht erfüllt werden kann. Meine Herren, wir ſind gern bereit, mit Ihnen in eine Reviſion unſeres Ortsſtatuts ein⸗ zutreten, (Sehr richtig!) Dezember 1909 549 um zu ſehen, ob wir in dem von Ihnen gewünſchten Sinne es umändern können. Aber rebus sic stantibus, bei der Lage der Dinge, müſſen Sie auch anerkennen: es konnte nicht anders gehandelt werden, bei dem Wort⸗ laut der Ordnung mußten die 59 Hausbeſitzer freigeſtellt werden. Bisher iſt durchaus normal und richtig und geſetz⸗ mäßig verfahren worden. Sie wünſchen einen andern Erfolg — gut! Auch wir wünſchen ihn vielleicht und wollen uns einmal darüber den Kopf zerbrechen, ob es möglich iſt, ob wir es machen können. Wenn es gemacht werden kann — ich perſönlich habe nichts dagegen, Ihrem Wunſche nachzukommen. Das iſt die Quinteſſenz, darum handelt es ſich. Im übrigen bin ich durchaus dafür, daß der Ausſchußantrag angenommen wird. Wir werden auf der Grundlage dieſes Beſchluſſes dann in Ihrem Sinne beraten. Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, es ſcheint mir, als ob hier der Magiſtrat eine Differenz oder einen Konflikt zwiſchen der Stadtverordneten⸗ verſammlung bzw. zwiſchen dem Ausſchuß und ſich konſtruiert, der gar nicht vorhanden iſt. Dem Ausſchuß iſt es gar nicht eingefallen, in ſeinem Antrage zum Ausdruck zu bringen, daß bisher der Magiſtrat oder die Polizei inkorrekt verfahren wäre. Ganz im Gegenteil; er hat nur in dem erſten Teil ſeines Antrags den Wunſch ausge⸗ ſprochen, die Angelegenheit noch einmal eingehend zu erwägen. Das iſt doch ein ſo zahmer Wunſch, daß wirklich der Magiſtrat ihm ohne weiteres Folge geben könnte. Wenn er dann auf Grund dieſer Erwägungen dazu kommt, noch einmal die Antwort zu geben, die die beiden Magiſtrats⸗ vertreter jetzt gegeben haben, nämlich die Antwort: es iſt korrekt verfahren, es iſt alles ordnungsmäßig geſchehen, — dann werden wir uns damit eben beſcheiden müſſen und auch gern beſcheiden wollen. Darüber allerdings kann kein Zweifel ſein, nament⸗ lich nach den Erklärungen, die der Herr Syndikus im Ausſchuß abgegeben hat, daß der Magiſtrat an dieſen Ausgang der Dinge bei Abfaſſung des Ortsſtatuts ebenſowenig gedacht hat, wie wir daran gedacht haben. Wir waren damals der Anſicht — der Herr Syndikus iſt uns in dieſer Beziehung beigetreten —, daß das Ortsſtatut wirklich nun auch alle Fälle deckte, und daß nicht 59 Bürger von Charlottenburg ſich eine Befreiung auf Grund dieſes Ortsſtatuts und, wie Sie nunmehr ſagen, mit Recht erwirken könnten. Jetzt habe ich von dem Herrn Oberbürgermeiſter in ſeinem Schlußwort mit Freude gehört, daß der Magiſtrat bereit ſein wird, in eine Reviſion des Ortsſtatuts auch nach dieſer Hinſicht, und zwar gern, einzutreten. Nach dem, was uns der Herr Syndikus im Ausſchuß erzählt hatte, wird eine Reviſion des Ortsſtatuts auch aus andern Gründen notwendig ſein. Das iſt ja ein Ding, das ſich ſehr häufig ereignet, daß eine Maßregel, die man vorſchlägt und mehr oder weniger am grünen Tiſch ausarbeitet, nachher Mängel zeigt, deren Beſeitigung nachher die Praxis fordert. Ich ſehe eigentlich gar nicht ein, warum heute noch der Magiſtrat ſich ſcheinbar ſo ſcharf gegen dieſen Ausſchußantrag wendet. Er iſt ſo harmlos wie möglich. Eigentlich ſtehen wir mit dem, was wir wollen und denken, genau auf dem gleichen Boden. Das eine möchte ich jeden⸗ falls nochmal hervorheben: als wir ſeinerzeit,