Sitzung vom 8. Dezember 1909 ſtimmungsbezirk D gelegene Wahllokal( Reſtau⸗ rant Landsknecht) und veranlaßte, daß das den Eingang zum Wahllokal kennzeichnende rote Plakat des Magiſtrats entfernt wurde. Es iſt feſtgeſtellt worden, daß allerdings dieſes Plakat zum Teil abgeriſſen wurde — in der Tat ein ungeheuerlicher Vorgang, der nicht ſcharf genug kritiſiert werden kann. Es würde ſich vielleicht empfehlen, deshalb an den Herrn Polizei⸗ präſidenten heranzutreten. Dazu haben die maß⸗ gebenden Faktoren, die darüber gehört worden ſind, erklärt, daß von dem Plakate nicht der Teil entfernt worden iſt, der darauf hinweiſt, wo der Eintritt in das Wahllokal zu finden ſei. Deshalb kam der Ausſchuß dazu, auch über dieſen Einſpruch als unerheblich hinwegzugehen. Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverordneten⸗ verſammlung folgende Beſchlußfaſſung: 1. Die am 8., 9. und 10. November 1909 voll⸗ zogenen Wahlen von 26 Stadtverordneten (vgl. das abgedruckte Verzeichnis) werden als gültig erklärt. 2. Die eingegangenen Einſprüche werden zurück⸗ gewieſen. Stadtv. Wilt: Meine Herren, nach dem Bericht des Ausſchuſſes wird ja jedenfalls nicht mehr daran zu denken ſein, daß die Stadtverord⸗ netenverſammlung den Einſprüchen beitreten wird. Es wäre aber jedenfalls intereſſant, feſtzuſtellen, in welchem höheren Auftrage der Schutzmann im 4. Bezirk gehandelt hat, als er das Plakat dort heruntergeriſſen hat. Ich kann mir nicht denken, daß der betreffende Beamte in dieſer Jahreszeit ſchon vom Rotkoller befallen iſt, daß er ſein Mütchen daran gekühlt hat infolge des Anblicks der roten Farbe. Im weiteren möchte ich aber darauf hinweiſen, daß die Unzuträglichkeiten, die ſich bei Stadt⸗ verordnetenwahlen dadurch herausſtellen, daß die Türen geſchloſſen werden und dadurch Anlaß zu derartigen Proteſten gegeben wird, dadurch ver⸗ hindert werden können, daß der Magiſtrat größere Sorgfalt auf die Auswahl der Lokale legt und größere Lokale wählt. Das Aufſuchen der Lokale mag vielleicht etwas mühſam ſein; aber bei einigem guten Willen wird ſich das machen laſſen. Es iſt namentlich auch im 2. Bezirk darauf hingewieſen worden, daß die Lokale etwas weit auseinander lagen. In das Lokol von Winter in der Schloß⸗ ſtraße mußten Wähler aus der Schillerſtraße ge⸗ hen; viele, die etwas leidend waren, haben ſich geſagt: ich gehe überhaupt nicht zur Wahl, das iſt zu weit entfernt. Wenn ſo weite Entfernungen zwiſchen den Wahllokalen ſind, ſo läßt ſich vielleicht dadurch Anderung treffen, daß man Unterab⸗ teilungen errichtet, um dieſe weiten Entfernungen zu verhindern. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Bericht⸗ erſtatter verzichtet auf das Schlußwort. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Die am 8., 9. und 10. November 1909 voll⸗ zogenen Wahlen von 26 Stadtverordneten (vgl. das abgedruckte Verzeichnis) werden als gültig erklärt. 2. Die eingegangenen Einſprüche werden zu⸗ rückgewieſen). 557 Vorſteher⸗Stellvertr. Dr. Hubatſch: Wir kommen zu Punkt 12: Vorlage betr. Waldſchule für Schüler und Schüle⸗ rinnen höherer Lehranſtalten. Druckſache 366. Berichterſtatter Stadtv. Mosgan: Meine Herren, die Vorlage des Magiſtrats, welche die Errichtung einer Waldſchule für Schüler und Schülerinnen höherer Lehranſtalten ins Auge faßt, hat bei mir und bei meinen engeren Fraktions⸗ freunden volle und aufrichtige Sympathie ge⸗ funden, und ich hoffe und wünſche, daß ſie bei den anderen Fraktionen dieſer Verſammlung die gleiche Aufnahme gefunden hat oder finden wird. Wir ſehen in dieſer Vorlage einen weiteren Schritt vorwärts auf dem Wege einer geſunden, ver⸗ nünftigen, modernen Sozialreform. Wir haben die Empfindung, daß derartige Unternehmungen unſere Stadt weiter an der Stelle ſtehen laſſen, die wir errungen haben, an einem der erſten Plätze unter den preußiſchen Kommunalverwaltungen in Beziehung auf ſoziales Empfinden und die Ausführung dieſes Empfindens. Daß die Wald⸗ ſchulen für Kinder der Volksſchule einen ſehr be⸗ deutenden Erfolg gezeitigt haben, hat dem Ma⸗ giſtrat den Gedanken eingegeben, dieſer Wohltat auch die Kinder der höheren Schule teilhaftig werden zu laſſen. Auf dieſe Weiſe werden ſoziale Wohltaten ſeitens der Kommune zum erſtenmal wohl Bevölterungskreiſen erwieſen, die bisher nicht Objekt dieſer Art Geſetzgebung geweſen ſind. (Stadtv. Zietſch: Schulzahnpflege!) Es darf hier wohl geſprochen werden von einer Ausdehnung der Sozialreform auf den Mittelſtan d⸗ Was will nun die Vorlage? Im Grunewald in der Nähe des Bahnhofs Eichtamp ſoll ein ent⸗ ſprechendes Terrainigepachtet, Baracken und Hallen, wie ſie ſich bei den Volkswaldſchulen bewährt haben, ſollen daſelbſt errichtet werden, und 120 Kinder, Knaben und Mädchen, die heute die Sexta, Quinta, Quarta oder ähnliche Klaſſen einer höheren Lehr⸗ anſtalt beſuchen, ſollen dort das Sommerſemeſter — mit Ausnahme der großen Ferien — unter ärztlicher Bewachung zubringen. Der Sonntag und ein Wochentagnachmittag ſollen ſchulfrei ſein. Es ſoll den Kindern körperliche Stärkung dort zuteil werden durch den Aufenthalt in friſcher Waldluft, und gleichzeitig ſoll dafür geſorgt werden, daß ſie beim Wiedereintritt in ihre Klaſſe nicht hinter ihren Klaſſengenoſſen zurückbleiben. Hierfür, d. h. für die Geſundung des Kindes, welche kein geiſtiges Zurückbleiben zur Folge haben ſoll, ſollen die Eltern ungefähr 250 ℳ Beitvag zahlen. Die Schulräume ſollen in den Sommerferien für eine Ferienkolonie mitbenutzt werden Die Einrichtung und der Betrieb der Schule ſoll der Kommune nichts koſten. Ein Mitbürger unſerer Stadt, der ſchon bei früheren Gelegen⸗ heiten ſein lebhaftes Intereſſe für Waldſchulen bewieſen hat, hat auch für dieſes Unternehmen, wie Sie aus der Vorlage ſehen, die Summe zur erſten Einrichtung zur Verfügung geſtellt. 1 % (Bvavo⸗n): : %“ ½ Wie Sie aus der Koſteuberechnung des Magiſtrats Meine Herren, ich möchte Sie nun bitten, die Vorlage einem' Ausſchuß von 13 Mitgliedern