Sitzung vom 22. Dezember 1909 575 Vorgang zurückgegriffen wird; denn das hieße] Wir haben — und das muß ich auch dem Herrn geradezu die ſtatutariſchen Beſtimmungen auf den Kopf ſtellen. Ich würde daher bitten, den ver⸗ gangenen Fall vergangen ſein zu laſſen und als eine Ausnahme zu behandeln und der weiteren Entwickelung dieſes Falles entgegenzuſehen. Stadtv. Klick!: Meine Herren, nach den Ausführungen meines Freundes Borchardt könnte ich mich eigentlich darauf beſchränken, den Antrag, den Herr Kollege Borchardt empfohlen hat, eben⸗ falls zur Annahme zu empfehlen. Wir haben uns im Petitionsausſchuß — das glaube ich doch noch ausführen zu müſſen — nur auf das Verſprechen des Herrn Oberbürgermeiſters hin dazu beſtimmen laſſen, dieſe Faſſung des Antrages zu wählen; ſonſt wäre, glaube ich, die große Mehrheit des Petitionsausſchuſſes wohl ebenſo bereit geweſen, wie bei den beiden Beamten, denen wir neulich ein höheres Ruhegehalt bewilligt haben, in dieſem Falle dem Streckenwärter Carow nicht die Unfall⸗ rente von ſeinem Ruhelohn abzuziehen. Das war der Wunſch der großen Mehrheit des Petitions⸗ ausſchuſſes, und nur, nachdem der Herr Ober⸗ bürgermeiſter das beſtimmte Verſprechen abge⸗ geben hatte, dieſen Fall einer erneuten Prüfung zu unterziehen bzw. ein Geſuch des Streckenwärters Carow in weiteſtem Maße zu berückſichtigen, nur dadurch hat ſich die Mehrheit des Petitionsaus⸗ ſchuſſes beſtimmen laſſen, ihrem Antrage dieſe Form zu geben. Wir glauben auch, aus der Form der Ausführungen des Herrn Oberbürgermeiſters ent⸗ nehmen zu können, daß er gewillt iſt, einem Ge⸗ ſuch des Streckenwärters Carow, der ſich ſehr lange Jahre im ſtädtiſchen Dienſte befunden hat, zu willfahren, daß ihm alſo die Unfallrente von etwas über 200 ℳ neben ſeiner Penſion belaſſen wird. Der Herr Oberbürgermeiſter betonte noch beſonders, daß wir uns nicht auf eine Verletzung der Grundſätze der Ruhegehaltsordnung einlaſſen ſollten; das wäre nun einmal geſchehen, er ſelbſt wäre im Magiſtrat überſtimmt worden und hätte dort die Meinung vertreten, daß die Ruhegehalts⸗ ordnung in keinem Falle durchbrochen werden dürfe; nachdem es aber geſchehen ſei, nähme er Anlaß, auszuſprechen, daß dies für die Zukunft nicht wieder vorkommen dürfe. Ich wiederhole noch einmal, daß wir aus den Ausführungen des Herrn Oberbürgermeiſters entnehmen, daß der Magiſtrat einem Geſuch des Streckenwärters Carow in weiteſtgehendem Maße entgegenkommen wird. Ich kann mich daher nur dem Antrage des Petitions⸗ ausſchuſſes anſchließen, wenn er vom Magiſtrat ſo gehalten wird, wie der Petitionsausſchuß es wünſchte. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Stadthagen (Schlußwort): Ich freue mich, daß Herr Kollege Klick ſich im Plenum auf denſelben Standpunkt ſtellt wie im Ausſchuß, und ich kann nur Herrn Kollegen Borchardt gegenüber betonen, daß ich hier ja nicht für meine Perſon geſprochen habe, ſondern als Berichterſtatter, und daß die Anliegen, die ich hier vorgetragen habe, die des Ausſchuſſes waren. Ich perſönlich hatte, wie ich jetzt ſagen muß, erſt den Antrag zur Berückſichtigung empfohlen und habe aus den Gründen, die Herr Kollege Klick richtig angeführt hat, mich der Majorität angeſchloſſen. Bürgermeiſter gegenüber betonen — nur infolge der entgegenkommenden Erklärung des Herrn Ober⸗ bürgermeiſters davon abgeſehen, eine andere Faſſung zu wählen, und ich hoffe auch, daß entſprechend ver⸗ fahren werden wird. Ich möchte noch zum Schluß betonen: der Petitionsausſchuß ſteht ſelbſtverſtändlich und, ich glaube, die ganze Verſammlung ſteht ebenfalls auf dem Standpunkt, daß wir in Zukunft es möglichſt vermeiden müſſen, Abweichungen von unſeren Ortsſtatuten eintreten zu laſſen, und daß es ſich nur um Ausnahmefälle handeln darf. Dieſe Ausnahme⸗ fälle dürfen ſich aber nicht nach der Höhe des Gehalts richten, das der Betreffende gehabt hat. Sie dürfen jedenfalls nicht nur da gemacht werden, wo das Gehalt hoch iſt: eher müßte es umgekehrt liegen. Man wird bei beſonderer Notlage von Fall zu Fall prüfen müſſen, ob es nicht angebracht iſt, außer der ortsſtatutariſchen Penſion noch etwas darüber hinaus zu gewähren. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es liegen zwei Anträge vor: der Antrag des Stadtv. Dr Borchardt, die Petition dem Magiſtrat zur Be⸗ rückſichtigung zu überweiſen, und der Antrag des Ausſchuſſes, die Petition dem Magiſtrat als Mate⸗ rial zu überweiſen mit dem Erſuchen um erneute Prüfung der Verhältniſſe. (Die Verſammlung beſchließt unter Ablehnung des Antrages des Stadtv. Dr Borchardt nach dem Antrage des Petitionsausſchuſſes, die Petition IV an den Magiſtrat als Material zu überweiſen mit dem Erſuchen um erneute Prüfung der Ver⸗ hältniſſe.) Punkt 9 der Tagesordnung: Anfrage der Stadt v. Braune und Gen. betr. Bebauungs⸗ plan von Nord⸗Weſte n d. — Druck⸗ ſache 375. Die Anfrage iſt zurückgezogen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Waldſchule für Schüler und Schülerinnen höherer Lehranſtalten. — Druckſachen 366 und 386. Berichterſtatter Stadtv. Mosgau: Meine Herren, die Magiſtratsvorlage auf Errichkung einer Waldſchule für Schüler und Schülerinnen höherer Lehranſtalten hat in der letzten Sitzung die Sym⸗ pathie aller Mitglieder dieſer Verſammlung ge⸗ funden. Die Vorlage iſt an einen Ausſchuß ver⸗ wieſen worden nicht deshalb, weil man beabſichtigte, grundlegende Anderungen an ihr vorzunehmen, ſondern wohl hauptſächlich aus dem Grunde, um nachzuprüfen, ob das Ziel der Vorlage mit den in ihr vorgeſchlagenen Mitteln auch wirklich voll und ganz erreicht werden kann. Das Ziel der Magiſtrats⸗ vorlage iſt, Schülern und Schülerinnen der Unter⸗ ſtufe der höheren Lehranſtalten in der Waldſchule Erholung und vollfördernden Unterricht zu ge⸗ währen, ohne daß der Stadt Koſten hierdurch ent⸗ ſtehen. Die Zweifelspunkte, welche den Ausſchuß beſchäftigten, waren zuerſt die Frage, ob bei der Kgl. Regierung die Coedukation, welche für die Wald⸗ ſchule vorgeſehen war, auch nicht auf Widerſtand