576 ſtoßen würde. Mitteilungen des Herrn Magiſtrats⸗ vertreters in dieſer Richtung haben die Zweifel darüber beſeitigt. Die Frage der Frequenz der Waldſchule, welche, wenn ich ſo ſagen darf, das Rückgrat der Angelegen⸗ heit bildet, wurde im Ausſchuſſe eingehend erörtert. Nach der Vorlage entſtehen der Stadt dann keine Koſten, wenn 120 Kinder in die Schule eingeſchult werden; ſind es weniger, dann koſtet die Unter⸗ haltung der Schule mehr. Nun war die Frage, was in dem Falle geſchehen ſoll, wenn die voll eingerichtete Schule nicht den genügenden Beſuch erhält, um ſich aus ihren eigenen Mitteln unter⸗ halten zu können. Der Gedanke, daß man dann die Eltern der gemeldeten Kinder zu einem höheren Betrage heranziehen ſolle, wurde vom Ausſchuſſe nicht gutgeheißen, ſondern der Antrag, den ich Ihnen im Namen des Ausſchuſſes zu unterbreiten haben werde, lautet, daß ein feſter Beitrag für die Teil⸗ nahme an der Waldſchule erhoben werden ſoll. Nun kann es ja geſchehen, daß ſich doch nicht genügend Kinder melden, um den Etat zu balanzieren; dann muß die Stadt einen Zuſchuß zu den Koſten der Waldſchule leiſten. Ich halte es für richtig, auf dieſe Möglichkeit — dieſe Gefahr, wenn ich ſo ſagen darf — hinzuweiſen, um gleichzeitig die Befürchtungen zu zerſtreuen, die für ihr Eintreten vorliegen. Aus den bisherigen Ziffern der Anmeldungen zur Waldſchule einen Schluß auf die definitive Beteiligung ziehen zu wollen, iſt wohl nicht zu⸗ läſſig, da ſelbſtverſtändlich das Intereſſe der Bürger⸗ ſchaft an einer feſten Einrichtung der Stadt ein ganz anderes ſein wird als an einer Vornahme, die erſt in der Idee und im Plan exiſtiert. Bei der Um⸗ frage hat man ſich auch nur an die ſtädtiſchen höheren Lehranſtalten gewendet und das hier in Charlotten⸗ burg beſtehende Kgl. Auguſtagymnaſium und die Privatanſtalten fortgelaſſen, welche nach dem Wort⸗ laut der Magiſtratsvorlage, da in dem Wortlaute der Vorlage nur von höheren Lehranſtalten im all⸗ gemeinen die Rede iſt, theoretiſch auch berechtigt ſind, ſich an dieſer Waldſchule mit zu beteiligen und ihre Wohltaten mit zu genießen. — Hierdurch dürfte ſich die Frequenz wohl erhöhen. Immerhin ſei nicht verſchwiegen, daß in der Frage der Fre⸗ quenz ein gewiſſer Sprung ins Dunkle liegt. Den⸗ noch empfiehlt Ihnen der Ausſchuß, dieſer Gefahr ruhig entgegenzuſehen, weil das Ziel der Wald⸗ ſchule ſo gut und erſtrebenswert iſt, daß die Möglich⸗ keit, vielleicht im Laufe des nächſten Jahres ein paar tauſend Mark bewilligen zu müſſen, uns nicht abhalten darf, den Weg zur Erreichung des Zieles zu beſchreiten. (Bravo!) Der zweite, ſehr wichtige Punkt, welcher Zweifeln unterliegt, war die Frage, ob auch das Lehrplanziel erreicht werden kann. Die Magiſtrats⸗ vorlage bezieht ſich auf die günſtigen Erfolge der Volkswaldſchule und exemplifiziert nun, daß nach dieſen Erfahrungen wohl auch ſo gute Ergebniſſe für die höhere Waldſchule anzunehmen ſeien. Nicht unbedingt hat ſich der Ausſchuß auf dieſen Standpunkt geſtellt, und von fachmänniſcher Seite iſt darauf hingewieſen worden, daß es ja viel leichter ſei, das Volksſchulziel zu erreichen als das der höheren Schule, auch ſchon deshalb, weil der Unter⸗ richt bei den aus verſchiedenen höheren Lehran⸗ ſtalten zuſammengewürfelten Kindern dort ſehr ſchwierig ſein wird. Es wurde kein Zweifel darüber Sitzung vom 22. Dezember 1909 gelaſſen, daß man vielleicht mit der Möglichkeit rechnen müßte, daß dieſes oder jenes Kind das Ziel nicht voll erreicht, weil eben die Lektionen in der Waldſchule ganz weſentlich kürzer ſind als in der Stadtſchule. Der Tatſache, daß der Lehrer in der Waldſchule Gelegenheit hat, ſich den ganzen Tag mit ſeinen Zöglingen ſo quaſi privatim lehrend zu beſchäftigen, muß wohl unbedingt Rechnung getragen werden, und dies wird die Kürze der Lektionen bis zu einem gewiſſen Grade wieder ausgleichen. Immerhin glaubte man im Ausſchuß, daß es wohl auch kein ſo fürchterliches Unglück wäre, wenn nun einmal bei dieſem oder jenem Kinde das eigentliche Schulziel nicht voll erreicht würde; das Ziel der körperlichen Ge⸗ ſundung, das doch die Waldſchule in erſter Reihe anſtrebt, dürfte zweifellos zu erreichen ſein. Eine weitere Schwierigkeit im Lehrplan war die Möglichkeit, für die verhältnismäßig geringe Anzahl Latein lernender Jungen die nötigen Ein⸗ richtungen zu treffen. Es wurde darauf hinge⸗ wieſen, daß geradezu unüberſteigliche Schwierig⸗ keiten ſich dem Verſuche entgegenſtellen, auch Quartanern humaniſtiſcher Anſtalten und des Real⸗ gymnaſiums dort Aufnahme zu gewähren. Des⸗ halb wird der Ausſchuß Ihnen vorſchlagen, die Teil⸗ nahme der Lateinſchüler auf Sexta und Quinta der in Frage kommenden Anſtalten zu beſchränken. Bewährt ſich der Unterricht in dieſer Schule, zeigt es ſich, daß die Befürchtungen für die Schwierigkeit ſeiner Durchführung vielleicht übertrieben waren, dann iſt es ja eine Kleinigkeit, im nächſten Jahre zu verbeſſern. Es ſchien dem Ausſchuß geratener, das neue Unternehmen nicht mit zu vielen Schwie⸗ rigkeiten zu belaſten. Eine Frage, welche allgemeine prinzipielle Bedeutung hat, war der Wunſch des Magiſtrats, die Berechtigung zu erhalten, 20% zu den laufenden Koſten dadurch beizutragen, daß er 20%, zur Ge⸗ währung von Freiſtellen übernimmt. Wie ich bereits in meinem Referat im Plenum vor 14 Tagen ausführte, ſtehen meine Freunde auf dem Stand⸗ punkt, daß ganze Freiſtellen bei einer Bevölkerungs⸗ ſchicht nicht bewilligt werden ſollten, die man doch keineswegs zu den unteren Schichten rechnen kann. Zu meiner Befriedigung iſt dieſe unſere Anſicht im Ausſchuß auch von den Vertretern der anderen Fraktionen geteilt worden. Allerdings hat nun der Herr Stadtſchulrat uns in bewegten Worten Fälle geſchildert, in denen die Verweigerung der ganzen Freiſtelle geradezu als eine Grauſamkeit zu be⸗ zeichnen wäre, und da es ſelbſtverſtändlich nicht die Abſicht ſein kann, ein Prinzip aufrecht zu erhalten und ſich damit als grauſam und herzlos hinzuſtellen, ſo haben wir nach Mitteln und Wegen geſucht, um einerſeits das Prinzip der halben Freiſtellen ganz unbedingt feſtzulegen und andererſeits doch dem Magiſtrat, ich will mal ſagen, eine Hintertür zu öffnen, durch die er ſeinem guten Herzen freien Lauf laſſen kann, wenn der betreffende Fall un⸗ bedingt die ganze Freiſtelle erfordert. Verſchiedene Vorſchläge waren gemacht worden, um dieſe Grund⸗ ſätze auszudrücken. Wir glaubten aber im Aus⸗ ſchuſſe, daß es einer Verklauſulierung nicht bedürfte. Die Herren Magiſtratsvertreter haben ja auch an⸗ erkannt, daß die halbe Freiſtelle die unbedingte Regel ſein ſoll, und bloß, um nicht vinkuliert zu ſein für die beſonders kraſſen Fälle, ſollte dieſe Ausnahmemöglichkeit geſchaffen werden. Darum ſchlägt Ihnen der Ausſchuß folgende Faſſung vor: