580 gleichzeitig im Einvernehmen mit den Vorſtänden deſſen Grundſtück er damals verunfallt der Landesverſicherungsanſtalten Berlin und Brandenburg den genannten Vertrag für die Verſicherungsanſtalten abſchließt, dann auch eine hinreichende ziviliſtiſche Grundlage für den Vertrag geſchaffen iſt. Soweit ich unterrichtet bin, hat bereits die Landesverſicherungsanſtalt Brandenburg ihre Zuſtimmung zu dem Abſchluſſe eines der⸗ artigen Vertrages erteilt, und es wird ſich nur darum handeln, die Zuſtimmung der Landes⸗ verſicherungsanſtalt Berlin zu dieſem Vertrage beizubringen. Es wird natürlich dann gar kein Be⸗ denken beſtehen, daß die Vorſtände der Ver⸗ ſicherungsanſtalten formell dem Vertrage bei⸗ treten; denn wir haben gar keinen Zweifel darüber gelaſſen, daß wir als unſeren Kontrahenten die Landesverſicherungsanſtalten betrachten wollen, und daß wir auch einen Vertragsabſchluß wünſchen, der dieſen Kontrahenten ganz zweifelsfrei im Vertrage bezeichnet und auch für uns die Rechte gegenüber dieſem Kontrahenten begründet. Ich glaube, daß in dieſer Beziehung vollſtändige Übereinſtimmung zwiſchen dem Magiſtrat und der Stadtverordneten⸗ verſammlung beſteht. Sollte in bezug auf die Faſſung noch irgend⸗ ein Wunſch im Ausſchuß geäußert werden, ſo werden wir dieſen Wunſch mit dem Herrn Ober⸗ regierungsrat von Goſtkowski erörtern, und ich bin der Überzeugung, daß er bereit ſein wird, dieſem Wuuſche zu entſprechen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Bercht⸗ erſtatter verzichtet auf das Schlußwort. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt einſtimmig die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 11 Mitgliedern.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Die Mit⸗ glieder des Ausſchuſſes werden am 5. Januar 1910 gewählt werden. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über den Antrag der Stadtv. Zietſch und Gen. betr. Unfallfürſorge für Ehrenbeamte. — Druckſachen 45, 376. Berichterſtatter Stadtv. Zietſch: Meine Herren, ich darf anſchließen an das, was ich damals bei der Einbringung des Antrags geſagt habe. Es handelt ſich darum, daß, anknüpfend an den Unglücksfall eines Armenpflegers, der Wunſch von uns geäußert worden iſt, daß Vorſorge getroffen werden möchte, daß Ehrenbeamten, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verunglücken, ein ge⸗ wiſſer Rückhalt durch die Stadt geboten wird. Dieſer Antrag iſt auch von Ihnen inſofern ſchon gutgeheißen worden, als Sie ſich bereit erklärt haben, die Angelegenheit weiter in einem Aus⸗ ſchuß zu behandeln. Der Unfall, der damals dieſen Ehrenbeamten getroffen hatte, hatte für ihn noch weitere Folgen. Es handelte ſich nicht nur darum, daß der Betreffende in ein Krankenhaus gebracht werden mußte, um dort die Folgen des Unfalls ausheilen laſſen zu können, ſondern er wurde auch noch in Prozeſſe verwickelt. Einmal wäre es ihm auf Grund ſeiner privaten Vermögensverhältniſſe nicht möglich geweſen, auf eigene Koſten in das Krankenhaus zu gehen, zum andern würde er auch gar nicht in der Lage geweſen ſein, ſeine rechtlichen Erſatzanſprüche gegen den Grundeigentümer, auf Sitzung vom 22. Dezember 1909 war, geltend machen zu können. Es iſt erfreulicherweiſe, nachdem unſer Antrag eingebracht worden war und der Magiſtrat Kenntnis von dem Falle erhalten hatte, von dem Magiſtrat eingegriffen worden. Durch Vermittelung des Magiſtrats wurde dem betreffenden Armenpfleger eine Freiſtelle im Krankenhauſe auf Grund der Chriſtſchen Stiftung eingeräumt. Der Magiſtrat hat dem Betreffenden auch ferner, um ihm die Geltendmachung ſeiner privatrechtlichen Anſprüche zu ermöglichen, in weitgehendem Maße Rechtsſchutz gewährt. Trotzdem dieſer Fall zweifellos zur allgemeinen Zufriedenheit des Beteiligten und auch der Stadt⸗ verordnetenverſammlung erledigt werden dürfte, ſchafft doch die Hilfe, die dem Betreffenden zuteil geworden iſt, nichts Bindendes für den Magiſtrat, und wir wiſſen nicht, ob, wenn irgendeine feſte Grundlage zur Sicherung verunfallter Ehren⸗ beamten geſchaffen wird, der Magiſtrat immer bereit ſein wird — das hängt ja auch von der Zuſammenſetzung des Magiſtrats uſw. ab —, den verunfallten Ehrenbeamten zur Seite zu ſtehen. Deshalb iſt dieſer Antrag, mit dem ſich der Ausſchuß beſchäftigt hat, trotz der zufriedenſtellenden Er⸗ ledigung des Falles, der ihn verurſacht hatte, durch⸗ aus nicht überflüſſig geworden. Dem Ausſchuſſe kam es bei ſeinen Beratungen hauptſächlich darauf an, die Haftung der Stadt gegnüber den Ehrenbeamten feſtzulegen, nicht die Haftpflicht der Stadt vielleicht Dritten gegenüber, daß, wenn den Ehrenbeamten vielleicht ein ſelbſt⸗ ſchuldneriſches Vergehen trifft, ev. die Stadt auch Dritten gegenüber haftbar iſt. Es kam nur in Frage, die Ehrenbeamten, die in irgendeiner Weiſe verunglücken, zu ſchützen und ihnen eine gewiſſe Unterſtützung zu gewähren, ſofern ſie deren bedürftig ſind, und den Antrag beim Magiſtrat ſtellen, oder wenigſtens, wie es im Beſchluſſe des Ausſchuſſes heißt, dem Magiſtrat Anzeige von ihrem erlittenen Schaden machen. Es braucht ſich in dieſen Fällen nicht immer um körperliche Unfälle zu handeln, dem Ehrenbeamten können auch ver⸗ mögensrechtliche Schädigungen durch Ausübung ſeiner Tätigkeit für die Stadt erwachſen. Ich denke daran, daß ein Armenpfleger Gelder zur Aus⸗ zahlung von der Stadt überliefert erhält, und ihm kommen durch irgendwelche nicht in ſeiner Perſon liegende Gründe die Gelder abhanden. Daß auch in dieſen Fällen die Stadt dem Armenpfleger dafür Erſatz bietet, liegt ebenfalls in dem Antrage, den der Ausſchuß gefaßt hat und Ihnen zur Annahme empfiehlt. Ein geeigneter Weg, um die Haftpflicht — ich drücke mich kurz aus und gebrauche dieſes Wort, ich müßte ſonſt eine weitere Umſchreibung anwenden, denn eigentlich trifft der Ausdruck „Haftpflicht“ in dieſem Sinne nicht zu — zu erfüllen, wäre vielleicht der geweſen, daß die Stadt irgendwelche Rück⸗ verſicherung bei Verſicherungsgeſellſchaften ein⸗ gegangen wäre. Dieſe Frage iſt auch im Ausſchuß erörtert worden. Man kam aber übereinſtimmend davon ab, dieſe Art von Rückverſicherung der Stadt gegenüber den Ehrenbeamten zu befürworten, weil man ſich ſagte: es dürfte erſtens ſehr ſchwer ſich eine Privatgeſellſchaft finden, die ſolche Verſicherungen eingehen würde, und fände ſie ſich, ſo würde ſie ſehr hohe Prämien von der Stadt fordern, da das Riſiko ein ziemlich großes ſein könnte. Eine eigen⸗ Verſicherung für die Stadt zu ſchaffen, ſchien auch