582 ſagen der Frau Maaß entnommen hat —, b) den weiteren Nachforſchungen, die der Armenpfleger Wollmann ſelbſt angeſtellt hat. Er hat ferner erzählt, daß Frau Maaß in Gegenwart des Armenpflegers Wollmann und in ſeiner eigenen Gegenwart ein Protokoll über die einzelnen Fälle unterſchrieben hat; er hat ferner mitgeteilt, daß er ſelbſt weiter keinerlei Unterſuchungen und Er⸗ mittlungen angeſtellt hat. Der Ausſchuß hatte ferner beſchloſſen, bei der Behandlung der einzelnen Fälle ſo vorzugehen, daß die einzelnen Fälle nach⸗ einander beſprochen werden ſollten, und zwar in der Weiſe, daß zunächſt die Angaben der Antragſteller vorgebracht wurden, dann die Unterſuchungen des Magiſtrats, und daß aus der Gegenüberſtellung dieſer beiden Angaben der Ausſchuß diejenigen Schlüſſe zog, die zu ziehen er für nötig hielt. Auf dieſe Veiſe iſt das Protokoll des Ausſchuſſes zu⸗ ſtande gekommen, das Ihnen gedruckt vorliegt. Wie Sie ſehen, hat der Ausſchuß in e in e m Falle eine von ſeiten der Antragſteller neu be⸗ antragte Zeugenvernehmung beſchloſſen, nämlich in dem Falle des Knaben Hoffmann, der ſeitens des Magiſtrats noch nicht unterſucht worden war. Wie Sie weiter aus dem Protokoll erſehen, hat die Mehrheit des Ausſchuſſes in vier Fällen die von den Herren Antragſtellern beantragte neue Zeugen⸗ vernehmung abgelehnt. Um Ihnen dieſen Stand⸗ punkt der Mehrheit des Ausſchuſſes näher zu er⸗ läutern, erinnere ich Sie daran, meine Herren, daß es ſich bei der Arbeit des Ausſchuſſes einzig und allein darum handelte, einen Antrag auf ſchleunige Amtsentſetzung eines langjährigen ſtädtiſchen Be⸗ amten zu begründen. Bei jeder neu beantragten Zeugenvernehmung mußte ſich daher der Ausſchuß zunächſt die Frage vorlegen, ob dieſe Zeugenver⸗ nehmung notwendig wäre, um dieſen ſchwer⸗ wiegenden Antrag zu begründen. Die Mehrheit des Ausſchuſſes verneinte dieſe Frage, wenn durch die vom Magiſtrat bereits erfolgte Zeugenver⸗ nehmung der betreffende Fall einwandfrei und gründlich genug klargeſtellt ſchien. In einigen Fällen verneinte die Mehrheit des Ausſchuſſes dieſe Frage aber auch auf Grund folgender Überlegung: ſie unterſtellte die behaupteten Vorkommniſſe, derentwegen die neuen Zeugenvernehmungen be⸗ antragt wurden, von vornherein als wahr und er⸗ wieſen und prüfte, ob man dann unbedingt auf Amtsentſetzung des Schuldigen erkennen müßte oder nicht. War das letztere der Fall, ſo hielt die Mehrheit die Zeugenvernehmung für überflüſſig und lehnte ſie ab. Meine Herren, ich glaube, daß dieſer Stand⸗ punkt, den die Mehrheit des Ausſchuſſes einnahm, vollkommen korrekt und richtig, aber auch notwendig geweſen iſt, um die Verhandlungen nicht ins Ufer⸗ loſe auslaufen zu laſſen. Ich möchte dies ganz be⸗ ſonders hier in der Offentlichkeit deswegen feſt⸗ ſtellen, weil, wie mir heute mitgeteilt worden iſt, in der geſtrigen Nummer des „Vorwärts“ ein ſchwerer Angriff gegen die Geſchäftsführung, gegen die Arbeit des Ausſchuſſes und gegen eine Anzahl der Ausſchußmitglieder enthalten iſt. Es wird in der Berichterſtattung des „Vorwärts“ davon ge⸗ ſprochen, daß der Ausſchuß nur eine Unterſuchung pro forma vorgenommen hätte; (hört! hört!) es wird ferner davon geſprochen, daß die liberalen Mitglieder des Ausſchuſſes von vornherein mit der Sitzung vom 22. Dezember 1909 UÜberzeugung und mit der Abſicht hineingegangen ſind, dem Lehrer Richter unter allen Umſtänden ein Vertrauensvotum zu erteilen. (Rufe: Unerhört! — Stadtv. Hirſch: Sehr richtig 1) Ich möchte ferner darauf hinweiſen, daß in dieſer Darſtellung behauptet wird, daß die beantragte Zeugenvernehmung der Jungen nicht erfolgt iſt. Meine Herren, alle dieſe Behauptungen ſind falſch, was ich hier als Referent des Ausſchuſſes vor der breiteſten Offentlichkeit feſtſtellen möchte. (Bravo! — Oho! bei den Sozialdemokraten.) Die Jungen ſin d vernommen worden, und zwar vom Magiſtrat und vom Kuratorium mehrmals, und der eine Knabe, den der Magiſtrat nicht ver⸗ nommen hatte, iſt auf Wunſch des Ausſchuſſes vom Magiſtrat vernommen worden; das iſt der Knabe Hoffmann. Ganz entſchieden möchte ich aber Verwahrung gegen die Unterſtellung einlegen, daß die libe⸗ ralen Mitglieder des Ausſchuſſes mit einer feſt ge⸗ bildeten ÜUberzeugung, mit einer Voreingenommen⸗ heit in den Ausſchuß und an die Arbeit des Aus⸗ ſchuſſes gegangen ſind. (Bravo!) Das iſt eine Behauptung, die jeder tatſächlichen Unterlage entbehrt. (Stadtv. Otto: Aber des „Vorwärts“ würdig iſt!) Ich möchte weiter in meinem Bericht darauf hinweiſen, daß von den Fällen der behaupteten Mißhandlungen, die in der letzten Plenarſitzung vorgebracht worden ſind, zwei im Ausſchuſſe nicht wieder vorgebracht worden ſind, infolgedeſſen für den Ausſchuß und für unſere Arbeit hier aus⸗ ſcheiden. Das iſt die behauptete Mißhandlung, wo⸗ nach ein Knabe mit einem Holzpantoffel über das Kreuz geſchlagen worden ſein ſoll. Da es ſich nicht hat feſtſtellen laſſen, welcher Knabe gemeint war, ſo zog Herr Kollege Zietſch im Ausſchuß dieſen Fall zurück. Der zweite Fall, der nicht wieder vorgebracht worden iſt, iſt die Behauptung des Kollegen Zietſch, die in der vorigen Plenarſitzung gefallen iſt, daß, nachdem es bekannt geworden war, daß die Unter⸗ ſuchung ſeitens des Magiſtrats eingeleitet worden war, die Knaben nunmehr einzeln verprügelt worden ſein ſollen, nicht mehr in Gegenwart anderer, ſo daß natürlich darüber nichts hätte eruiert werden können. (Stadtv. Zietſch: Das habe ich nicht zurückgezogen!) — Das haben Sie nicht mehr vorgebracht. (Stadtv. Zietſch: Aber nicht zurückgezogen!) — Das habe ich nicht geſagt, ſondern ich habe eben geſagt: dies iſt der zweite Fall, der nicht mehr vor⸗ gebracht worden iſt. Ich möchte nunmehr auf die einzelnen Fälle eingehen, die den Ausſchuß beſchäftigt haben. Zunächſt Fall I1. Die Angaben der Antrag⸗ ſteller lauten, wie folgt: Willy Maaß, 13 Jahre alt, beſucht die Gemeindeſchule Sophie⸗Charlotten⸗Straße, Klaſſe 2. Er wurde im Winter 1908/09 vom Waiſenvater Richter mit einem Rohrſtock ſo geprügelt, daß der Stock entzwei brach. Auch wurde Willy Maaß vor die Bruſt ge⸗ ſtoßen und hat infolgedeſſen ohnmächtig zu Bett gebracht werden müſſen. Die eingehende Unterſuchung des Magiſtrats und des Kuratoriums, die der Ausſchuß für genügend einwandfrei und gründlich erachtete, hatte ergeben, daß von einem Entzweiſchlagen des Stockes keine Rede ſein kann, daß von einem Vordiebruſtſtoßen