Sitzung vom 19. Januar 1910 noch getätigt werden; es würde damit einer über⸗ eilten Abſchließung des Bauvertrages vorgebeugt werden, welches mit Rückſicht auf das etwas magere Material befürchtet wurde, welches dem Ausſchuß in der Sitzung vorgelegt werden konnte. Der Aus⸗ ſchuß hat aber gegen 2 Stimmen beſchloſſen, die Worte „und Bauvertrag“ in der Klammer ſtehen zu laſſen, weil man meinte, es ſei wünſchenswert, daß gerade der Bauvertrag alsbald abgeſchloſſen werde, weil ſonſt eine rechtzeitige Fertigſtellung des Bauwerkes und eine rechtzeitige Verabſchiedung der ganzen Angelegenheit nicht zu erwarten ſei. Namens des Ausſchuſſes empfehle ich Ihnen die Annahme der Anträge des Ausſchuſſes. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, ich kann mich dem Antrag auf Annahme dieſer Magi⸗ ſtratsvorlage nur vollkommen anſchließen, ebenſo wie auch der Beurteilung, die Ihnen durch den Herrn Berichterſtatter hier ſtizziert iſt. Ich ſehr in der ganzen Vorlage nur einen durchaus an⸗ nehmbaren Abſchluß für Charlottenburg. Wir dürfen hoffen, daß wir nach manchen Richtungen Vorteile haben. Wir dürfen hoffen, daß wir zu der neuen Behörde, die hierher kommt, in angenehme Beziehungen treten und eine größere Zahl von Bürgern bekommen werden, die bisher nicht hier gewohnt haben. Meine Herren, das finanzielle Riſiko, das wir dabei eingehen, ſcheint auch nach Anſicht der Herren, die juriſtiſche Bedenken haben, ſo gering zu ſein, daß wir dem ganzen Vertrage zuſtimmen können. Aber das eine Bedenken möchte ich doch hier hervorheben, das ja auch der Herr Bericht⸗ erſtatter ſchon erwähnt hat: ein großes Intereſſe, mit das Hauptintereſſe in der Angelegenheit haben wir inſofern, als wir neben unſerer monumen⸗ talen Brücke dort ein monumentales Bauwerk haben wollen. Der Ausſchuß hat ja in Erkenntnis dieſer Sachlage dem Magiſtrat volle Freiheit in der Auswahl des Architekten geben wollen. Dieſe Freiheit wird aber illuſoriſch, wenn wir in Nr. 4 ſtehen laſſen, daß der Abſchluß des Kaufvertrages abhängig gemacht werden ſoll von dem Abſchluß des Bauvertrages. Da der Termin für die Kauf⸗ offerte am 1. Februar abläuft, ſo iſt es natürlich gar nicht möglich, den Bauvertrag jetzt noch mit irgendeinem anderen Architekten abzuſchließen als mit dem, mit dem man bisher vorverhandelt hat. Es ſcheint mir gerade auch in dieſem Falle, wo wir ein architektoniſch ſchönes Gebäude haben wollen, doch vielleicht am Platze, ein Preisausſchreiben wenigſtens für die Faſſade zu machen, vielleicht in beſchränktem Umfange. Ich glaube nicht, daß die kurze Zeit, die uns im ganzen zur Verfügung ſteht, das unmöglich machen würde. Natürlich müßte man einen kurzen Termin für die Ange⸗ legenheit ſtellen; es wäre aber doch möglich, daß wir in ſechs Wochen Projekte bekämen, die ſelbſt⸗ verſtändlich ohne Überſchreitung der Geſamt⸗ ſumme von 1,4 Millionen Mark weſentlich das übertreffen, was uns im Ausſchuſſe vorgelegen hat — von dem auch vom Magiſtrat geſagt wurde, es wäre nur eine vorläufige Stizze, die gar nicht von dem betreffenden Architetten ſelber gemacht worden wäre. Bei allem Vertrauen, das ich zu dem be⸗ treffenden Architekten habe, weiß ich doch nicht, ob ſich nicht ein anderer Entwurf doch beſſer der meiner Anſicht nach wunderſchönen Architektur der Charlottenburger Brücke anpaſſen würde. Ich 15 möchte Sie deshalb bitten, doch zu erwägen, ob es ſich nicht empfehlen würde, in Nr. 4 die Worte „und Bauvertrag“ zu ſtreichen. Dann würde dem Magiſtrat wirklich freie Hand gegeben werden. Ob er dann eventuell eine Verlängerung bezüglich der Friſt des Kaufvertrages noch vereinbart — das wäre ja vielleicht noch denkbar —, oder ob er eben den Kaufvertrag abſchließt und die übrigen Ver⸗ träge vorbehaltlich des Abſchluſſes eines Vertrages mit einem Architekten über den Bau, das kann dem Magiſtrat überlaſſen bleiben. Ich weiß aber nicht, warum eine derartige haſtige Abmachung mit einem Architekten getroffen werden ſoll, deſſen vorge⸗ legter Entwurf uns alle nicht befriedigt hat. Ich möchte das zur Erwägung ſtellen. Ich glaube, gerade dadurch wird dem Magiſtrat die freieſte Hand belaſſen. tadtſyndikus Dr. Maier: Ich möchte bitten, den Antrag des Herrn Stadtv. Dr Stadthagen nicht anzunehmen und die Vorlage ſo, wie ſie von uns vorgeſchlagen iſt, zur Annahme zu bringen. Die Streichung der Worte „und Bauvertrag“ würde nach meinem Dafürhalten eine materielle Ver⸗ änderung der Verhältniſſe ohnedies nicht herbei⸗ führen. Es iſt ausgeſchloſſen, daß der Herr Vor⸗ ſitzende des Schiedsgerichts den Mietvertrag und den Darlehnsvertrag früher abſchließt, als bis der Bau⸗ vertrag geſchloſſen iſt. Der Herr Vorſitzende des Schiedsgerichts hat ſeinerſeits die Ermächtigung des Herrn Miniſters zum Vertragsſchluß mit der Stadt Charlottenburg in beſtimmten Grenzen bekommen und rechnet mit ganz beſtimmten Ka⸗ pitalien. Dieſe Kapitalien hat er ſich von den Be⸗ rufsgenoſſenſchaften beſchafft. Nur wenn im Rahmen der verfügbaren Mittel ein Bauvertrag abgeſchloſſen iſt, iſt der Herr Vorſitzende des Schieds⸗ gerichts in der Lage, auf dieſer Grundlage einen Mietvertrag mit uns abzuſchließen; denn auf Grund des Mietvertrages ſoll er für alles ein⸗ ſtehen, was die Stadt an Verpflichtungen aus dem Bauvertrag übernimmt. Wenn Sie meinen, durch Streichung der Worte „und Bauvertrag“ etwas Neues zu erreichen, ſo geben Sie ſich einer Hoff⸗ nung hin, die nicht verwirklicht werden kann, weil der Herr Vorſitzende des Schiedsgerichts, wie ich eben geſagt habe, gezwungen iſt, darauf zu ſehen, daß der Bauvertrag mit den Summen abſchließt, die ihm von der Aufſichtsbehörde genehmigt worden ſind. Außerdem ſpricht gegen den Antrag des Herrn Stadtv. Dr Stadthagen ein Moment, das ſich aus unſerem Vertrage ergibt: bis zum 1. Juli 1911 ſoll das ganze Bauwerk bezugsfertig ſein. Stellen Sie ſich vor, welchen Zeitverluſt wir er⸗ leiden, wenn wir jetzt erſt ein Preisausſchreiben veranſtalten! Denn es wird Ihnen ohne weiteres klar ſein, daß nur derjenige in der Lage iſt, den Entwurf des Bauwerks und ſeine Faſſadengeſtaltung mit der notwendigen Beſchleunigung auszuführen, der ſchon ſeit Monaten ſich mit ihm beſchäftigt und ſchon große Vorſtudien auf dieſem Gebiete gemacht hat. Wenn auch die Skizze von der Faſſade, die wir vorgelegt haben, noch unfertig iſt, ſo iſt doch der Gedanke des Baues dem Architekten volltommen vertraut, vor allem der Grundriß und der Geſamt⸗ aufbau. Wir würden vollſtändig von vorn anfangen müſſen, wenn wir jetzt an ein Preisausſchreiben für die Faſſade herangehen wollten. Aus dieſen Gründen würde ich bitten, davon abzuſehen, daß die Worte „und Bauvertrag“ aus