16 der Nr. 4 geſtrichen werden. Sollten ſie dennoch geſtrichen werden, ſo kann ich nur ſagen: eine Anderung in der Sachlage tritt nicht ein. Es wird höchſtens eine Unklarheit in die Sachlage hinein⸗ gertagen; der Herr Vorſitzende des Schiedsgerichts wird unſicher, was nun eigentlich die Stadtver⸗ waltung beabſichtigt. Unſer Intereſſe an der ord⸗ nungsmäßigen Aufſtellung des Bauvertrages kann dadurch hinreichend gewahrt werden, daß wir die Friſt für die Annahme des Kaufvertrages ver⸗ längern laſſen. Wenn die Heudtlaßſchen Erben, die uns das Grundſtück angeſtellt haben, wiſſen, daß die Gemeindekörperſchaften dem Antrage des Herrn Schiedsgerichtsvorſitzenden zugeſtimmt haben, dann werden ſie wohl gern bereit ſein, die Friſt über den 1. Februar hinaus zu verlängern. Ich bitte, überlaſſen Sie im Rahmen der beantragten Ermächtigung dem Magiſtrat die Verantwortung, erweitern Sie aber die Verantwortung nicht, indem Sie uns weitere Ermächtigungen geben, als wir beantragt haben — ich glaube, das iſt ein Verlangen, das nicht ganz unbillig iſt,. Stadtv. Gredy: Meine Herren, ich habe gegen die Vorlage nichts einzuwenden; ich werde auch dafür ſtimmen. Ich möchte bloß vom Magiſtrat über eins beruhigt werden: wird nach dem Bau dieſes monumentalen Bauwerks nicht vielleicht eine häßliche Giebelmauer Jahrzehntelang ſtehen bleiben, wie wir das leider in ähnlichen Fällen in Charlottenburg haben über uns ergehen laſſen müſſen, oder iſt von vornherein im Bau⸗ entwurf dieſem Bedenken begegnet? Stadtv. Kaufmann: Meine Herren, ich möchte Sie bitten, dem Antrage des Herrn Kol⸗ legen Dr Stadthagen nicht zu folgen — (Zuruf des Stadtv. Dr Stadthagen) — der Anregung nicht zu folgen und an der Nr. 4 nichts zu ändern. Die Angelegenheit hat uns im Ausſchuß eingehend beſchäftigt, und wir ſind uns dar⸗ über klar geworden, daß wir eine Blankovollmacht an den Magiſtrat im vorliegenden Falle ausſtellen und ausſtellen müſſen, weil, wie der Herr Syn⸗ dikus Ihnen ja ſchon ausgeführt hat, die Zeit kurz iſt; denn am 1. Juli 1911 ſoll der Bau übergeben werden. Nun ſtellen Sie ſich vor: wir wollen den Bauvertrag als ſolchen nicht genehmigen, wir wollen ihn hinausgeſchoben haben. Da kann für uns eine Situation entſtehen, in der wir unter Umſtänden die Vorteile dieſes Vertrages, der ja die Stadt nicht im mindeſten belaſtet, ganz preisggeben. Denn reicht die Summe von 1 400 000 ℳ, die gegenüber dem Schiedsgericht limitiert iſt, nicht aus, und wir hätten den Kauf⸗ vertrag abgeſchloſſen, wir hätten den Mietsvertrag abgeſchloſſen, aber nicht gleichzeitig den Bauvertrag, der die Summe limitiert, die der ganze Bau koſten ſoll, dann könnten wir in die Situation gedrängt werden, ſchließlich für den Riß einſtehen zu müſſen. Ich glaube, es iſt in höchſtem Grade unpraktiſch, wenn wir das Wort „Bauvertrag“ beſeitigen. Wir haben die ganze Angelegenheit im Ausſchuß eingehend geprüft und haben nach Lage der Dinge uns dazu entſchloſſen, dem Magiſtrat Vollmacht zu geben, mit einem Architekten abzuſchließen. Man hat den Namen beſeitigt, weil man die Mög⸗ lichkeit offen halten wollte, wenn ein anderer vorhan⸗ den wäre, mit dieſem abzuſchließen. Aber wenn erſt nach jemandem geſucht wird, nachdem die Vor⸗ Sitzung vom 19. Januar 1910 „arbeiten doch ſchon drei Monate zurückliegen, in denen die Verhandlungen mit dem betreffenden Architekten und dem Schiedsgericht ſtattgefunden haben, und dieſem die Friſt noch einmal gewährt wird, dann iſt mit Sicherheit anzunehmen, daß die Bedingung des Vertrages, die wir ja auch qua mit zu vertreten haben, die Fertigſtellung des Ge⸗ bäudes bis zum 1. Juli 1911, ein anderer Unter⸗ nehmer der Stadt gegenüber keineswegs eingehen kann. Da es aber ein Verdingungsvertrag iſt, müſſen wir daranf halten, daß ein ſolventer Kon⸗ trahent auch den Bau ausführt, damit die Stadt⸗ gemeinde ihrerſeits nicht in Verlegenheit gerät. Ich bitte Sie, dem Ausſchußantrage unverändert Ihre Zuſtimmung zu geben. Stadtv. Holz: Ich ſchließe mich den Worten des Herrn Vorſtehers in allen Punkten an. Ich bin auch Mitglied des Ausſchuſſes geweſen und bin der Meinung, daß die Ausführungen des Herrn Syndikus der Sachlage gerecht werden, wie auch der Herr Stadtverordnetenvorſteher eben aus⸗ geführt hat. Stellen Sie ſich vor, daß ein hervor⸗ ragend ſachkundiger Mann mit dem Herrn Vor⸗ ſitzenden des Schiedsgerichts in Verbindung ge⸗ treten iſt und ſchon ſeit Monaten die Vorarbeiten ge⸗ macht hat, daß dieſes Bauwerk in Verbindung ſteht mit der Summe, die genannt worden iſt, ſo werden Sie erkennen, daß alle dieſe Vorarbeiten hinfällig werden und hinfällig werden müſſen, wenn ein Preisausſchreiben veranſtaltet wird oder durch etwas anderes die Sache ad kalendas graecas hinausgeſchoben wird. Soviel Vertrauen müſſen wir zum Magiſtrat und zu ſeiner Baubehörde haben, daß ſie in dem Rahmen desjenigen, was wir verabredet haben, dasjenige zur Ausführung bringen werden, was wir wollen. Es iſt allerdings im Ausſchuß von verſchiedenen Seiten darauf hingewieſen worden, daß die Skizze, die uns vor⸗ gelegt worden iſt, keineswegs maßgebend ſein kann. Darauf wurde uns vom Herrn Oberbürger⸗ meiſter die beruhigende Erklärung gegeben, daß dieſe Skizze tatſächlich nur eine Skizze ſei, und daß von den Baubehörden der Stadt alles geſchehen werde, um ein monumentales Bauwerk an dieſer Stelle zu ſchaffen. Ich bitte alſo, die Vorlage an⸗ zunehmen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, nach⸗ dem vom Magiſtrat hier erklärt worden iſt, daß er bittet, ihm die Verantwortung vollkommen zu überlaſſen, ziehe ich auch meine Anregung zurück und gebe nur der Erwartung Ausdruck, daß bei der Summe, die limitiert iſt, tatſächlich auch ein ſchöner Bau herauskommt, ohne daß uns ſpäter einmal wegen einer architektoniſchen Anderung der Faſſade eine Vorlage gemacht und eine Bewilligung von 10 000 oder vielleicht 100 000 ℳ verlangt wird. Unter dieſer Vorausſetzung ziehe ich meine An⸗ regung zurück. Stadtſyndikus Dr. Maier: Ich wollte nur auf die Anfrage des Herrn Stadtv. Gredy ant⸗ worten, die noch unbeantwortet geblieben iſt. Wir können zu der Anfrage keine andere Erklärung abgeben als die, daß wir ſelbſtverſtändlich bemüht ſein werden, für den äſthetiſchen Eindruck nach allen Richtungen zu ſorgen. Wenn nach einer Seite eine Brandmauer gebaut werden muß, dann iſt ſie eben nicht zu vermeiden. Sie würde auch vor⸗